Glasschaden durch 11-Jährigen - zahlt Haftpflicht?
Hallo,
mein 11-Jähriger Sohn hat beim Spielen mit seiner Schleuder die Balkontüre vom Nachbarn getroffen und ein Loch verursacht. Nun stellt die Haftpflichtversicherung komische Fragen.
Müssen die für den Schaden aufkommen, wenn unser Sohn allein im Garten war?
Vielen Dank für die Antworten.
4 Antworten
Hallo Arnholder,
da es sich um einen konkreten Schadenfall handelt, kann ich aus rechtlichen Gründen Ihre Frage nicht beantworten. Bitte setzen Sie sich mit Ihrem Haftpflichtversicherer in Verbindung.
Allgemein gilt:
Wer einem anderen einen Schaden zufügt und dafür haftbar gemacht werden kann, ist gesetzlich verpflichtet, Schadenersatz zu leisten. Der Versicherungsschutz umfasst die Prüfung der Haftpflichtfrage, die Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche und die Freistellung von berechtigten Schadensersatzverpflichtungen. Kinder sind dabei grundsätzlich über die Familienhaftpflicht mitversichert, solange sie nicht volljährig sind. Durch den Versicherer wird grundsätzlich geprüft, ob Sie und/oder Ihr Sohn für diesen Schaden ersatzpflichtig sind. Dabei ist zu berücksichtigen:
- Kinder zwischen 7-18 Jahren sind für fahrlässig verursachte Schäden bei Dritten nicht verantwortlich, wenn ihnen die erforderliche Einsicht fehlt.
- Ein Anspruch gegen die Eltern besteht eventuell nur, wenn diese ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen sind.
Viele Grüße
Bernhard Gabriel, CosmosDirekt
Der Ausschluss von Glas-Schäden gilt nur in der eigenen Wohnung als Mietsachschaden.
Für Unsinn den der Nachwuchs verursacht leistet die private Haftpflichtversicherung Deckungsschutz. Ausnahme wäre, wenn er systematisch und absichtlich die Scheiben zerschießt.
Der Fragebogen ist natürlich standardisiert, Die Fragen sind keineswegs komisch gedacht.
Du läßt deinen Sohn mit so einem Teil spielen und wunderst dich, dass die Versicherung Fragen stellt? Überleg mal, was passiert wäre, wenn er nicht "nur" eine Glasscheibe, sondern einen Menschen getroffen hätte.
Nun stellt die Haftpflichtversicherung komische Fragen
Dann beantworte diese, dann siehst du ob sie zahlt. Wir kennen deine Versicherung und den Vertrag, den du mit ihr hast, nicht.
Ja genau. Fragen müssen immer wahrheitsgemäß beantwortet werden. Ansonsten begeht man Versicherungsbetrug. Und dann wirds richtig übel.