Versicherung/Haftung bei Raummiete
Ich bin Psychotherapeutin HP und könnte bei einer Freundin deren Praxisraum mitbenutzen. Wir hätten jetzt gerne gewusst, wer die Haftpflicht trägt, wenn meinem Klienten in den Räumlichkeiten oder auf dem Grundstück meiner Freundin ein Unfall passiert. Die Eigentümerin oder ich als Nutzer der Räumlichkeiten? Ist es möglich, dass ich während der Zeit die Haftung übernehme?
3 Antworten
Du benötigst eine Betriebshaftpflicht. Es gibt Produkte, die speziell für das Heilwesen konzipiert sind.
Wichtig ist eine ausreichende Mietsachschadendeckung. Stell Dir vor, es brennt... dann haftest du für den entstandenen Schaden an den Räumlichkeiten.
Auch wenn das Gebäude gegen Feuer versichert ist, dann kann die Gebäudeversicherung Regress nehmen (ab 150.000€ - 600.000€ verzichtet sie soweit sie dem Feuerregreßabkommen beigetreten ist)
Offenbar ist deine Freundin nicht Eigentümer der Immobilie. Die Haftung für Unfälle durch Haus und Wege liegen also an der Stelle bei diesem.
In den Praxisräumen liegt die Haftung bei Euch (wobei die Frage ist, was für Gefahren psychotherapeutischen Patienten in einer Praxis ausgesetzt sind; einem Sofa?).
Darüber hinaus haftet ihr aber für Mietsachschäden durch den Betrieb der Praxis, da reicht die Privathaftpflicht nicht aus. Lass dich in die Betriebhaftpflicht der Freundin mit eintragen.
Für die HP - Ausübung (da den Heilberufeb zugehörig !) empfiehlt sich dringend eine B e r u f s -Haftpflicht: also für jede Person, die den Beruf ausübt. Ob im Rahmen des Vers.Schutzes auch die Haftg. für die Räume-Benutzung (event. gegen geringen BeitragsZuschlag ) einzuschließen wäre, sollte konkret mit dem Vers. M a k l e r !! geklärt werden ! Viel Erfolg weiterhin.