Freund lässt Tür zufallen, Schlüsseldienst kommt, wer zahlt?

5 Antworten

Die Haftpflicht des Freundes würde selbst dann nicht zahlen, wenn er hier tatsächlich schuld wäre und auch haftbar zu machen wäre (vgl. § 823 BGB). 

Es ist nämlich ein sogenannter echter Vermögensschaden entstanden: Der durch den Freund verursachte Schaden hat ausschließlich monetäre Auswirkungen (Kosten des Schlüsseldienstes). In der PrivathaftpflichtV sind aber nur Personen- und Sachschäden und die daraus entstehenden Vermögensschäden (sog. unechte Vermögensschäden) versichert - reine Vermögennschäden jedoch nicht. 

Hier müsste dir der Freund also den Schaden selbst erstatten. Bei der Durchsetzung deiner Ansprüche hilft dir deine evt. vorhandene RechtsschutzV weiter.  

Menuett  29.06.2017, 11:15

Also in meiner Versicherung sind Vermögenschäden bis zu einer bestimmten Versicherungssumme mit drin.

Da hat jemand seinen Tarif wohl nicht aktualisiert.

NamenSindSchwer  29.06.2017, 10:47

In der PrivathaftpflichtV sind aber nur Personen- und Sachschäden und die daraus entstehenden Vermögensschäden (sog. unechte Vermögensschäden) versichert - reine Vermögennschäden jedoch nicht. 

Im Tarifwerk von 1625 oder beim super billig Anbieter, oder wo? In jedem auch nur halbwegs gescheiten PHV Tarif sind auch reine Vermögensschäden mitversichert. 

hyfi01  01.07.2017, 10:00

Hab mal bei der Allianz geschaut. Hmm. Muss mal mit unserer Produktentwicklung ein ernstes Wort reden.

hyfi01  29.06.2017, 17:26

Hättest du da ein konkretes Tarifbeispiel?

NamenSindSchwer  29.06.2017, 20:47
@hyfi01

Bin jetzt nicht mehr im Büro und muss daher paar Bedingungen googlen:

Allianz Privatschutz Punkt 1.6

AXA Tarifvariante S (das ist der günstigste Tarif der Online Variante) Punkt 6.15

Gothaer Punkt 15

VHV Klassik Garant Punkt 9

etc.

hyfi01  29.06.2017, 12:01

Oha, da hat wohl jemand in der Versicherungskaufmannsausbildung etwas anders verstanden als es die Schadenabteilung lehrt ...

Natürlich ist eine Versicherungssumme für Vermögensschäden angegeben, trotzdem sind diese aber nur dann versichert, wenn sie explizit vereinbart werden (vgl. Nr. 1 AHB - hier werden NUR die unechten Vermögensschäden inkludiert; Nr. 2 - hier wird auf die echten abgestellt).

Echte Vermögensschäden sind daher nur auf besondere Vereinbarung hin versichert - das trifft z. B. für die Schlüsselverlustdeckung als häufigen echten Vermögensschäden zu.

Der vorliegende Fall dürfte sich aber nur schwer darunter subsumieren lassen.

NamenSindSchwer  29.06.2017, 15:30
@hyfi01

Echte Vermögensschäden sind daher nur auf besondere Vereinbarung hin versichert

Das stimmt. Und genau das ist in jeder halbwegs aktuellen Police der Fall. Im Ernst, der (generelle!) Einschluss der reinen Vermögensschäden in den besonderen Bedingungen ist vollkommen üblich heutzutage. Natürlich mit zusätzlichen Ausschlüssen.

Und der Schlüsselverlust ist nicht deswegen extra erwähnt weil er ein Vermögensschaden ist, sondern weil es sich dabei um das Abhandenkommen von fremden beweglichen Sachen handelt (was wiederum in der Regel einer der Ausschlüsse bei den Vermögensschäden ist. Daher muss es extra wieder eingeschlossen werden.)

Wer die Musik bestellt,  der zahlt. Versicherungstechnisch ist kein Schaden an der Tür entstanden, der reguliert werden kann. Sicher,  unter Angabe der wahrheit kann er es seiner Haftpflicht einreichen, eventuell kann es aus Kulanz gehen. 

Dein Freund, wenn er nicht bei Dir lebt, muß den Schaden der Versicherung melden, die übernimmt dann die Kosten.

Wenn Dein Freund den Schaden seiner Versicherung gemeldet hat, übernimmt sie den Schaden.

Wenn nicht, dann wohl nicht.

Dann muß Dein Freund das aus seiner eigenen Tasche zahlen.

Die Rechnung hätte bei der Versicherung eingereicht werden sollen.

müßte man mit der Privathaftpflicht abklären. Evtl gibt es eine Art "Augenblicksversagen", wenn die Tür zufällt.

Somit wären das Folgekosten. 

Den Schlüsseldienst zahlt der, der den Auftrag erteilt hat!

Aus deiner Schilderung, kann ich keine Haftung deines Freundes erkennen.

Tatsache ist doch, dass du der Mieter oder Eigentümer der Wohnung bist. Daher die Frage an dich, weshalb hattest du keinen Schlüssel dabei?

Menuett  29.06.2017, 11:16

Wenn der Freund die Tür zufallen lässt, haftet er für den Schaden, der daraus entsteht.

Apolon  29.06.2017, 11:29
@Menuett

Sehe ich nicht so, denn der Wohnungseigentümer/Mieter hat für den Schlüssel zu sorgen.

Außerdem müsste auch noch abgeklärt werden, in welcher Eigenschaft der Freund überhaupt in der Wohnung war, bzw. vielleicht handelt es sich ja auch um eine gemeinsame Wohnung.

Menuett  29.06.2017, 11:31
@Apolon

Nein. Der Wohnungsinhaber/Mieter kann davon ausgehen, dass nicht einfach SEINE Tür geschlossen wird.

Man kann mit anderer Leuts Sachen nicht machen, was man will.

Bei einer gemeinsamen Wohnung ist da natürlich Pech.

Apolon  29.06.2017, 18:12
@Menuett

Der Wohnungsinhaber/Mieter kann davon ausgehen, dass nicht einfach SEINE Tür geschlossen wird.

Die Frage die vom TE bisher nicht beantwortet wurde, wo war er zu diesem Zeitpunkt?  Und in welcher Eigenschaft war der Freund in der Wohnung?

Ich sehe immer noch keine Haftung des Freundes.

Mir fehlen zu dem Schadenshergang noch einige Informationen.