Versicherung zahlt Schaden OHNE Mehrwertssteuer?

10 Antworten

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Wenn du nach Gutachten oder Kostenvoranschlag abrechnest, bekommst du die Mehrwertsteuer nicht erstattet.

Wenn du dann nachträglich eine Reparaturrechnung vorlegst, wird die Mehrwertsteuer nacherstattet.

Die 220 € bekommst du wenn du das Fahrzeug in einer Kfz-Werkstatt reparieren lässt und die Rechnung einreichst.

Wie in den anderen Antworten schon ausreichend begründet, wird nur MwSt erstattet, die auch tatsächlich angefallen ist.

Die Versicherung kann auch nicht angefallene aber im Gutachten kalkulierte Verbringungskosten abziehen, da diese bei "fiktiver Abrechnung" nicht anfallen.

Du kannst jetzt noch eine Regulierungspauschale nachfordern, die Deine Kosten decken, die Dur mit der Regulierung hattest, z.B. Porto- oder Telefonkosten und ggf Zeitaufwand und km für die Fahrt zum Gutachter, ich würde die mal mit 50 EUR ansetzen, in der Hoffnung, dass man Dir 25 erstattet, dann ist Ende.

Sofern Du dne Schaden instandsetzt, kannst Du alle angefallene MwSt nachfordern.

Hallo, wenn du das Auto nicht reparieren lässt, braucht die Versicherung die Mehrwertsteuer nicht zu zahlen.


Sind es Kratzer die du selber reparieren kannst und willst, repariere es und sende denen ein Foto, das der Schaden behoben ist.Dann sollten die dir die Mehrwertsteuer auszahlen oder lass das Fahrzeug reparieren, dann müssen die laut Gutachten abrechnen. Vorsicht, solltest du das Fahrzeug reparieren lassen, vorher Angebot einholen, die Reparatur kann auch teurer sein als im Gutachten, vorher mit der Versicherung abklären.


Auch stellt sich die Frage ob der Gutachter die Tage im Gutachten aufgeführt hat, in denen das Auto in der Werkstatt steht?


Sind es mehrere Tage, steht dir auch Nutzungsausfallentschädigung zu?


Da dein Unfallgegner Schuld hat, empfehle ich die einen Anwalt aufzusuchen, die Kosten trägt der Unfallverursacher, kannst auch bei einem Anwalt nochmals nachfragen. Grundsätzlich nehme ich immer einen Anwalt, wenn ich keine Schuld am Unfall habe.

Nein, das ist üblich, wenn sie vermuten, daß Du den Wagen sowieso nicht reparieren lassen wirst. 

Wenn Du eine Rechnung mit MWST vorweisen kannst, bekommst Du zusätzlich die MWST ausgezahlt. 

Das ist die Übliche Masche von der Versicherung. 

Mein Schwager hat es aber geschafft sich die MWST auch noch auszahlen zu lassen, nachdem er reklamiert hat. Wie er das geschafft hat weiss ich aber nicht. Er ist ziemlich sturr, daß solltest Du auch sein. 

DerHans  05.11.2017, 19:19

Sturheit nützt da nichts. Keine Rechnung - keine MwSt.

siola55  06.11.2017, 00:24

Mein Schwager hat es aber geschafft sich die MWST auch noch auszahlen zu lassen, nachdem er reklamiert hat. Wie er das geschafft hat weiss ich aber nicht. Er ist ziemlich stur, das solltest Du auch sein.

Dies geht aber nur im Rahmen von Teile- und Teilreparaturrechnungen ( z.B. Lackierung o.ä.), wo die tatsächlich angefallene MwSt. geltend gemacht werden kann!
Ohne Rechnungen wird die MwSt. nicht erstattet...

kevin1905  05.11.2017, 19:18

Es ist aber nichts rechtens die USt. auszuzahlen, diese steht nicht dem Geschädigten zu, sondern dem Finanzamt.

Apolon  06.11.2017, 18:13
@kevin1905

Unsinn,

die steht dem Geschädigten zu, wenn er das Fahrzeug reparieren lässt und die Rechnung davon einreicht.