Versicherung zahlt Schaden OHNE Mehrwertssteuer?
Hallöchen,
Mir ist bei meinem Auto am 26.09.2017 jemand vorne in mein geparktes Auto leicht reingefahren. Polizei war auch da alles aufgenommen und Ich bin dann mit den ganzen kram zum Gutachter. Der Versicherung des Unfallverursachers hab Ich es dann auch alles Gemeldet soweit so gut. Im Gutachten steht jetzt Zusammenfassung des Gutachtens:
Schadenhöhe mit MwSt. EUR1.375,93
So am 5.10.2017 Schrieb mir die Versicherung das Sie noch Infos brauchen die Ich auch gleich zurück geschickt habe.
Nach 1 1/2 Wochen hab Ich da mal angerufen und gefragt wie es nun ausschaut. Die Frau meinte das alles da wäre aber aufgrund eines Technischen Fehlers das Geld noch nicht ausgezahlt wurde. Sie würde sich schnellstmöglichst darum kümmern.
Am 31.10.217 hab Ich versucht nochmal per email die Info zu bekommen wie es nun weiter geht worauf ich eine mail bekommen habe mir folgenden inhalt:
bezugnehmend auf Ihre Mail erbitten wir noch ein wenig Geduld, Ihre Unterlagen befinden sich in Prüfung. Wir kommen unaufgefordert auf Sie zurück.
Danach habe Ich noch unaufgefordert eine etwas nettere antwort bekommen und am 3.11.2017 die Info das Sie kalkulierte Reparaturkosten ohne Mehrwertsteuer von 1.156,24 EUR auf das angegebene konto überwiesen haben.
So Ich stelle mal die Frage ganz einfach haben die mich um ca. 220 Euro MwSt beschissen oder ist das so richtig?
10 Antworten
Wenn du nach Gutachten oder Kostenvoranschlag abrechnest, bekommst du die Mehrwertsteuer nicht erstattet.
Wenn du dann nachträglich eine Reparaturrechnung vorlegst, wird die Mehrwertsteuer nacherstattet.
Die 220 € bekommst du wenn du das Fahrzeug in einer Kfz-Werkstatt reparieren lässt und die Rechnung einreichst.
Wie in den anderen Antworten schon ausreichend begründet, wird nur MwSt erstattet, die auch tatsächlich angefallen ist.
Die Versicherung kann auch nicht angefallene aber im Gutachten kalkulierte Verbringungskosten abziehen, da diese bei "fiktiver Abrechnung" nicht anfallen.
Du kannst jetzt noch eine Regulierungspauschale nachfordern, die Deine Kosten decken, die Dur mit der Regulierung hattest, z.B. Porto- oder Telefonkosten und ggf Zeitaufwand und km für die Fahrt zum Gutachter, ich würde die mal mit 50 EUR ansetzen, in der Hoffnung, dass man Dir 25 erstattet, dann ist Ende.
Sofern Du dne Schaden instandsetzt, kannst Du alle angefallene MwSt nachfordern.
Hallo, wenn du das Auto nicht reparieren lässt, braucht die Versicherung die Mehrwertsteuer nicht zu zahlen.
Sind es Kratzer die du selber reparieren kannst und willst, repariere es und sende denen ein Foto, das der Schaden behoben ist.Dann sollten die dir die Mehrwertsteuer auszahlen oder lass das Fahrzeug reparieren, dann müssen die laut Gutachten abrechnen. Vorsicht, solltest du das Fahrzeug reparieren lassen, vorher Angebot einholen, die Reparatur kann auch teurer sein als im Gutachten, vorher mit der Versicherung abklären.
Auch stellt sich die Frage ob der Gutachter die Tage im Gutachten aufgeführt hat, in denen das Auto in der Werkstatt steht?
Sind es mehrere Tage, steht dir auch Nutzungsausfallentschädigung zu?
Da dein Unfallgegner Schuld hat, empfehle ich die einen Anwalt aufzusuchen, die Kosten trägt der Unfallverursacher, kannst auch bei einem Anwalt nochmals nachfragen. Grundsätzlich nehme ich immer einen Anwalt, wenn ich keine Schuld am Unfall habe.
Nein, das ist üblich, wenn sie vermuten, daß Du den Wagen sowieso nicht reparieren lassen wirst.
Wenn Du eine Rechnung mit MWST vorweisen kannst, bekommst Du zusätzlich die MWST ausgezahlt.
Das ist die Übliche Masche von der Versicherung.
Mein Schwager hat es aber geschafft sich die MWST auch noch auszahlen zu lassen, nachdem er reklamiert hat. Wie er das geschafft hat weiss ich aber nicht. Er ist ziemlich sturr, daß solltest Du auch sein.
Sturheit nützt da nichts. Keine Rechnung - keine MwSt.
Mein Schwager hat es aber geschafft sich die MWST auch noch auszahlen zu lassen, nachdem er reklamiert hat. Wie er das geschafft hat weiss ich aber nicht. Er ist ziemlich stur, das solltest Du auch sein.
Dies geht aber nur im Rahmen von Teile- und Teilreparaturrechnungen ( z.B. Lackierung o.ä.), wo die tatsächlich angefallene MwSt. geltend gemacht werden kann!
Ohne Rechnungen wird die MwSt. nicht erstattet...
Unsinn,
die steht dem Geschädigten zu, wenn er das Fahrzeug reparieren lässt und die Rechnung davon einreicht.
Es ist aber nichts rechtens die USt. auszuzahlen, diese steht nicht dem Geschädigten zu, sondern dem Finanzamt.