Wie sieht eine Reperaturkosten- Übernahmebestätigung aus?

5 Antworten

Das ist Sache des Verursachers und nicht des Geschädigten.

Melde den Schaden seiner Versicherung. Wenn du die nicht kennst, dann über den Zentralruf der Autoversicherer www.gdv-dl.de

Sag dem Autohaus das die sich mit der Versicherung des unfall Gegners auseinandersetzen sollen - wenn den das stört kann er den Schaden ja bei der Versicherung wieder auslösen und der Versicherung die Kosten erstatten!

Wenn die dir blöd kommen, geh zum Anwalt - ist drin recht und wird vom unfallgegner bzw. dessen Versicherung übernommen!

DU setzt gar kein schreiben auf und unterschreibst auch nix!

Oder hast du dem unfallgegner einen Leihwagen in Rechnung gestellt? Oder den Nutzungsausfall? Die Wertminderung?

Deshalb:

GEH ZUM ANWALT!

Du kannst doch kein Dokument aufsetzen, indem der Verursacher die Kosten übernimmt? Das muss er schon selber machen und unterschreiben. Notfalls kannst du das vorformulieren und ihn unterschreiben lassen. Das ist aber auch nicht der normale Weg und wenn man keine Ahnung von Jura hat, lauern da Fettnäpfchen ohne Ende.

Normalerweise musst du der gegnerischen Versicherung einen KVA einreichen, den genehmigen die und bezahlen die Reparatur plus Zusatzaufwand für Leihwagen, Wertminderung, Nutzungsausfall und deine Anwaltskosten. Diese Kostenübernahme ist auch für die Werkstatt wichtig und dann rechnen sie direkt mit der Verischerung ab.

Der Unfallgeneger hat dann immer noch die Möglichkeit, das Geld an die Versicherung zu überweisen, womit das nicht als Schaden gilt, der den Rabatt verringert.

Solltest du die Reparatur ohne schriftliche Kostenübernahme der gegenerischen Versicherung veranlasst haben, hast du womöglich Pech gehabt. Dann bist nämlich du fürs Bezahlen verantwortlich und kannst dich evtl. mit dem Schädiger rumärgern, um an dein Geld zu kommen. Und wenn er nicht bezahlt oder zu wenig, kannst du jahrelang per Anwalt und Gericht hinter deinem Geld herrennen und den Anwalt dafür selber bezahlen.

Also irgendwas scheint da gewaltig falsch gelaufen zu sein. Deine Angst vor Formulierungsfehlern ist auch völlig berechtigt, die Justiz ist da bisweilen sehr eigenartig. Als Geschädigter musst du das alle nicht machen, sondern kannst dir einen Anwalt nehmen, den die gegenerische Versicherung bezahlen muss. In dem Fall kann es aber sein, dass die sich querstellen, wenn du denen keine Gelegenheit gegeben hast, einen Gutachter zu schicken und die Reparatur selber und direkt in Auftrag gegeben hast.

Merke: Wer bestellt, bezahlt.

Im Moment sieht das für mich so aus, dass du einige Fehler gemacht hast und dafür womöglich viel Lehrgeld bezahlen musst. Am Ende bleibst du womöglich auf dem ganzen Schaden sitzen. Hoffe aber, das geht trotzdem nochmal gut...

Wieso willst Du das Dokument aufsetzen? Das müßte doch die Firma des Verursachers, die es bezahlen soll, fertigen, wenn keine Versicherung eintritt. Darauf erwartet das Autohaus bestimmt den Zahltermin, der umgehend sein sollte, wenn das Auto bereits repariert worden ist, und die Kosten bereits entstanden sind.

Eine RKÜ (Reparaturkostenübernahmeerklärung) wird vom Versicherer erstellt. Das heißt, diese Versicherung wird die Kosten übernehmen. So etwas kannst du nicht selbst ausstellen.

Laß dich bitte nicht auf Spielchen ein! Der Verursacher hat ein Kennzeichen. Welche Gesellschaft hat das versichert? Dort meldest du einfach diesen Schaden. (Telefonisch) Du bekommst sofort eine Schadennummer. Die gibst du in deiner Werkstatt ab, samt Telefonnummer der Gesellschaft. Die Werkstatt fordert eine RKÜ an und du bekommst dein Fahrzeug wieder.

Machst du es nicht so, läufst du ewig deinem Geld hinterher. Dafür gibt es doch die Versicherungspflicht.

Will man dir die Gesellschaft nicht verraten, so wende dich an den Zentralruf der Autoversicherer. Tl. 08002502600. Dort gibst du das Kennzeichen vom Verursacher an. Es wird nach der Gesellschaft gesucht. Du kannst dich gleich verbinden lassen und den Schaden melden.