Versicherung antwortet nicht auf E-Mail

6 Antworten

Der Schädiger muss den Kontakjt zu seiner Versi<cherung aufnehmen. Aber die arbeiten auch nicht so schnell. Die Sachbearbeiter haben manchmal sehr viuel zu tun,. Vielleicht ist der Schaden auch so hoch, dass er erst seinen Chef fragen muss. Also noch etwas Geduld und den Schädiger ansprechen. Aber wenn die Schuldfrage genau geklärt ist, kanjn die Abwicklung nicht mehr lange dauern. Also etwas Geduld nioch.

Ich würde das nicht als E-Mail schrieben, sondern ausdrucken und als Brief und den dann per Einschreiben (heißt glaub so) verschicken.

vlg.

Gina02  19.10.2011, 17:48

Einschreiben mit Rücksendeschein! LG, gina

crazykitty1990  20.10.2011, 21:13
@Gina02

Genau, vielen Dank, Gina. :)

Jeder ist es gewohnt, dass man miteinander per EMail verkehrt, - aber beim Verkehr mit Behörden, Firmen usw ist es eben so, dass EMail weitgehend noch kein rechtsverbindliches Kommunikationsmittel ist. D.h. mit Freunden kann man per EMail verkehren, mit Behörden und Firmen (auch Versicherungen) ist es im Prinzip so, als hätte man gar nichts geschrieben. Du wirst also anrufen und/oder schreiben müssen.

In dem Zusammenhang muss man wissen, dass normaler E-Mail-Verkehr noch keine Rechtsverbindlichkeit hat.

Einschreiben oder Anrufen