Beschädigter Artikel (Lebensmittel) im Supermarkt gekauft - Rückgaberecht?

8 Antworten

Das einzige "Recht" das du in solch einem Fall hast, ist das Recht auf Ersatz. Also auf einen Austausch des mangelhaften Artikels gegen einen mangelfreien. Ein grundsätzliches Recht direkt das Geld zurückzubekommen hast du nicht. Allerdings bieten das die meisten Händler aus Kulanz freiwillig an.

Rein von der Sache her bist du zwar auch in der Beweispflicht nachzuweisen, dass das Produkt schon beim Kauf mangelhaft war, was jedoch schwierig sein dürfte, da du es ja nicht gekauft hättest, allerdings streitet sich kein kluger Händler deswegen mit einem Kunden (es sei denn man kommt ihm direkt pampig). Im Zweifel genügt übrigens auch ein Zeuge, der bestätigen kann, dass du die Artikel nicht kaputt gemacht hast. Aber wie gesagt, im Normalfall macht da niemand Theater, denn sie wollen das Problem ja selbst schnellstmöglich gelöst bekommen um zügig mit der Arbeit weitermachen zu können.

Ich würde mal in Zukunft die Augen aufmachen, das erspart Zeit. Das sieht man doch, wenn in einer Flasche was fehlt. Und wer sagt dir, dass du das Loch im Joghurtbecher nicht selbst reingemacht hast?!

dandy100  24.09.2017, 12:05

Warum sollte man das tun? 

Mit ist das auch schon passsiert und die Ware wurde anstandslos umgetauscht.

Pfiffikussi  24.09.2017, 12:06
@dandy100

Wenn du soviel Zeit hast, wieder in den Laden zu gehn...sicher tauschen sie auch um. Aber besser ist es VORHER aufzupassen.

Wenn du im Supermarkt Lebensmittel wie bspw. verpackte Paprika oder Joghurt gekauft hast und zu Hause feststellst, dass diese schon vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums verdorben sind, dann kannst du sie zurückgeben. Hier gelten die Vorschriften des Mängelanspruchs und der Nacherfüllung – aus Kulanz bekommt man aber auch oft sein Geld zurück.

Das kommt ganz auf das Geschäft an. Ob oder Ob nicht gilt meist. Wurde was gekauft mit Garantie drauf kein Problem denke ich, sonst hast Du in Zweifel Pech gehabt nachden Du die Kasse verlassen also bezahlt hast. Nicht erst zu Hause.


Hallo gmat2016,

da hast du keine Chance!

Denn du kannst nicht beweisen, dass der Mangel an der Ware schon beim Kauf bestand.

Du kannst ja z. B. gleich nach dem Kauf die Colaflasche geöffnet haben, weil du großen Durst hattest.

Der Joghurtbecher kann das Loch bekommen haben, weil beim Transport nach Hause eine andere Packung mit der Kante das Loch reingemacht hat usw. usw.!

Ich habe vor einer Woche auch frische Spätzle gekauft - stellte erst zu Hause fest, dass das MHD genau an dem Tag ablief.

Ich konnte aber nicht beweisen, dass es eben genau diese Packung war, die ich an dem Tag gekauft hatte. Hätte ja auch schon ein paar Tage bei uns im Kühlschrank liegen können ...

Also: Künftig gleich im Supermarkt schauen, ob der Artikel in Ordnung ist. Sonst halt eine andere Flasche/andere Packung nehmen!

Liebe Grüße

ichausstuggi