Kann er mich anzeigen und welche strafe könnte ich dann bekommen?

6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo luisinho17fcb,

im Gegensatz zu meinen Vorrednern sehe ich in Deinem Verhalten keine Nötigung im Sinne des Strafgesetzbuches, da es schlichtweg an der Nötigung durch Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel fehlt.

Du hast geschrieben:

so liess ich mich ins Dorf rollen bis der Bus aufgeschlossen hatte

Das ist etwas anderes, als wenn Du dem Bus ausgebremst hättest, indem Du Dich vor ihm gesetzt hättest und dann grundlos gebremst oder Deine Geschwindigkeit stark reduziert hättest, dass der Busfahrer zu einer Bremsung gezwungen wurde.

Wenn, dann könnte bei einer Anzeige höchstens laut bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog ein Bußgeldbescheid mit folgendem Inhalt auf Dich zukommen.

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Tatbestandsnummer: 103000

Tatvorwurf:Sie fuhren ohne triftigen Grund so langsam, dass der Verkehrsfluss behindert wurde.

§ 3 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat

Verwarnungsgeld: 20,00 Euro

Punkte: Nein

Fahrverbot: Nein

Eintrag als A oder B - Verstoß: Nein

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Schöne Grüße
TheGrow

Theoretisch ist das Nötigung im Straßenverkehr. Das kann er zur Anzeige bringen. Praktisch wird ihm das zu viel Aufwand sein.

Samy795  17.03.2016, 15:29

Nein, machen sie nicht. Das Unternehmen stellt lediglich den rechtlichen Rahmen zur Verfügung, erklären muss das der Fahrer selbst. Auch wird kein Busunternehmen für den Fahrer eine Anzeige tätigen, das geschieht nur bei finanzieller Schädigung des Unternehmens.

Samy795  17.03.2016, 14:53

Sicher ist nur der Tod. Er war aber dienstlich unterwegs, dh. er muss das über den Arbeitgeber machen. Wenn er das Fernlicht an hatte, könntest Du auch entsprechend reagieren und eine mögliche Gegenanzeige könnte Einfluss auf seinen Job haben.
Bei einem Busfahrer geh ich davon aus, dass er sich auch erst noch in die rechtlichen Belange einarbeiten muss etc.
Und wenn er keine Zeugen hat, steht im Zweifel Aussage gegen Aussage.
Letztlich weiß er auch, dass Du Dich darauf rausreden kannst, von ihm geblendet worden zu sein etc.

Das wird er sich alles nicht antun. Aber vielleicht war es auch eine gute Lehre für Dich. Dein Verhalten war nämlich alles andere als angepasst.

Kandahar  17.03.2016, 15:17
@Samy795

Das ist überhaupt kein Aufwand für den Fahrer. Er muss sich auch nicht in die rechtlichen Belange einarbeiten.

Er muss das nur an seine Zentrale weitergeben, die kennen sich aus und kümmern sich darum.

luisinho17fcb 
Beitragsersteller
 17.03.2016, 14:47

sicher?

Klar kann er dich anzeigen.. Aber er wird wohl nicht sehr weit kommen mit der Anzeige :p

Vyled  17.03.2016, 14:46

Das denkst aber auch nur du....

Das Ausbremsen kann unter bestimmten Voraussetzungen als Nötigung nach § 240 StGB strafbar sein. Wer ein solches Fahrmanöver daher anwendet, dem drohen eine Geldstrafe und eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Nach § 240 StGB macht sich nämlich strafbar, wer jemanden rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt. Wer sein Fahrzeug im Straßenverkehr als Hindernis für andere Verkehrsteilnehmer benutzt, wendet nach Auffassung des Bundesgerichtshofs Gewalt an (Bundesgerichtshof, Urteil vom 30.03.1995, Az. 4 StR 725/94).

CheesyCompanion  17.03.2016, 15:52
@Vyled

Ich hab ja gesagt er kann ihn anzeigen <.< das währe aber sehr viel Aufwand <.<

Natürlich kannst du dafür angezeigt werden. Auch kann der Führerschein entzogen werden und eine Geldstrafe auf dich zukommen.

Das was du gemacht hast, ist Behinderung im Straßenverkehr, und nein, nicht nur das. Es ist auch noch Nötigung und wird mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder/sowie Geldstrafe geahndet! Wenn du es gegen ein Öffentliches Verkehrmittel (Bus) gemacht hast, dann wirds sogar noch teurer, denn dadurch könnte er Verspätung z.B. bekommen und du hast sogar auch seine Kunden in Gefahr gebracht. 

Mich würde es nicht wundern wenn bei dir die Freiheitsstrafe infrage kommt, denn du hast ja nicht nur dich und den Busfahrer aufs Spiel gesetzt, sondern auch alle seine Mitfahrer.

Außerdem hast du desweiteren dafür gesorgt das die Umwelt mehr verschmutzt wird, dafür kann es nochmal mehr Geldstrafe drauf geben, denn mehr anfahren und abbremsen = mehr verschmutzung

luisinho17fcb 
Beitragsersteller
 17.03.2016, 14:47

hahahahha

luisinho17fcb 
Beitragsersteller
 17.03.2016, 14:49
@luisinho17fcb

Fernlicht ist keine Nötigung?

Vyled  17.03.2016, 14:52
@luisinho17fcb

Fahren Sie bei Dunkelheit und nutzen die Beleuchtung am Fahrzeug nicht gemäß der Vorschriften, können Ihnen nach § 17 der Straßenverkehrsordnung (StVO) Bußgelder zwischen 20 und 35 Euro drohen. 

Natürlich ist das auch nicht rechtens, aber keine Nötigung sondern ein Verkehrsverstoß. Da wären meist 15€ fällig, was aber nicht du entscheiden darfst sondern die, die dafür Zuständig sind (Polizei)

Vyled  17.03.2016, 14:53
@Kandahar

Vielleicht freut er sich darüber bald andere Menschen im Knast kennenzulernen.

luisinho17fcb 
Beitragsersteller
 17.03.2016, 14:54
@Kandahar

kann auch Schmerzensgeld verlangen und dann nicht nur 15 euro

Vyled  17.03.2016, 14:55
@luisinho17fcb

Schmerzensgeld? Wofür denn? Das kann nur verlangt werden wenn du Schmerzen erlitten hast die du nun mehrere Tage oder Wochenlang hast, nicht dafür, das du einmal geblendet wurdest.

luisinho17fcb 
Beitragsersteller
 17.03.2016, 14:56
@luisinho17fcb

was denkst du hat er nur geblufft?

Vyled  17.03.2016, 14:58
@luisinho17fcb

Das kann ich dir schlecht sagen. Für Ihn wäre das zumindest jetzt nicht mega der Aufwand. Er müsste nur zur Polizei oder Online eine Anzeige einreichen. Gerade wenn er dein Kennzeichen hat und mehrer Fahrgäste hatte, dann haste eh schon verloren und dann wirst du Definitiv eine Geldstrafe kriegen, wenn nicht sogar Freiheitsstrafe da du es gegen ein Öffentliches Verkehrsmittel gemacht hast.

luisinho17fcb 
Beitragsersteller
 17.03.2016, 15:00
@Vyled

meine augen schmerzen

luisinho17fcb 
Beitragsersteller
 17.03.2016, 15:01
@Vyled

freihitsstrafe für 5km/h unter der bgrenzung?!

GanMar  17.03.2016, 15:11
@luisinho17fcb

Fernlicht ist keine Nötigung?

Nicht zwangsläufig, es kann durchaus ein technischer Defekt oder auch eine Unachtsamkeit des Fahrers sein.

Vyled  17.03.2016, 15:33
@luisinho17fcb

Du hast den Bus ausgebremst. Und das ist eindeutig wenn du immer anhälst, wo er anhält, weiter fährst, wenn er weiterfährt. Damit wirst du nicht raus kommen.

Du hast ihn genötigt und das sogar bei einem Öffentlichen Verkehrsmittel!

Vyled  17.03.2016, 15:34
@luisinho17fcb

Denkt dir noch mehr aus um noch tiefer in der Sache zu stecken, mach ruhig. Dann musste zum Augenarzt usw, Ateste vorlegen und und und... Viel Spaß!

Effigies  17.03.2016, 18:45
@luisinho17fcb

Meine auch bei dem Müll den du hier absonderst. Bekomm ich jetzt auch Schmerzensgeld?

luisinho17fcb 
Beitragsersteller
 23.03.2016, 10:37
@Effigies

Du schreibst hier nur Müll rein  @effigies

Vyled  17.03.2016, 14:46

Das Ausbremsen kann unter bestimmten Voraussetzungen als Nötigung nach § 240 StGB strafbar sein. Wer ein solches Fahrmanöver daher anwendet, dem drohen eine Geldstrafeund eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Nach § 240 StGB macht sich nämlich strafbar, wer jemanden rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt. Wer sein Fahrzeug im Straßenverkehr als Hindernis für andereVerkehrsteilnehmer benutzt, wendet nach Auffassung des Bundesgerichtshofs Gewalt an (Bundesgerichtshof, Urteil vom 30.03.1995, Az. 4 StR 725/94).

Du hast ihn genötigt, das ist eine Tatsache, kann zur Anzeige gebracht und bestraft werden.

Wenn Du sowieso langsam fahren wolltest, hättest Du ihn überholen lassen können. Dann hätten seine Scheinwerfer Dich auch nicht geblendet.

Im Straßenverkehr das eigene "Recht" durch ein unangemessenes Verhalten durchsetzen zu wollen, verstößt zumindest gegen §1 StVO.


luisinho17fcb 
Beitragsersteller
 17.03.2016, 14:50

wie will mich ein Busfahrer im dorfüberholen

GanMar  17.03.2016, 14:55
@luisinho17fcb

Indem Du an einer entsprechend breiten Stelle einfach mal kurz rechts anhältst oder in eine Einfahrt fährst. Wenn es kein Bus, sondern ein kompletter Zug der Feuerwehr mit Blaulicht, Martinshorn und hoher Geschwindigkeit gewesen wäre, dann hättest Du genug Phantasie gehabt, die Fahrbahn freizumachen.

Andererseits hättest Du auch nicht warten müssen, bis der Bus an der Haltestelle wieder losfährt. Du hättest einfach weiterfahren können und wärst längst über alle Berge gewesen, wo Dich sein Scheinwerferlicht nicht mehr erreicht hätte.

Kandahar  17.03.2016, 15:19
@GanMar

So ist es GanMar. Aber der junge Mann glaubt, er müsste als Frischling gleich mal die anderen Verkehrsteilnehmer provozieren. Solche Leute werden manchmal auch als ungeeignet zum Führen eines Fahrzeuges betrachtet.

GanMar  17.03.2016, 15:25
@Kandahar

Einige kommen eben mit Erhalt des Führerscheines noch einmal in die Pubertät. Da wird sich auch in den nächsten hundert Jahren kaum etwas dran ändern ;)