Anzeige obwohl ich nichts geklaut habe?

6 Antworten

Wenn Du wirklich zu keinem Zeitpunkt was eingesteckt hast, dann hast Du nichts zu befürchten. Dann solltest Du sogar zu dem Chef des Geschäfts gehen, die Situation schildern und darum bitten, dass das Hausverbot aufgehoben wird.

Sollte es jedoch so sein, dass Du zunächst was eingesteckt, es dann aber wieder heraus geholt und in irgend ein Regal gestellt hast, dann hättest Du ein Problem. Dann könnte man davon ausgehen, dass Du es nur wieder hingestellt hast, weil Du davon ausgegangen bist, dass ihr vom Detektiv erwischt werdet. Und dann war es mit dem Einstecken bereits ein vollendeter Diebstahl. Man muss damit nämlich nicht erst durch den Kassenbereich laufen.

Mach dir mal keinen Kopf. Selbst wenn er dich anzeigt bin ich mir sicher, dass bei diesem Sachverhalt die Staatsanwaltschaft das ganze einstellen wird.

Anderes Problem ist, dass du mit deinem Freund sprechen solltest. Klauen ist einfach nicht gut. Und wenn so was öfters passiert, kann es sein, dass es doch mal Folgen haben wird.

Alleex97 
Beitragsersteller
 11.04.2014, 18:35

hmm okay das hoffe ich echt..

jaa ich habe mit meinem freund geredet, was ihm einfällt und warum er sowas macht und er hat mir versichert das er es niewieder machen wird.

danke für die schnelle antwort :)

Grundsätzlich darf ein Ladendetektiv Dich nicht durchsuchen, er muss die Polizei rufen. Die darf dann. Auch zum Klären, ob Du was gestohlen hattest, hätte, besonders in diesem Fall, die Polizei gerufen werden müssen. Dein Fehler war, dass Du was unterschrieben hast. Er hätte Dich dazu nicht zwingen können. Erwäge mit dem Geschäftsführer zu reden, verklage ggf. den Detektiv. Er wird sicher der Staatsanwaltschaft etwas erklären müssen, nicht Du. Lasse es gelassen auf Dich zukommen, bei Dir ist nix gefunden worden und außerdem hat der Mann bei weitem seine Befugnisse überschritten (Leibesvisitation).Du kannst auch der Geschäftsführung schreiben - entsprechenden Sachverhalt und das unangemessene Verhalten des Detektives schildern - auch das er zu solchen Dingen nicht berechtigt ist. Ich denke, das wird schon reichen. Schreibe sachlich und detailgenau - dann wird es gut, aber nicht für den Detektiv. Liebe Grüße

Wenn du nichts geklaut hast dann bekommst du auch keine Anzeige.

Du kannst ja nichts dafür, dass dein Bekannter etwas illegales gemacht hat und du nur zufällig dabei warst. Ich würde mir also keine Sorgen machen.

Du bist 16 und bist noch kein Bischen über Deine Rechte im Bilde. Das solltest Du ändern. Nur wenn ein Ladendetektiv(der einfach nur eine Privatperson ist) Dir etwas unterstellt heisst es eigtl. noch garnichts. Du müsstest auch nirgendwohin gehen und Dich druchsuchen lassen. Alles was Du gemacht hast inkl. von Unterschreiben von i-was was Du wahrscheinlich nicht unterschreiben solltest hast du jetzt freiwillig aus Unwissenheit gemacht.

Wenn Du nichts gemacht hast und mit solchen Vorwürfen konfrontiert wirst, dann lasse doch einfach die Polizei rufen und kläre den Sachverhalt in deren Anwesenheit. Erstens wenn Du Dir nichts falsch gemacht hast wird auch nichts passieren aber die Polizisten werden sich über einen sinnlosen Einsatz ärgern und den Laden und den Detektiv auf die schwarze Liste setzen. Zweitens wird der Detektiv in so einem Fall wenn er sich nicht ganz siher ist den Rückziher machen. Vor der Polizei blöd dastehen will er auch nicht.

Alleex97 
Beitragsersteller
 11.04.2014, 18:47

ja das ist mir jetzt auch klar, trotzdem dankeschön :-) aber werde ich jetzt eine anzeige bekommen,weil ich das unteschrieben habe?

aptem  11.04.2014, 18:58
@Alleex97

ANzeigen kann jeder jeden wegen i-was. Aber in Deinem Fall wird sie wohl fallengelassen.