Habe ich mir die Zukunft ruiniert, anzeige wegen Diebstahl?

7 Antworten

Hallo Loxagon,

die Polizei hat gegen Dich ein Strafverfahren nach folgender Rechtsgrundlage eingeleitet:

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§ 242 StGB - Diebstahl

(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

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Es ist sehr wahrscheinlich, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren gem. § 153 StPO wegen Geringfügigkeit einstellt. Dann hat die Tat weder rechtliche Konsequenten noch Konsequenten im Bezug auf Deine berufliche Zukunft.

Selbst wenn die Staatsanwaltschaft wieder Erwarten nicht einstellt und Dich ein Richter verurteilt, musst Du weder mit der im § 242 StGB angeführten Geldstrafe noch mit einer Freiheitsstrafe rechnen.

Als Jugendlicher kann gegen Dich nur eine Erziehungsmaßregel verhängt werden. Diese Verurteilung steht nicht im Führungszeugnis und Du darfst Dich damit bei einer Bewerbung gegenüber zivilen Firmen als "Nicht vorbestraft" bezeichnen.

Allerdings hast Du geschrieben, dass Du Polizist werden willst.

Solltest Du tatsächlich und wieder Erwarten verurteilt werden ist diese Verurteilung meist ein absoluter Ausschlußgrund. Hier zählen nicht nur die Verurteilungen die im Führungszeugnis stehen, sondern es zählt jede Verurteilung.

In den Bewerbungsunterlagen wirst Du nach zwei Sachen gefragt:

  1. Sind Sie jemals gerichtlich verurteilt worden oder
  2. Ist noch ein Strafverfahren gegen Sie anhängig?

Beantwortest Du Frage 1 mit einem "Ja" hat sich Deine Bewerbung erledigt.

Beantwortest Du Frage 2 mit einem "Ja" wird das Bewerbungsverfahren ausgesetzt, bis die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt hat.

Übrigens gilt nicht nur für Bewerber, dass sie nicht vorbestraft sein dürfen. Selbst Beamte auf Lebenszeit können bei Begehung einer Straftat entlassen werden, bzw. wenn sie rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und mehr verurteilt worden sind, sind sie sogar zwingend aus dem Dienst zu entfernen.

Dir bleibt jetzt also nur zu hoffen, dass die Staatsanwaltschaft wie zu erwarten, das Strafverfahren gegen Dich einstellt.

Schöne Grüße
TheGrow

Liebe(r) Loxagon,

Nur Jugendstrafen von mehr als 2 Jahren werden ins Führungszeugnis eingetragen. Ich gehe davon aus, dass Sie an die 20 Sozialstunden bekommen. Dies kommt dann ins Erziehungsregister, was nicht überprüft wird. Es kann aber sein, dass das SEK auch das Erziehungsregister überprüft, da Sie als SEK-Beamter Waffenträger sind. Sie haben sich mit dem Diebstahl aber definitiv nicht die Zukunft verbaut!

Mit freundlichen Grüßen, mre-Institution

Loxagon 
Beitragsersteller
 16.03.2016, 22:10

Der beamte sagte mir aber das das verfahren mit hoher wahrscheinlichkeit fallen gelassen wird

Xipolis  17.03.2016, 01:30
@Loxagon

Kann auch sein, ist ja letztlich nur Mundraub und kein Banküberfall.

Du bist zwar erst 16 und Dir fehlt da vermutlich auch Erfahrung, aber als Beschuldigter macht es nicht unbedingt Sinn mit dem Laden-Detektiv und der Polizei zusammen zu arbeiten, denn nur solange Du nichts sagst, besteht eine gute Verteidigungschance. Lediglich Deine persönlichen Daten mußt Du nennen.

Ja, nein, ich glaube dir auch nicht.

Loxagon 
Beitragsersteller
 16.03.2016, 22:11

Heißt das ich soll lügen?

vanillakusss  16.03.2016, 22:15
@Loxagon

Nein, du sollst nicht lügen. Du lügst. Oder du trollst, such es dir aus.

Das Ding wird doch eh eingestellt, was soll das für ein Wert sein paar Cent. Wird keine Strafe kommen. Steht denk auch ne im Führungszeugnis.

Selbst wenn du veruteilt wirst, wird die Strafe nicht für's Führungszeugnis reichen.

(Zumindest nicht beim ersten Mal.)