Soll ich Mediamarkt verklagen?

11 Antworten

Das bringt Dir gar nichts. Du und dein Bruder habt gegen die Hausordnung verstoßen und eine Verpackung ohne Beisein eines Verkäuferns, also ohne Erlaubnis, geöffnet.

Eine entsprechende Anzeige würde gar nichts bringen und Du willst aus der Mücke dann noch einen Elefanten machen. Morgen ist das nur noch ein Sachverhalt auf dem Papier und das Leben geht weiter.

Und sorry, im schlimmsten Fall geht es nach hinten los und MM erteilt ein Hausverbot, dass dann i.d.R. in allen Läden, auch Saturn Gültigkeit hätte.

shalom  28.11.2011, 06:24

Du und dein Bruder habt gegen die Hausordnung verstoßen und eine Verpackung ohne Beisein eines Verkäufers, also ohne Erlaubnis, geöffnet.

Genau so ist es.

Und dann sogar Einzelteile des Sets irgendwo im Laden abgelegt statt IN der Verpackung.

DH !

Manche Menschen benehmen sich, als ob sie kein Hirn und kein Feingefühl hätten.

Hinterher beklagen sie sich dann darüber, dass Ladendetektive, die ihren Job machen, angeblich zu wenig Feingefühl hätten.

Herr, wirf Hirn vom Himmel !
Juhu74 
Beitragsersteller
 28.11.2011, 06:39
@shalom

Ich würde mal das vom Himmel geworfene Hirn dafür einsetzen, richtig zu lesen, dann wäre der Kommentar überflüssig. Genau so wie die Symphatihie derjenigen, die andere Leute bloss stellen und kriminalisieren. Ein Koffer kann man auf und zu machen, also eine widerverschliessbare Verpackung ohne Sicherung, Blombe oder dergleichen. Das entnommene Teil (nicht aufgemacht) hatte ich auf den Stapel mit den anderen Verpackungen gelegt, was vielleicht unbewusst nicht ganz richtig war.

Also wie viele menschen müssten dann täglich blossgestellt und angezeigt werden?

crazyrat  28.11.2011, 07:55
@Juhu74

Trotzdem ist auch ein Koffer nicht erlaubt zu öffnen. Du hättest ja was entfernen können, einstecken und entsprechend auch dann den Laden wieder verlassen.

Also beschwer Dich nicht. Und dann auch noch Ware aus dem Koffer entnehmen und draußen hinlegen.

Ihr habt beide definitiv gegen die Hausregeln verstoßen. Und sei froh, dass von der Anzeige abgesehen wurde.

Juhu74 
Beitragsersteller
 28.11.2011, 05:55

Man würde gegen die Hausordnung verstossen, wenn man eine Verpackung aufreisst/öffnet, die versiegelt ist. Aber nicht einen Koffer, den man bekanntlich auf und zu machen kann.

crazyrat  28.11.2011, 07:53
@Juhu74

Du hast nur geschrieben, dass die Verpackung wiederverschleißbar ist, aber nicht in einem Koffer. Dem entsprechend, da wir hier nicht deine Gedanken lesen können, und auch das Öffnen eines solchen Koffern untersagt ist, hast Du dagegen verstoßen.

I.d.R. sind diese Geräte auch auf dem Regal aufgebaut und wenn Ihr schon in eine Sache reinschauen wollt, solltet Ihr das auch generell mit einem Verkäufer machen.

Und da in einem solchen Koffer auch entsprechend ein Teil fehlen hätte können, hat auch der Wachdienst korrekt gehandelt. Vor allen Dingen, wenn Ihr UNERLAUBT auch Ware mit in den Laden genommen habt, der evtl. auch dort verkauft werden könnte.

Anzeige. Die sollten merken, dass sie was falsch gemacht haben.

crazyrat  28.11.2011, 05:51

Sie haben nichts falsch gemacht, sondern nur nach Verdachtslage entsprechend richtig gehandelt. Und eine Chance ist nicht vorhanden.

Datze1990  28.11.2011, 05:54
@crazyrat

Da wird ein Anwalt wahrscheinlich besser Bescheid wissen. Zu dem sollte er hingehen und mal fragen, was man da machen kann. Aber gleich den Schwanz einziehen ist sicher keine Lösung.

Juhu74 
Beitragsersteller
 28.11.2011, 05:57
@Datze1990

Eben, es geht um das Prinzip. Ich habe nichts gegen Dedektive, die ihren Job machen. Hätte mich auch anstandslos durchsuchen lassen. Aber nicht, nachdem man Aufsehen erregt, als hätte ich den Mediamarkt überfallen

HektorPedo  28.11.2011, 06:06
@Juhu74

Was heißt denn dort "Schwanz einziehen"? Man wird doch im Leben öfter mal unkorrekt oder unpassend behandelt ... da kann man doch nicht immer die Gerichtsbarkeit einschalten, sondern muss mal einen Gang runterschalten und den eigenen Ärger verrauchen lassen...

Datze1990  28.11.2011, 06:11
@HektorPedo

Oder man schaltet einen Gang höher und hört damit auf, sich alles gefallen zu lassen.

shalom  28.11.2011, 06:20
@crazyrat

Sie haben nichts falsch gemacht, sondern nur nach Verdachtslage entsprechend richtig gehandelt.

Ja, so ist es.

Datze1990  28.11.2011, 06:38
@shalom

Übertrieben gehandelt, trifft es wohl eher.

Juhu74 
Beitragsersteller
 28.11.2011, 06:52
@crazyrat

Was für eine Verdachtslage? Es gab nur die in seinem Kopf... Erst Theater an der Kasse machen, dann erba fdie Durchsuchung nichts, dann gab es nichts "verdächtiges" auf dem Video zu sehen. Und als der hochgeschulte Superdedektiv sich dann mal entschuldigen sollte... Pustekuchen, versuchts er doch gleich mal mal mit einem versuchten Diebstahl. Je mehr ich mir jetzt auch schon wieder Gedanken gemacht habe und die Kommentare gelesen habe, bin ich zum Ergebnis gekommen, die Geschäftsführung anzuschreiben, und um eine Stellungnahme zu bitten.

crazyrat  28.11.2011, 08:02
@Datze1990

Sie haben eine Ware ungefragt geöffnet, auch wenn kein Siegel auf dem Koffer war. Die Ware dann teilweise entnommen und das sind Sachen, die man laut Hausordnung nur entsprechend im Beisein von Verkäufern machen darf. Und die Ware dann scheinbar nicht zurückgelegt.

Eine Anzeige würde nichts bringen. Und der Dedetik hat dem entsprechend aus den Beobachtungen einen Diebstahl erkannt und die Schuldigen dann gestellt. Und einen Beweis, dass da ist dann eine Verdachtslage entsprechend auch eine Sache, die der Kunde dann auch auffällig dulden muss.

crazyrat  28.11.2011, 08:05
@Juhu74

Auch das wird nichts bringen, denn die Dedetive sind meistens von einer externen Firma und extra für solche Dinge geschult. Und da Ihr zwei gewesen seit, hat er auch entsprechend koreckt gehandelt.

Du machst wirklich aus der Mücke einen Elefanten. Und im schlimmten Fall kommt die Führung durch das Video dann zur Entscheidung, Euch ein Hausverbot auszustellen.

Sei froh, dass Ihr raus seit und nichts folgen wird. Aber manche lernen wohl halt nicht dazu,

Ich empfehle, sich nicht weiter aufzuregen und den Laden vielleicht durch persönlichen Boykott zu "strafen". Eine Anzeige ist recht sinnlos. Der Mann hat sich menschlich falsch verhalten, hat es wohl täglich mit abgebrühten (richtigen) Ladendieben zu tun und ist eben über die Stränge geschlagen in seiner Überzeugung und dem sich nicht entschuldigen können.

Erstmal: Danke für die ausführliche beschreibung Natürlich bist du voll im recht, denn wenn die verpackung nicht beschädigt wird darfst du die ware auspacken udn anschauen. außerdem dürfen dir die Sicherheitsleute nicht zu nahe rücken (merke: sie sind menschen wie du und ich). allerdings würde ich einen brief an die geschäftsleitung über die unveschämtheit des sicherheitspersonals schreiben...

fabio333  11.04.2012, 00:31

... und dassdu bei einem nochmaligen Vorkommen nicht mehr in einer solchen anstalt (genau diese wortwahl!!!) etwas kaufen würdest etc. aber verklagen kannst du sie ja nicht, warum auch bzw. weswegen denn? falsche beschuldigungen oder so? das geht natürlich nicht, leider...

Gruß Fabio

Du kannst auf jeden Fall Schadensersatz nehmen und eine Anzeige machen.

crazyrat  28.11.2011, 07:59

Lächerlich. Verstoß gegen die Hausordnung, Waren unerlaubt aus einem Verkaufsobjekt (Koffer) entfernen sind schon 2 Verstöße gegen das Hausrecht des Marktes und sollten mit einem Hausverbot geahndet werden.

Da wird der Polizist oder Anwalt nur lachen.

resaone  28.11.2011, 08:12
@crazyrat

Das stimmt nicht. Solange man die Verpackung nicht zerstört ist es erlaubt und kann auch nicht verboten werden. Das kam erst in einer Sendung von Stern TV :-) Davon ab fehlt dein erster Verstoß :-)

HektorPedo  28.11.2011, 06:05

Schadensersatz? Welcher Schaden denn?

Datze1990  28.11.2011, 06:11
@HektorPedo

Schaden durch die ungerechtfertigte Bloßstellung.