Schlüssel zur eigenen Mietwohnung vergessen und Tür aufgebrochen. was kann passieren?

11 Antworten

Der Besitzer der Tür kann die Beseitigung des Schadens an der Tür auf Kosten Deines Freundes verlangen. Ersatzweise kann Dein Freund, in Absprache mit dem Eigentümer, den Schaden selbst beheben oder beheben lassen.

Strafrechtlich dürfte hier nichts in vorliegen, da er ein berechtigtes Interesse am Zugang zu seiner Mietwohnung hat, auch wenn er den Schlüssel selbstverschuldet verloren hat.

Was meinst du mit "Absicht zum Diebstahl"? Das man den Schlüssel vergisst passiert nun leider Mal (Dafür besser einen Schlüssel bei einem vertrauenswürdigen Nachbarn deponieren). Ihr müsst / solltest nur schnell das Schloss austauschen. Das müsst auch ihr MwN übernehmen. Der Vermieter ist da nicht in der Pflicht.

Oder meinst du das Schloss der für alle zugänglichen Haustür? Auch das müsst ihr zahlen.

pacanda 
Beitragsersteller
 14.05.2013, 08:46

ja es geht um das schloss der haustür, dass für alle zugänglich ist, das ist aber nicht defekt..nur der rand an der tür

Afkpu  14.05.2013, 08:52
@pacanda

Dennoch muss er den Schaden den er verursacht hat (selbst wenn es nur Kratzer sind) umgehend beheben. Das ist immerhin Gemeineigentum.

Was denn für ein Diebstahl? Wenn man die Tür zur eigenen Wohnung gewaltsam öffnet? Das ist höchstens Sachbeschädigung, die sein Freund seinem Vermieter gegenüber vertreten muss. Denn ich denke nicht, dass er dieses Öffnen der Tür einfach so hinnimmt. Aber das ist nichts, was man nicht mit Geld ausgleichen könnte. Zwei Überlegungen noch am Rande: Was ist denn das für eine Haustür, die der Nachbar mit einem Schraubendreher öffnen kann? Und wieso deponiert er nicht einen Schlüssel bei einer Person, der er vertrauen kann?

wieso "Absicht zu einem Diebstahl?!"

Es handelte sich doch um die Mietwohnung deines bei der Aktion anwesenden Freundes.

Allerdings aufgrund der beschädigten Tür wird der Vermieter auf deinen Freund zukommen.

pacanda 
Beitragsersteller
 14.05.2013, 08:46

ja aber bei unserer polizei, kommen immer gleich solche meldungen wie "ihr wolltet sicher etwas stehlen, gebt zu dass ihr etwas mitgenommen habt,..." deshalb eben keine absicht zum diebstahl...

Eichbaum1963  14.05.2013, 09:50
@pacanda

Na so doof ist sicher kein Polizist, um zu glauben, dass einer mit Diebstahlabsicht die Haustür des Hauses aufbricht in dem er selber wohnt. :D

Ich könnte mir vorstellen, dass er zumindest ggf. den Schaden bezahlen muss.

Wie ist er ohne Schlüssel in die Wohnung selbst gekommen? Warum hat er immer einen Schraubenzieher dabei?

pacanda 
Beitragsersteller
 14.05.2013, 08:52

die wohnung war nicht abgeschlossen, deshalb war es kein problem in die wohnung selbst zu kommen, nur in das haus..und da haben wir wie gesagt die tür mit schraubenzieher geöffnet aber das schloss ist nicht defekt

SerenaEvans  14.05.2013, 08:57
@pacanda

WIE seit ihr in die Wohnung gekommen? Ihr müsstet doch ohne Schlüssel auch die Tür aufgebrochen haben. Das verstehe ich gerade echt nicht.