verschobener Grenzstein
Hallo zusammen, wir haben im Jahr 2013 ein Gartenmauer betoniert ca. 1.2cm hoch. Deshalb betoniert, da wir ein abfallendes Grundstück haben. Besagt Mauer grenzt an ein Ackerfeld. Der Bauer behauptet jetzt wir haben die Mauer zu weit auf sein Grundstück gebaut. Behauptung 1m tatstächlich 10 cm . Das Problem ist nur das der Grenzstein von unseren Vorgängern versetzt wurde, ist allerdings mindesten schon 15 Jahre her und lässt sich schlecht beweisen.
Kann mir irgendjemand einen Rat geben, was ich tun kann. Leider ist mit dem Landwirt nicht gut Kirschen essen.
3 Antworten
Hallo,
ob der Grenzstein verschoben ist oder nicht, kann man nur durch eine örtliche Vermessung klären. Zuständig ist das Katasteramt oder ein Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur. Allerdings gibt es das nicht kostenlos - aber nach einer einheitlichen Gebührenordnung.
Vorschlag: zunächst mit dem Nachbarn reden, ob man die Grenzüberprüfung gemeinsam beauftragen will, um die Sache zu klären. Ggf. auch alleine beauftragen und bezahlen. Sollte sich tatsächlich ein "Überbau" feststellen, dann bleibt nur die Mauer abzureißen oder eine sogenannte Überbaurente an den Nachbarn zahlen.
ob mit dem bauern nicht gut kirschenessen ist wär mir scheißegal nach 15 jahren könnt es schon sein dass es verjährt ist oder ihr zahlt ihm eine abfindung ist sicher billiger als ne neue mauer ,dazu rechne aus 10cm x länge mauer diese qm bezahlt ihr ihm kauft sie also dem bauern ab wenn er sich nicht drauf einlässt gebt ihm bissl mehr:)
Wenn es anders nicht geht, ist die Mauer abzureißen.