Muss der höherliegende Nachbar zu mir eine Mauer oder L-Teile setzen?
Habe ein Haus gekauft wo der Nachtbar einfach seinen Garten direkt an meine Hauswand angefüllt hat ,obwohl mir noch an dieser seite 50cm Grundstück gehören.Nun war meine Wand nass und ich habe die 50cm ca .180cm bis zu Funderment ausgeschachtet.Nun ist aber der Graben wieder zu gefallen,muss der Nachtbar oder ich eine Befestigung zwischen unseren GRundstücken Mauer oder L-Teile machen?
2 Antworten
Das ist in den Landesgesetzen zum Nachbarschaftsrecht geregelt. Z. B. in Niedersachsen so:
§ 26
Wer
den Boden seines Grundstücks
über die Oberfläche
des Nachbargrundstücks erhöht,
muss einen solchen Grenzabstand
einhalten oder solche Vorkehrungen
treffen und unterhalten, dass
eine Schädigung des Nachbargrundstücks
durch Bodenbewegungen ausgeschlossen
ist. Die Verpflichtung geht auf
den Rechtsnachfolger über.
Hallo,
das ist nicht so einfach zu beantworten. Es ist abhängig in welcher Reihenfolge was entstanden ist und wer einen Nutzen daraus zieht.
Mein Vorschlag: Lade deinen Nachbarn auf ein Bier ein und besprecht, was getan werden soll.
Sollte das nicht funktionieren wird es wohl ein Rechtsstreit werden.