Muss der höherliegende Nachbar zu mir eine Mauer oder L-Teile setzen?

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Das ist in den Landesgesetzen zum Nachbarschaftsrecht geregelt. Z. B. in Niedersachsen so:

§ 26

Wer
den Boden seines Grundstücks
über die Oberfläche
des Nachbargrundstücks erhöht,
muss einen solchen Grenzabstand
einhalten oder solche Vorkehrungen
treffen und unterhalten, dass
eine Schädigung des Nachbargrundstücks
durch Bodenbewegungen ausgeschlossen
ist. Die Verpflichtung geht auf
den Rechtsnachfolger über.

Hallo,

das ist nicht so einfach zu beantworten. Es ist abhängig in welcher Reihenfolge was entstanden ist und wer einen Nutzen daraus zieht.

Mein Vorschlag: Lade deinen Nachbarn auf ein Bier ein und besprecht, was getan werden soll.

Sollte das nicht funktionieren wird es wohl ein Rechtsstreit werden.