Verschieben von geleisteten Arbeitsstunden im Minijob in den Folgemonat rechtens?
Im Monat März wurden 487,5 Arbeitsstunden geleistet. Stundenlohn 10 Euro.Bei dem Arbeitsverhältnis handelt es sich aber um einen 450 Eurojob.
Nun wurden nicht 487,50 sondern 395 in der Gehaltsabrechnung ausgewiesen, wo das letzte Wochenende mit 92,5 einfach weggelassen wurde, aber zum Zeitpunkt der Auszahlung bereits geleistet ist.
Mir erscheint das rechtlich äußerst dubios. Klar, man darf nicht mehr als 450 Euro verdienen, aber 3 mal im Kalender Jahr wäre dies doch bei nicht zu erwartenden Ereignissen ( corona!!!) Wie Ausfall der personaldecke im einzelhandel im Bezug auf die Sozialversicherungspflicht unschädlich???
Darf der ag das so verschieben? Die az ist bereits geleistet, zum Zeitpunkt der Abrechnung war das letzte Wochenende auch schon im System für die Abrechnung.
Wieso zahlt man nicht 450 aus und kappt dann und dann rest im anderen Monat?
4 Antworten
Ich hatte damals ein Arbeitszeitkonto. Monatlich wurden so viele Stunden ausbezahlt, dass die Verdienstgrenze nicht überschritten wurde.
Vorteil damals für mich: während der Semesterferien habe ich "Zeitguthaben" angehäuft, das dann während des Semesters, wo ich weniger gearbeitet habe, wieder abgebaut wurde. Und ich hatte ein gleichmäßig hohes Einkommen.
Ja ist alles okai und in Ordnung wenn du damit einverstanden bist, man darf ja nicht mehr als 450 verdienen. Aber wieso zahlt man nicht zumindest die Aus und den rest im folgemonat?
Gut möglich, dass die Erstellung der Abrechnung schon vor dem Wochenende erfolgt ist. Wenn die Person an dem Wochenende allerdings schon vorher eingeplant war, hätte man die Stunden abrechnen müssen.
War nicht der fall!! Hab ich extra gefragt es war ganz ganz sicher eingeplant. Bereits vor Erstellung der Abrechnung waren die Zeiten im System
Das Problem ist, dass diesed Zusatzstunden theoretisch nicht geleistet werden dürfen. Dein Arbeitgeber versucht dir Entgegenzukommen, um das "unter der Hand" zu ermöglichen. Öffentlich sagen, dass er das verschiebt, darf er nicht. Da bekommt ihr beide Ärger!
Okay, mein Chef hatte mir das noch nicht erzählt.
Ja ich sagte ja bedingt im Normalfall stimmt das was du sagst schon
Prinzipiell ist das möglich, ja, indem die "zu viel" geleisteten Stunden auf ein Zeitkonto wandern, das im nächsten Monat verrechnet wird.
Es kommt eben auf den Stichtag an.
Ich finde das ziemlich merkwürdig, die Bezahlung bereits geleisteter Arbeit ist doch am Monatsende sofort fällig? Bei uns aushilfen gibt es so ein Konto nicht. Ich hatte einmal den Fall, dass meine az des letzten we noch nicht im System war zum Zeitpunkt der Abrechnung und dann erst im folgemonat ausgezahlt wurde. Ist ja alles okai. Aber das ist bewusstes verschieben von der Bezahlung für bereits geleistete Arbeit.
Was habt ihr denn für eine Abrechnungszeitraum? März ist ja noch gar nicht vorbei?
1-23 irgend sowas , dieses mal wurde am 23 abgerechnet für alles seit dem 1 März. Aber alle Zeiten die im System stehen werden da abgerechnet und das war das besagte WE. Das letzte we stand da schon fest und trotzdem wird ws verschoben und einfach komplett weggecuttet
Stimmt nur bedingt. Wenn die halbe Personaldecke wegen corona ausfällt liegt ein unvorhersehbares Ereignis vor, welches ein verdienst über 450 Euro bis zu 3 mal ohne schädliche Auswirkungen auf die Sozialversicherungspflicht zulässt. (In corona Zeiten sogar 5 mal)