Wie melde ich mich richtig krank?
Hallo, Ich habe nun seit einiger Zeit einen Job bei der Firma Tegut ... . Ich arbeite dort auf 450 Euro Basis und habe vor kurzem die Schule abgebrochen. Nun geht es mir heute leider sehr schlecht und ich müsste jedoch morgenfrüh vor Öffnung des Ladens schon arbeiten. Ich denke nicht dass ich das schaffen werde und möchte mich daher für morgen krank melden. Wie mache ich das richtig? Rufe ich dort heute an und versuche auf den Anrufbeantworter zu sprechen falls dort soetwas vorhanden ist oder rufe ich erst morgen an, dann ist es ja aber eigentlich zu spät. Brauche ich außerdem auch bei einem einzelnen Krankheitstag ein Ärztliches Attest?
Danke schonmal, Asaraxx
3 Antworten
Heute anrufen, Krankmelden, am Montag zum Doktor und wenn du länger krank bist ein Attest bringen.
Meistens braucht man ab dem 3 Tag ein Attest, viele verlangen es ab dem 1 Tag, je nachdem, aber Wochenende ist ja sowieso niemand da , also dann ab Montag. Und heute noch anrufen.
Ein ärztliches Attest wird eigentlich von jedem Arbeitgeber verlangt. Also hol dir eins, damit machst du sicher nichts falsch. Rufe heute an und sag bescheid dass es dir nicht gut geht und wenn es morgen nicht besser wird, dass du morgen nicht erscheinen kannst.
Was im Falle einer Krankheit zu tun ist, können wir dir in deinem speziellen Fall auch nicht mitteilen. Dieses sollte im Idealfall der Personalleiter/Marktleiter dir bei der Einstellung erzählt haben.
Scheinbar ist dieses nicht erfolgt.
So kannst du natürlich nur versuchen, ob es dort einen Anrufbeantworter gibt, ansonsten bleibt dir nicht viel außer zu der Zeit anrufen, wo im Markt die ersten Mitarbeiter anwesend sind, um dich arbeitsunfähig zu melden.
Ob du eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von deinem Arzt brauchst, kann dir nur der Arbeitsvertrag verraten.
Das Entgeltfortzahlungsgesetz gibt vor
§ 5 Anzeige- und Nachweispflichten(1) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen.
Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen.Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der Bescheinigung angegeben, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, eine neue ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Ist der Arbeitnehmer Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, muß die ärztliche Bescheinigung einen Vermerk des behandelnden Arztes darüber enthalten, daß der Krankenkasse unverzüglich eine Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit mit Angaben über den Befund und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit übersandt wird.
Es kann also sein, dass du eine brauchst, es kann aber auch sein, dass du keine brauchst ;)
Von daher bleibt dir nur der Blick in den Arbeitsvertrag.