Dem Marktleiter (Chef) eine Unterlassungserklärung übergeben?
Guten Abend, Ich habe vor ein paar Tagen von meinem Marktleiter (Chef) berichtet, der uns Mitarbeiter ständig durch die Kamera beobachtet und uns mit Fehler die wir begangen haben uns damit konfrontiert. Da ich es nicht mehr einsehe, da diese Kameras nur für die Aufklärung von Diebstahl ist (Edeka Markt) möchte ich meinem Chef eine Unterlassungserklärung übergeben, in dem ich schreibe, dass ich künftig nicht mehr über die Kamera beobachtet werden möchte.
Ist es mit einer Unterlassungserklärung getan und muss er diese auch unterschreiben?
5 Antworten
Ist es mit einer Unterlassungserklärung getan und muss er diese auch unterschreiben?
Er muss sie unterschreiben. Das kannst Du dir aber sparen, weil er das mit Sicherheit nicht unterschreiben darf. Ich behaupte mal, dass er selbst wenn Du Dir einen Anwalt nimmst, er diese Erklärung nicht unterschreibt.
Sehr wirkungsvoll kann hier eine Anzeige bei der zuständigen Landesdatenschutzbehörde sein. Bei größeren Unternehmen gehen die entsprechenden Hinweisen eigentlich immer nach. Da freuen die sich regelrecht darauf.
Vermutlich hast Du dich irgendwann mit der Videoüberwachung einverstanden erklärt oder es existiert eine entsprechende Betriebsvereinbarung. In beiden Fällen wirst Du nichts dagegen tun können.
Ist die Videoüberwachung zweckgebunden (Vorbeugung gegen Diebstähle), kann sie nicht zur Leistungskontrolle genutzt werden. Überhaupt bedürfen Maßnahmen zur Leistungskontrolle der vorherigen Genehmigung des Betriebsrats.
Kurzum: das ist eine Sache für den Betriebsrat.
Du kannst deinem Chef keine Unterlassungserklärung geben. Sondern er muss dir die Unterlassung erklären, das heißt er muss das schrieben (verfassen und) unterschrieben. Diese kann ggf. Von einem Gericht erzwungen werden.
Du kannst ihm nur eine Unterlassungsforderung, beziehungsweise Aufforderung geben (wie es damit aber juristisch genau steht, weiß ich nicht) - diese ist auch ohne seine Unterschrift gültig.
Jetzt wird es mir zu blöd... kein weiterer Kommentar!
Die Polizei erkennt sich bei Straftaten (das ist hier nämlich der Fall, http://www.arbeitsrechte.de/mitarbeiterueberwachung/) für nicht zuständig? Wohl kaum. Bei wem soll man den sonnst Anzeige erstatten? Beim Frisör um die Ecke oder bei der Feuerwehr?
Das ist (im Sinne des Gestezes) aber keine Straftat!
Die Polizei hätte (neben der Jagd auf Drogenhändler und der Abwehr von Messerstechern) viel zu tun, wenn sie sich auch noch um Unterlassungserklärungen kümmern müsste - völliger Quatsch!
Ihr könnt auch ein schriftliches Gesprächsprotokoll direkt nach dem Gespräch anfertigen, in dem das wesentliche drinnen steht und es beide signieren.
Alternativ, so wie ich vorgehen würde: ich wurde einen Anwalt nehmen und das in seine Hand geben (hängt natürlich davon ab ob du versichert bist oder zahlen möchtest)
Alternativ: gerichtlich eine Unterlassungsklage einreichen
Oder: zur Polizei gehen, die dann Ermittlungen einleiten sollen ( es wurden ja mehrere Mitarbeiter überwacht, damit gibt es ausreichend zeugen) - das ist natürlich ein Extremfall, wenn man es drauf ankommen lassen will - ein entspanntes Arbeitsklima darf man dann wohl nicht mehr erwarten
Die Polizei hat andere Dinge zu tun - und werden sich für "nicht zuständig" erklären!
Achso, ok verstehe.
Naja, ich würde gerne etwas schriftlich haben, weil das Gespräch im Büro kann er natürlich leugnen.
Haben Sie noch eine andere Idee?
Du kannst ihm alternativ eine schriftliche Zusammenfassung des Gesprächs per Mail zukommen lassen.
Eine 'Unterlassungsklärung' formuliert normalerweise ein Anwalt nebst Kostennotiz und Folgen bei Wiederholung ...
Alles was Du formulierst hat regelmäßig keine Wirkung.
Wenn der Marktleiter nicht aufhört die Videoüberwachung zu zweckentfremden, dann hilft nur eine Anzeige bei der Polizei ...
Der Mensch macht sich strafbar ...
Die Polizei hat andere Dinge zu tun - und werden sich für "nicht zuständig" erklären!
Auch wenn Du es gebetsmühlenartig wiederholst, die Polizei MUSS die Anzeige entgegennehmen. Sie ist nämlich die einzige staatliche Organisation die das darf ...
Es spielt auch keine Rolle ob es sich dabei um eine offensichtliche Straftat handelt oder nicht, weil nur ein Gericht/Richter kann NACHHER entscheiden ob es sich dabei um eine - dem Gesetz nach - strafbare Handlung gehandelt hat.
Natürlich 'handelt' die Polizei nicht in der Form, dass da gleich eine Mannschaftswagen vom SEK beim Chef vor der Tür steht und ein Hausdurchsuchung vornimmt. Hier liegt ja keine unmittelbare Gefahr von Gewalt (wie Bankraub oder Messerstecherei) vor.
Die Polizei wird die Anzeige aber prüfen und dann an die Staatsanwaltschaft weiterleiten. Die bestimmt dann, ob weitere Ermittlungen angestellt werden. Diese Ermittlungen müssen dann auch nicht unbedingt von der 'Straßenpolizei' vorgenommen werden.
Viele Städte haben dafür eigene Polizei-Abteilungen.
Hier mal ein Auszug aus den Aufgaben der Polizei als Organisation.
Vorbeugung bei Kriminalität und Straßenverkehr
Bekämpfung und Ermittlung von Straftaten (§ 163 StPO)
Regelung des Straßenverkehrs, Aufnahme und Ermittlung bei Verkehrsunfällen (§ 44 Abs. 2 StVO)
neuerdings Ermittlung und Bekämpfung der Internetkriminalität
Ausbildung des polizeilichen Nachwuchses
Bekämpfung von Bränden, Umweltkatastrophen, Notarzteinsätze, wenn die Feuerwehr Bestandteil der Polizei ist
Betrieb und Unterstützung der freiwilligen Feuerwehr, wenn die Feuerwehr Bestandteil der Polizei ist
Bewachung von Objekten
Begleitung von Demonstrationen
Sicherung der Wasserstraßen (Wasserschutzpolizei)
Sie ist nämlich die einzige staatliche Organisation die das darf ...
Nanana, Anzeigen kann man durchaus auch bei der Staatsanwaltschaft erstatten.
Okay, blöd ausgedrückt.
Versuch doch mal die Adresse der für Dich zuständigen Staatsanwaltschaft herauszubekommen ...
Wer will kann hier was dazu lesen:
https://www.unternehmer.de/recht-gesetze/122808-so-erstatten-sie-professionell-anzeige-teil-i
Hier handelt es sich aber weder um eine polizeilich noch um eine staatsanwaltlich relevante Tat, sondern vielmehr um eine arbeitrechtliche!
Deshalb ist m.E. weder die Polizei noch die Staatsanwaltschaft zuständig, sondern das Arbeitsgericht!
Das Arbeitsgericht spricht lediglich Recht in Sachen Arbeitsrecht.
Das Arbeitsrecht verweist an dieser Stelle aber unmittelbar auf ein 'höheres' Recht ,nämlich das Persönlichkeitsrecht ( § 201a StGB) des MA, also schlussendlich um die Frage, ob der Schutz des MA oder der Schutz der Geschäftsinteressen höher zu bewerten ist.
Ein Fall für das Arbeitsgericht würde vorliegen, wenn diese Art der unzulässigen Überwachung als Teil des/der Arbeitsvertrags/Betriebsvereinbarung durch den MA zu akzeptieren wäre.
Und ganau das trifft hier zu - Diebstahlsicherung / ggf. Zutrirttskontrolle mit Auswirkung auf den Arbeitsbereich...
Natürlich ist hier auch des Persönlichkeitsrecht einschlägig, aber die Arbeitssituation ist der Auslöser!
Aber nun habe ich keine Lust mehr, weiter über Zuständigkeiten zu debattieren, @AnReRa!
Aber nun habe ich keine Lust mehr, weiter über Zuständigkeiten zu debattieren, @AnReRa!
Schade ;-)
Ich würde nämlich sagen, das gegen die anlassbezogenen Überwachung (Diebstahlsicherung etc.) grundsätzlich nichts einzuwenden ist.
Allein das Verhalten des Vorbesetzen bezüglich der Auswertung erfüllt den Straftatbestand der 'Spionage'. Und da spielt es m.E. keine Rolle, dass er meint, das in seiner Position als Chef machen zu dürfen.
Aber kann man bei einem Gericht eine 'Anzeige' machen ?
Ich dachte immer, dass Gerichte für 'Klagen' zuständig sind, die vom Staatsanwalt aufgrund einer Anzeige formuliert und dann vom Gericht zugelassen und verhandelt werden.
ist er inhaber oder angestellter ? was wissen sie über die installierten kameras ?
als angestellter sollte er ihre beschwerde über den regionalleiter bekommen , dem sie das ansinnen schriftlich mitgeteilt haben .
Zu viel Cobra11 geschaut? Meinst du alle Beamten fahren im Streifenwagen durch die Gegend und liefern sich Verfolgungsjagden mit schwerkriminellen? Ein Großteil der Polizeiarbeit entfällt auf verwaltungsjobs, die sich mit z.B. Solchen Themen beschäftigen.
Ich Frage erneut: bei wem kann man jemanden anzeigen außer bei der Polizei?
Außerdem; auf das Verhalten vom Chef kann eine Freiheitsstrafe folgen, was es zu einer strafrechtlichen Angelegenheit macht. Und strafrechtliche Angelegenheiten setzen nunmal eine Straftat voraus, die zur Anzeige gebracht wird. Dafür gibt es die Beamten der Behörde Polizei.