Kündigungsfrist 3 Monate laut Vertrag
Hallo liebe Leute, Also ich hab eine Frage zu meiner Kündigungsfrist. Ich bin bei einem Juwelier angestellt(Geschäftsführerin) und in meinem Vertrag steht,dass ich drei Monate Kündigungsfrist habe. Jetzt habe ich mal gegooglet und etwas von 4-6 Wochen gelesen,aber immer in Verbindung mit Tarifverträgen und so. Jetzt weiss ich natürlich nicht,ob ich auch einen solchen Tarifvertrag habe. Kann mir da jemand helfen? Vielen Dank
7 Antworten
Wenn das im Vertrag steht, ist es bindend.
Ein Geschäftsführervertrag hat mit Arbeitsrecht nichts zu tun!
Wenn eine Kündigungsfrist im Vertrag steht, dann ist die gültig, ganz egal, ob es sich dabei um 2 Tage oder um 3 Jahre handelt.
Wenn es im Vertrag steht dann ist es so gültig. Vom Gesetz her gibt es halt eine maximale Kündigungsfrist von 6 Monaten. Normal sind in der Regel 4 Monate.
Und ob du nach Tarifvertrag bezahl wirst, wäre dort auch geregelt. Prinzipiell ist ein Arbeitgeber nicht verpflichtet einen Mitarbeiter nach einem Tarifvertrag zu zahlen es sei denn der Arbeitnehmer ist in einer Gewerkschaft etc. oder er zahlt den anderen Mitarbeitern z.B. auch Tarifverträge.
Oh mann da war ich ja mal völlig falsch. Weiß auch nicht was da mit mir war. Ka da steht Kündigungsfrist und ich war irgendwie bei Probezeit. Sry mein Fehler ^^
Ob ein Tarifvertrag Anwendung findet, sollte in Deinem Arbeitsvertrag stehen. Das bezweifle ich aber.
Was Du über kürzere Fristen gelesen hast, spielt keine Rolle. Maßgebend ist die vereinbarte Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag. Die Kündigungsfrist für AN beträgt zwar nach § 622 Abs. 1 BGB vier Wochen zum 15. oder Ende eines Monats, kann aber arbeitsvertraglich vereinbart auch länger sein. Die Frist für AN darf nur nicht länger als die des AG sein.
Haaaallo, auch Dir:
Ein Geschäftsführervertrag ist kein Arbeitsvertrag.
Dein Arbeitsvertrag stellt dich/deinen Arbeitgeber offenbar besser, als der für deine Branche geltende Tarifvertrag. Also gilt die im Arbeitsvertrag festgelegte Frist.
Woher nimmst Du das denn?
In der Gewerkschaft sind die AN. Der AG ist im Arbeitgeberverband und/oder richtet sich nach dem geltenden Tarifvertrag