Kündigungsfrist 3 Monate laut Vertrag

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Wenn das im Vertrag steht, ist es bindend.

Ein Geschäftsführervertrag hat mit Arbeitsrecht nichts zu tun!

Wenn eine Kündigungsfrist im Vertrag steht, dann ist die gültig, ganz egal, ob es sich dabei um 2 Tage oder um 3 Jahre handelt.

Wenn es im Vertrag steht dann ist es so gültig. Vom Gesetz her gibt es halt eine maximale Kündigungsfrist von 6 Monaten. Normal sind in der Regel 4 Monate.

Und ob du nach Tarifvertrag bezahl wirst, wäre dort auch geregelt. Prinzipiell ist ein Arbeitgeber nicht verpflichtet einen Mitarbeiter nach einem Tarifvertrag zu zahlen es sei denn der Arbeitnehmer ist in einer Gewerkschaft etc. oder er zahlt den anderen Mitarbeitern z.B. auch Tarifverträge.

Hexle2  24.06.2014, 19:24
 Vom Gesetz her gibt es halt eine maximale Kündigungsfrist von 6 Monaten. Normal sind in der Regel 4 Monate.

Woher nimmst Du das denn?

 es sei denn der Arbeitnehmer ist in einer Gewerkschaft 

In der Gewerkschaft sind die AN. Der AG ist im Arbeitgeberverband und/oder richtet sich nach dem geltenden Tarifvertrag

Praxston  25.06.2014, 19:54
@Hexle2

Oh mann da war ich ja mal völlig falsch. Weiß auch nicht was da mit mir war. Ka da steht Kündigungsfrist und ich war irgendwie bei Probezeit. Sry mein Fehler ^^

Ob ein Tarifvertrag Anwendung findet, sollte in Deinem Arbeitsvertrag stehen. Das bezweifle ich aber.

Was Du über kürzere Fristen gelesen hast, spielt keine Rolle. Maßgebend ist die vereinbarte Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag. Die Kündigungsfrist für AN beträgt zwar nach § 622 Abs. 1 BGB vier Wochen zum 15. oder Ende eines Monats, kann aber arbeitsvertraglich vereinbart auch länger sein. Die Frist für AN darf nur nicht länger als die des AG sein.

Mikkey  24.06.2014, 20:37

Haaaallo, auch Dir:

Ein Geschäftsführervertrag ist kein Arbeitsvertrag.

DerHans  25.06.2014, 18:00
@Mikkey

Dafür gilt die Kündigungsfrist aber erst recht.

Mikkey  25.06.2014, 18:58
@DerHans

Aber nicht diese:

Maßgebend ist die vereinbarte Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag

Dein Arbeitsvertrag stellt dich/deinen Arbeitgeber offenbar besser, als der für deine Branche geltende Tarifvertrag. Also gilt die im Arbeitsvertrag festgelegte Frist.