Ist es illegal, wenn ein Laden länger auf hat?
9 Stimmen
11 Antworten
Wenn du schon einen Vergleich anstellst (länger), wäre es auch schön, wenn du sagst womit verglichen werden soll (länger als was?).
- Länger als die Bäcker um die Ecke?
- Länger als seine eigene Öffnungszeiten?
- Länger als das Ladenschlussgesetz zulässt?
- Länger als 20 Jahre?
- ???
so 10min ist ja nicht schlimm, kann passieren, wenn es z.B. eine längere Schlange oder so gibt.
Ja. Nein. Vielleicht.
Kommt jetzt drauf an, wie lange er wann auf hat und wo er sich befindet.
Kommt drauf an wie lange.
https://de.wikipedia.org/wiki/Ladenöffnungszeit
In manchen bundesländern nur bis 20 uhr(natürlich mit ausnahmen, tankstellen etc..). In anderen können die läden 0-24 uhr aufhaben.
Da hast du einen denkfehler.
Alle bundesländer außer bayern haben eigenen ladenschließungsgesetze die bundesrecht trumpfen.
Nur in bayern ist dieses gesetz aktuell wirksam.
Ausnahmen gibt es, aber nicht für rewe, sondern für bäckereien und tankstellen beispielsweise.
Steht auch in dem artikel.
Nochmal etwas spezifischer
In 2006 wurde mit der Föderalismusreform die Kompetenz zur Bestimmung von ladenschlusszeiten an die Länder abgegeben. Seit dem haben also alle länder, außer bayern, eigene gesetze dazu erstellt.
Hier z.B. das von schleswig holstein
(1) Verkaufsstellen dürfen vorbehaltlich des Absatzes 2 an Werktagen ohne zeitliche Begrenzung geöffnet sein.
(2) Verkaufsstellen müssen für den geschäftlichen Verkehr mit Kunden geschlossen sein:
1 . an Sonn- und Feiertagen,
2 . am 24. Dezember, wenn dieser Tag auf einen Werktag fällt, ab 14.00 Uhr.
Ich bin blöd, weil ich aus dem Bundesgesetzblatt zitiere? Bist Du Bundesrichter oder Gott?
"LadSchlG
Ausfertigungsdatum: 28.11.1956
Vollzitat:
"Gesetz über den Ladenschluß in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juni 2003 (BGBl. I S. 744), das zuletzt durch Artikel 430 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist"
Stand:Neugefasst durch Bek. v. 2. 6.2003 I 744; zuletzt geändert durch Art. 430 V v. 31.8.2015 I 1474..../ "
Und in Paragraph 3 stehen -immer noch - die Zeiten
Du verstehst nicht...
Das gesetz gibt es noch, aber in 2006 wurde beschlossen dass die bundesländer eigene gesetze dazu beschließen dürfen die dieses gesetz trumpfen.
https://www.bpb.de/politik/grundfragen/deutsche-demokratie/39356/kompetenzverteilung
Die Rahmengesetzgebung wurde abgeschafft und die Länder erhielten neue Kompetenzen, z. B. beim Ladenschluss.
Schleswig holstein hat also ein ladeschluss gesetz geschrieben https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/?quelle=jlink&query=LÖG+SH&psml=bsshoprod.psml&max=true&aiz=true
Also ist das bundesgesetz was du zitiert hast hier in schleswig holstein ungültig.
Es ist nicht ungewöhnlich dass es zu einem thema mehr als ein Gesetz gibt. Es gilt aber immer nur eins. Und in dem fall eben die gesetze der länder.
Das Gesetz gilt sogar jetzt 15:12 h noch. Immer noch sind es nur 24 Paragraphen. Einer regelt Ausnahmen, ein anderer die Aufsicht und Durchführung (Landesverwaltungen). Unbegrenzte Öffnungszeiten (ich zitiere jort 93'"(1) Verkaufsstellen dürfen vorbehaltlich des Absatzes 2 an Werktagen ohne zeitliche Begrenzung geöffnet sein. ") gelten nicht einmal generell für Apotheken.
Schön dass das gesetz noch gilt, aber nur in bayern weil alle anderen bundesländer anderer gesetze beschlossen hat die es trumpfen.
Ist halt so. Hier in SH können läden bis 24 uhr aufhaben. In deinem vermutlich auch, denn kaufland ist keine ausnahme nach bundesrecht.
"ich zitiere jort 93" nein, du zitierst nicht mich, sondern das Ladenöffnungszeitengesetz in schleswig holstein.
kommt auf das Bundeland und die Öffnungszeit an aber wenn er die maximale überschreitet dann schon
https://www.gesetze-im-internet.de Paragraph 3, LadSchlG. Mo-Fr 6-20h. Ausnahmen möglich. Rewe hat bis 22Uhr offen, Kaufland 24 Uhr.