Aushilfe bei Tankstelle. hab ich Recht auf einen Sonntagszuschlag?
Hallo liebe Community!
Ich bin männlich. 18 Jahre alt und bin noch Schüler. Neben der Schule leiste ich etwa 40-46 Stunden im Monat einen Nebenjob als Aushilfe,bei dem ich kassieren, waren auffüllen, Kaffeemaschinen sauber machen muss und einige andere Kleinigkeiten erledigt werden müssen. Die Arbeit erfolgt in Schichtarbeit und ich arbeite meistens an Wochenenden, sprich Samstag als auch Sonntag und auch bis Ladenschluss. Heute muss ich zum Beispiel, am Sonntag von 17-22 Uhr arbeiten. Eine Bekannte arbeitet als Aushilfe bei einer Bäckerei und erhält einen Sonntagszuschlag wenn sie Sonntags arbeitet. Laut meinem Arbeitsvertrag habe ich dazu keine Angaben gefunden, allerdings welche zur Vergütung:
(1): ,,Die Aushilfe wird im Stundenlohn beschäftigt. Der Bruttostundenlohn beträgt 8,84€ (...) Es wird kein Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder Krankengeld gezahlt. (...) Es kommen nur die effektiv geleisteten Arbeitsstunden zur Abrechnung."
(2): ,,Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, Über- und Mehrarbeit sowie Samstags-, Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit zu leisten, soweit dies gesetzlich zulässig und jeweils den betrieblichen Erfordernissen entspricht."
(3): ,,Der monatliche Lohn darf die Grenze für geringfügige Beschäftigte (derzeit 450,00 Euro) nicht übersteigen."
Das sind alle brauchbaren Angaben zur meiner Vergütung, die ich in meinem Arbeitsvertrag finden konnte. Resultierend aus den Angaben, lautet meine Frage, ob ich denn Anspruch auf Nacht-, bzw. Sonntagszuschlag habe. Ich habe mir auch überlegt, meine Leiterin der Tankstelle diesbezüglich zu fragen, allerdings sind Fragen rund um das Gehalt immer ein heikles Thema finde ich. Kennt sich jemand von euch damit aus und könnte mir helfen? Für jede Antwort bedanke ich mich sehr :)
Mit freundlichen Grüßen
DerAngestellte
2 Antworten
Also so wie sich das gerade liest, hast du keinen Anspruch darauf, sonst würde das wahrscheinlich extra erwähnt werden
Einen gesetzlichen Anspruch auf Sonntagszuschlaege gibt es nicht und ein arbeitsvertraglicher scheint auch nicht zu bestehen.
Gesetzlich gibt es bei Sonntagsarbeit allerdings einen Anspruch auf einen sog. "Ersatzruhetag". Das kann jeder beliebige Werktag sein. Bei einer 5 Tage Woche oder weniger hast du den aber sowieso in jeder Woche. Dann gibt es auch keinen zusaetzlichen.