Verpflichtung Arbeitgeber gültig?

8 Antworten

Warum solltest Du etwas zurückzahlen müssen?

Du bist schwanger, dazu herzlichen Glückwunsch, hast noch keine Prüfung bestanden und willst doch auch nicht kündigen.

Rückzahlungsklauseln an sich sind nicht ungewöhnlich und auch wirksam, wenn sie korrekt formuliert und vereinbart sind.

Ob die lange Bindungsfrist in Ordnung ist, richtet sich u.a. auch nach der Dauer der Fortbildung. Es spielt auch eine Rolle, ob die Fortbildung für Deine Tätigkeit erforderlich ist oder ob Du daraus auch einen "geldwerten Vorteil (Erhöhung Deines "Marktwertes") ziehen kannst.

Nützt die Fortbildung nur Deinem AG und Dir im jetzigen Job und/oder ist sie unbedingt notwendig, ist die Klausel nichtig.

Wie dem auch sei, Du verläßt den Betrieb ja nicht, Du bleibst ja während des Mutterschutzes und auch einer evtl. von Dir genommenen Elternzeit Mitarbeiterin des Betriebs, da gibt es dann auch nichts zurück zu zahlen

Rechtlich sieht es bei einem Fortbildungsabbruch so aus:

Ausnahme: Eine Rückzahlungspflicht besteht nicht, wenn die Mitarbeiterin in den letzten 3 Monaten vor Kündigung/Beendigung des Dienstverhältnisses ein Kind geboren hat. Die Mitarbeiterin kann während der Schwangerschaft und ab dem Zeitpunkt der Geburt innerhalb von 3 Monaten das Dienstverhältnis wegen Schwangerschaft/Geburt beenden, ohne irgendetwas zurückzahlen zu müssen, egal, in welcher Phase der Fortbildung/ Rückzahlungsfrist sie gerade ist.

https://www.arbeitsrecht.org/mitarbeitervertretung/weiterbildung/rueckzahlung-von-fortbildungskosten/

Was passiert, wenn du die Fortbildung weitermachst/ nur unterbrichst und auch alle anderen Vorteile mitnimmst (Mutterschaft, Elternzeit, Jobgarantie bei der Rückkehr), solltest du bei den bei Fachleuten von Arbeitsamt, Sozialberatungen usw. in Erfahrung bringen...

Ich wünsche dir natürlich alles Gute für die kleine Familie!

Aber bedenke bitte auch, was du mit deinem Verhalten bewirkst. Da braucht man sich doch nicht mehr fragen, warum Frauen in den meisten Betrieben weniger gefördert werden als Männer!

Fortbildung anfangen, schwanger werden (oder gleich "unbemerkt schwanger" anfangen), 1, 2, 3 Jahre Elternzeit und dann (vielleicht) noch ein bisschen Teilzeit, bis das nächste Kind kommt oder du dir was anderes suchst - dein Betrieb hat sein Geld wahrscheinlich zum Fenster rausgeworfen oder wird sehr lange auf die "Rückzahlung" (finanziell oder durch Leistung) warten müssen.

Danke im Namen aller Frauen, die wegen solcher Geschichten keine Chance vom Chef bekommen...

Das ganze ist sehr rechtsgültig.

Zur Rückzahlung kommts halt erst, wenn du kündigst. (Interessant wäre allerdings die Formulierung mit dem "nachdem bestanden").

Natürlich ist das legitim. Dein Arbeitgeber finanziert Dir eine Ausbildung, das sind Investitionen deren Früchte er auch gerne ernten würde.

Ein Schwangerschaft unterbricht das Ganze zunächst. Sollte danach kein Abschluss der Massnahme mehr möglich sein, dürfte der Arbeitgeber wohl das Nachsehen haben.

Wird die Fortbildung für die Schwangerschaft/Elternzeit nur unterbrochen oder gibst du sie dann ganz auf? Wenn du sie nach der Geburt bzw Elternzeit wieder aufnimmst, dann hat dein Arbeitgeber eigentlich auch keinen Grund das Geld von dir zurück zu verlangen.

Ich würde erst einmal mit ihm sprechen, sofern du schon von der Schwangerschaft erzählen möchtest. Im Zweifel hol dir einen Anwalt oder eine andere Rechtsberatung.

Ques1234 
Beitragsersteller
 10.01.2020, 08:29

Ich würde sie unterbrechen und dann weiterführen. Ich werde aber nicht wieder Vollzeit arbeiten und dann wäre die Frage ob er dann noch einen Platz nach der Elternzeit für mich hätte...

Elfirin  10.01.2020, 08:38
@Ques1234

Dann hat er meiner Meinung nach keinen Grund von dir das Geld zurück zu verlangen. Auch nicht wenn du erst mal nciht mehr voll arbeitetst. Ein Platz in der Firma, auch in Teilzeit steht dir übrigens zu...