Arbeitsrecht : Original oder Kopie für den Arbeitgeber?

2 Antworten

Solche Fortbildungen sind oft an Bedingungen geknüpft. Das könnte bei Dir auch so sein. Vielleicht will der AG sichergehen, dass Du jetzt nicht kündigst, weil Du bessere Chancen hast. Habt Ihr eine Vereinbarung geschlossen? Wenn nein, gehört das Zeugnis Dir, denn so was ist immer personengebunden. Der AG bekommt eine Kopie als Bestätigung, dass Du erfolgreich warst.

angel5885 
Beitragsersteller
 20.05.2013, 00:42

Es wurde keine Vereinbarung getroffen weder mündlich noch schriftlich.

Goldene Regel: niemals ein Original aus den Händen geben. Einsicht darin ja. beglaubigte Kopie auch ja. Er hat bezahlt, Du aber die Leistung erbracht.