Kann mein Arbeitgeber plötzlich die Mittagspause verlängern, ohne das ich dies will?
Hallo,
ich arbeite seit einigen Monaten in einem Unternehmen (40 Stundenwoche) und zu Beginn hieß es, es wären 30min Mittagspause und wenn man eine längere Pause macht, muss man halt dementsprechend länger arbeiten. Nun hieß es, es soll eine Stunde Mittagspause sein, obwohl ich gar nicht so eine lange Pause brauche. In meinem Vertrag wird das Thema Mittagspause allerdings gar nicht angesprochen. Kann mich der Arbeitgeber zu einer Stunde Mittagspause "verpflichten", auch wenn dies nicht im Arbeitsvertrag steht?
3 Antworten
Ja, kann und darf er!
Nennt sich Direktionsrecht!
Hier auch nachzulesen:
https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Weisungsrecht.html
Das spielt nicht unbedingt eine Rolle!
Dein Chef kann sich ja schon was dabei denken und hält es so einfach für erforderlich!
Oder er mag Dich und möchte Dich möglichst lang um sich herum haben! 😎
So einfach bzw. eindeutig, wie es sich der Kollege @alarm67 macht, ist es arbeitsrechtlich nun leider doch nicht!
Eine Verlängerung der bisher kürzeren Mittagspause ist nur insofern vom Direktionsrecht des Arbeitgebers gedeckt, als er "die Grundsätze billigen Ermessens gewahrt hat", d.h. wenn er die wesentlichen Umstände des Falles abgewogen und die beiderseitigen Interessen angemessen berücksichtigt hat.
http://www.sns-anwaelte.de/recht/arbeitsrecht/ruhepause.html
Bestünde die bisherige (kürzere) Mittagspause z.B. bereits jahrelang, so müsste der Arbeitgeber schon einen sehr guten betrieblichen Grund vorweisen, da ansonsten Willkür unterstellt werden könnte.
Sollten keine stichhaltigen betrieblichen Gründe vorliegen, müsste man auch einmal prüfen, ob nicht aus der bisherigen Regelung ein Gewohnheitsrecht abgeleitet werden kann.
Bei all diesen Fragen kann eine Beratungsstunde bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht nützlich sein.
Wenn der Betrieb ruht denke ich schon.
Danke! Es steht auch: "[...]entsprechend den wechselnden betrieblichen Erfordernissen einzusetzen[...]"
Jeder kann bei uns seine Mittagspause so beginnen wie er möchte und wie es am Tag passt und es besteht keine "wechselnde betriebliche Erfordernis", da ich nicht durch einen anderen Mitarbeiter während der Zeit ersetzt werden muss. Dementsprechend liegt doch keine Erfordernis vor oder spielt dies keine Rolle?