Kann mein Arbeitgeber plötzlich die Mittagspause verlängern, ohne das ich dies will?

3 Antworten

Ja, kann und darf er!

Nennt sich Direktionsrecht!

Hier auch nachzulesen:

https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Weisungsrecht.html

develop24 
Beitragsersteller
 18.12.2016, 21:05

Danke! Es steht auch: "[...]ent­spre­chend den wech­seln­den be­trieb­li­chen Er­for­der­nis­sen ein­zu­set­zen[...]"

Jeder kann bei uns seine Mittagspause so beginnen wie er möchte und wie es am Tag passt und es besteht keine "wechselnde betriebliche Erfordernis", da ich nicht durch einen anderen Mitarbeiter während der Zeit ersetzt werden muss. Dementsprechend liegt doch keine Erfordernis vor oder spielt dies keine Rolle?

alarm67  18.12.2016, 21:08
@develop24

Das spielt nicht unbedingt eine Rolle!

Dein Chef kann sich ja schon was dabei denken und hält es so einfach für erforderlich!

Oder er mag Dich und möchte Dich möglichst lang um sich herum haben! 😎

So einfach bzw. eindeutig, wie es sich der Kollege @alarm67 macht, ist es arbeitsrechtlich nun leider doch nicht!

Eine Verlängerung der bisher kürzeren Mittagspause ist nur insofern vom Direktionsrecht des Arbeitgebers gedeckt, als er "die Grundsätze billigen Ermessens gewahrt hat", d.h. wenn er die wesentlichen Umstände des Falles abgewogen und die beiderseitigen Interessen angemessen berücksichtigt hat.

http://www.sns-anwaelte.de/recht/arbeitsrecht/ruhepause.html

Bestünde die bisherige (kürzere) Mittagspause z.B. bereits jahrelang, so müsste der Arbeitgeber schon einen sehr guten betrieblichen Grund vorweisen, da ansonsten Willkür unterstellt werden könnte.

Sollten keine stichhaltigen betrieblichen Gründe vorliegen, müsste man auch einmal prüfen, ob nicht aus der bisherigen Regelung ein Gewohnheitsrecht abgeleitet werden kann.

Bei all diesen Fragen kann eine Beratungsstunde bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht nützlich sein.

Wenn der Betrieb ruht denke ich schon.