Fortbilung zurückzahlen?

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Hat der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber einen schriftlichen Vertrag bezüglich dieser Fortbildung geschlossen? Wenn ja, sollte Deine Frage dort eigentlich geregelt sein.

Sollte es keinen schriftlichen Vertrag oder keinen Passus zum Thema nichtbestehen geben, kann man Dir ggf. wirklich nur bei Vorsatz an den Kragen gehen.

Fakt ist, so gut wie kein Mitarbeiter würde freiwillig einen Lehrgang mit Prüfung besuchen, wenn er wüsste, dass er bei nichtbestehen in die eigene Tasche greifen müsste.

Wenn man zu dem Lehrgang seitens des Arbeitgebers verpflichtet ist, dürfen auch keine Kosten entstehen, da dies auf Verlangen des AG geschieht.

Im Zweifel einfach mal mit dem Prüfer reden oder dem Fortbildungsinstitut reden und fragen warum man durchgefallen ist. Kein Mensch versiebt freiwillig eine Prüfung - falls doch sieht man anhand der Prüfung oft, ob sich jmd. Mühe gegeben hat oder absichtlich Fehler gemacht hat.

fraengl 
Beitragsersteller
 12.11.2010, 15:02

Über das Bestehen/Nichtbestehen steht nix in dem Zusatzvertrag, den ich abgeschlossen habe als ich die Fortbildung begonnen habe. Es steht nur was drin über evtl. Kostenrückerstattung bei vorzeitigem Verlassen des Unternehmens innerhalb der nächsten 5 Jahre.

Generell besteht die Rückzahlungsverpflichtung nur bei einem schuldhaften Nichtbestehen von Abschlussprüfungen. Das alleinige Nichtbestehen ist kein Grund für eine Kostenbelastung des Mitarbeiters.

Der Arbeitgeber muss erst nachweisen, dass die Gründe des Nichtbestehens in der Sphäre des Arbeitnehmers zu finden sind bzw. dass er nicht alles getan hat, was möglich und zumutbar gewesen wäre um die Fortbildungsmaßnahme erfolgreich abzuschließen.

Eine Rückzahlungsverpflichtung bei fortbestehendem Arbeitsverhältnis ausgelöst durch ein schuldhaftes Nichtbestehen des Arbeitnehmers ist durchaus möglich und auch nicht unüblich.

Grundsätzlich liegt das Risiko der erfolgreichen Ausbildung beim Arbeitgeber, der diese Maßnahme veranlasst. Wenn natürlich der Arbeitnehmer das Nichtbestehen grob beeinflusst (viele Fehlzeiten, Verhalten während der Maßnahme -beim Führerscheinn z.B. Trunkenheit und Strafe während der Maßnahme-), dann kann der Arbeitgeber Geld zurück verlangen. Dann geht es nicht um das Risiko des Bestehens einer Prüfung sondern um grobfahrlässiges Verhalten. Frag Deinen Betriebsrat, eine Gewerkschaft oder die Arbeitsagentur.

Das kommt auf die Fortbildung und die vertraglichen Regelungen an. Aber grundsätzlich kann man sowas abmachen.

Wenn er das nicht bestanden hat, weil der Arbeitnehmer das verschuldet hat (zB Faulheit), dann kann man es zurückverlangen, sonst nicht.