Vermutung auf vorgetäuschten bzw missbräuchlichen Eigenbedarf

7 Antworten

Wer weiß nun ob wir rechtlich dagegen angehen können, Schadenersatz für Renovierung, Umzugskosten u der höheren Miete usw??

Ihr seid in der beweispflicht und das wird sehr schwer.

Also wie lange muss der Eigenbedarf aufrecht gehalten werden???

Da gibt es keinen Zeitraum, der Eigenbedarfsgrund muss zu zu dem zeitpunkt der Kündigung vorliegen und der kann auch mal ganz schnell wegfallen.

Darauf meinte sie dann das ihre Enkeltochter eh nur ein halbes Jahr in der Wohnung bleiben müsste damit meine Mutter mehr keine Anspruch auf Schadensersatz hätte.

Nicht mal das. Vielmehr reicht es, nur den dem Grunde nach vorgetragenen Eigenbedarf tatsächlich durch Einzug des Familienangehörigen umzusetzen, Meldebescheinigung der Tochter genügt :-)

Die Tochter dürfte sich schon nach einer Woche eine andere Wohnung suchen, ohne das ein Schadensersatzanspruch durchdränge. Beliebt: Streit mit Partner vortragen, Unzumutbarkeit der Bleibens und Trennungsabsicht erklären und fristlosen Aufhebungsvertrag gewähren und schon hat sich deine Schadensersatzforderung in Rauch aufgelöst :-O

Da müsst ihr schon früher aufstehen, um es der Vermieterin, die "mit in dem Haus wohnt u eine Menge Terror verbreitet" mal so richtig heimzuzahlen :-)

G imager761

Butterflyeye 
Beitragsersteller
 27.12.2014, 09:43

Es ist die Mutter der Vermieterin, die mit in dem Haus wohnt. Die sich auf jeden Fall auf ein paar Anzeigen einstellen kann. Sie hat uns übel Beleidigt und erzählt eine ganze Menge lügen über meine Mutter und denkt sich Geschichten aus, das ist die wahre Wonne. Und dafür gibt es genug Zeugen.

Nicht die Vermutung zählt sondern der Beweis. Auch wenn die Tochter nur halbjährig wohnen bliebe, wäre die EBK als rechtmäßig zu sehen. So jedenfalls die Rechtsprechung.

Eine tatsächliche missbräuchliche Eigenbedarfskündigung kannst du erst wirklich beweisen, wenn du anschließend siehst, dass diese Tochter eben nicht dort eingezogen ist.