Der Vermieter will Fotos von der Wohnung. Wie soll ich reagieren?
Der Vermieter hat meine Mutter über WhatsApp angeschrieben. Er möchte Fotos von der Wohnung. Durch Bekannte erfuhren wir, dass er uns kündigen wird. Er will die Wohnung verkaufen.
Welche Fristen müssen seitens des Vermieters eingehalten werden?
8 Antworten
Eine Wohnung kann auch vermietet verkauft werden, dafür darf er euch nicht einfach so kündigen.
Fotos der eingerichteten Wohnung sind ein Eingriff in eure Privatsphäre und müssen nicht gestattet werden.
Zum Verkauf sollten Grundriss und Baupläne reichen.
Fristen zur Kündigung müssten in eurem Mietvertrag stehen und richten sich auch nach dem Dauer eures Mietverhältnisses.
erstmal musser einen Grund haben- derm Vermieter überhaupt zu kündigen.
Verkaufen der Wohnung ist kein Kündigungsgrund.
ahcja- Wenn ihr dem Vermieter keine Fotos geben wollt- dann braucht ihr es auch nicht. Bilder von eirem eigentum in der Wohung - gehen der Vermieter nichts an.
Einfach, die Watsappnachricht ignorieren
Eine bewohnte Wohnung darf nur mit eurer Genehmigung fotografiert werden.
Eine Veröffentlichung der Bilder, wäre ein wesentlicher Eingriff in die Privatsphäre des Mieters - also euch.
Der Vermieter darf nur zu Beweiszwecken Bilder der bewohnten Wohnung machen. Wenn er sie veröffentlichen möchte, braucht er eine Einwilligung oder muss warten, bis die Wohnung leer geräumt ist. Dasselbe gilt beim Verkauf einer Immobilie.
Er muss euch also sagen, dass er die Wohnung weitervermieten will, dann darf er auch für die Bilder in die Wohnung. Ohne Ankündigung und Termine bleibt die Türe zu.
Kündigung von seiner Seite ist jedoch ohne weiteres nicht einfach so möglich. Wenn ihr ihm also keinen Schaden in der Wohnung macht oder andere Kündigungsgründe bringt, passiert ohne eure Einstimmung erstmal nichts.
Gerichtlich würde ich es erstmal gar nicht drauf ankommen lassen. Die Tür bleibt zu und solang keine Kündigung im Briefkasten liegt, legt euch aufs Sofa und schaut Netflix. Kein Stress - vor allem nicht, wenn ihr das nur über dritte was gehört habt. Es freut uns alle total, dass er Bilder will. Ohne rechtliche Grundlage gibts hier aber nichts.
kommt drauf an was der Vermieter als Grund anführt
Ohne was schriftliches bleibt die Tür zu. Was der vor sich hin schwafelt ist ja dahingestellt.
Mit welcher Begründung soll gekündigt werden? Verkauf ist kein zulässiger Grund.
Der VM hat keinen Anspruch auf Fotos.
Das er die Wohnung verkaufen will ist kein Grund euch zu kündigen.
Er möchte Fotos von der Wohnung.
von mir würde der keine Bilder bekommen
Er will die Wohnung verkaufen.
das ist kein Grund für eine Kündigung.
wenn er verkauft, übernimmt der Käufer den Mietvertrag vollumfänglich
Ja, das wusste ich nicht. Die Frage ist, ob wir eine Chance im Gericht haben. Wenn er uns kündigt....