Vermieter hat Stromzähler den verkehrten Wohnungen zugewiesen, wurde erst Jahre später vom Mieter entdeckt. Schadenersatzforderung möglich?

3 Antworten

Schadensersatz kannst du zunächst nur vom Nachbarmieter verlangen, wenn du nachweisen kannst, dass du mehr bezahlt als du verbraucht hast. Da das Verjährungsprinzip greift, wäre der Zeitraum von 3 Jahren zu untersuchen. Der Vermieter ist nicht der Verursacher aber eventuell ein Beteiligter. Die E-Firma als Vertauscher der Zähler ist auch raus, weil deren Gewährleistung ebenfalls verjährt ist.

Ich kann dem nicht ganz folgen...

Mieter neben mir hatte sich zwar vor Jahren schon mal beim Vermieter beschwert, warum er in seiner 1-Zi-Whg. so viel Strom fällig wird

und:

Der neue Mieter nebenan, der als Außendienstler auch fast nie daheim ist, ist das dann auch aufgefallen

Wenn die Nachbarwohnung eine Einraumwohnung war und der zweite Mieter fast nie daheim gewesen ist, wie soll dann bei dir ein unberechtigter Mehrverbrauch entstanden sein?

Ansonsten müsste der Stromversorger in dem Fall dann die tatsächlichen Verbräuche zurückrechnen. Wurde dieser denn schon kontaktiert und das Problem geschildert?

alexamoa 
Beitragsersteller
 11.02.2020, 19:17

Mein Mehrverbrauch resultiert vom verstorbenen ersten Mieter, der immer daheim und ich arbeitsbedingt eben nicht. Bei seinem Nachmieter ist es erst aufgefallen, da dieser noch weniger als.ich daheim ist.

ChristianLE  12.02.2020, 08:07
@alexamoa

Dann wäre zu klären, wann der Mieter verstorben ist. Stichwort: Verjährung.

Ansonsten halt einfach mal den Stromlieferanten kontaktieren.

kann ich jetzt vom Vermieter "Schadenersatz" rückwirkend verlangen?

Nein. Auf die Erstattung der Überzahlungen wurde ausdrücklich verzichtet. Und hierüber ist regelm. Verjährung n. § 199 I BGB drei Jahre nach Erbringen der Leistung eingetreten.