Vermieter hat Stromzähler den verkehrten Wohnungen zugewiesen, wurde erst Jahre später vom Mieter entdeckt. Schadenersatzforderung möglich?
Hallo zusammen,
im 3-Familienhaus (Vermieter im EG, Mieter in 2 Wohnungen im OG) hat der Vermieter die Stromzähler im Keller falsch beschriftet (1. OG links statt 1. OG rechts) für meine Wohnung z.B.
Beim Einzug (Erstbezug) hab ich diese (verkehrte) Zählernummer dem Stromanbieter als "meinen" Zähler gemeldet und brav gezahlt, Jahr für Jahr, 10 Jahre lang. Der Mieter neben mir hatte sich zwar vor Jahren schon mal beim Vermieter beschwert, warum er in seiner 1-Zi-Whg. so viel Strom fällig wird, aber anscheinend ist dem niemand nachgegangen. Der Mieter ist mittlerweile verstorben.
Der neue Mieter nebenan, der als Außendienstler auch fast nie daheim ist, ist das dann auch aufgefallen. Dann haben wir mit einem wattstarken Heizlüfter und jeweils FI-Schutzschalter rausgemacht gecheckt, in welcher Wohnung sich jetzt der Zähler bei Betrieb des Heizlüfters dreht und wo nicht.
Da kam dann raus, dass die Stromzähler den verkehrten Wohnungen zugewiesen waren.
Wir beide Mieter haben dann den Vermieter zur Rede gestellt. Der sagte, das wäre nicht seine Schuld, das wären "halt die Handwerker beim Hausbau" gewesen.
Dass er das damals hätte "abnehmen" und sicherlich unterschrieben hat als seine Handwerker fertig waren, hat ihn nicht interessiert. Wir sollten das mit den falschen Zählern halt beim Stromanbieter berichtigen lassen und fertig.
Später kam er dann mit einem handgeschriebenen Wisch, den ich hätte unterschreiben sollen, dass ich ihn von jeglichen Schadenersatzforderungen freistellen solle. Als ich sagte, dass ich das ohne Prüfung nicht machen werde, ist er ausgeflippt, hat den Zettel zerrissen und ist auf und davon.
Beim Mieterverein sagte man mir damals (das war vor 3 Jahren), dass man da schon "ein Fass aufmachen" könnte, aber um des "Mietverhältnisses" wegen und um keine Mieterhöhung wegen irgendwas zu riskieren, sollte ich mir das überlegen. Gut, ich habe nichts unternommen.
Jetzt 3 Jahre später wurde mir und dem Nachbarn wegen Eigenbedarf gekündigt, nach erster Durchsicht erscheint die ziemlich "konstruiert". Aber das ist eine andere Sache.
Meine Frage an euch:
kann ich jetzt vom Vermieter "Schadenersatz" rückwirkend verlangen?
Ich habe in den 10 Jahren vertauschter Zähler 600 EUR Strom nachzahlen müssen, weil der verstorbene Nachbar immer nur zuhause war und entsprechend verbraucht hat ... Hat der Vermieter nicht eine Sorgfaltspflicht, dass er seine Mietsachen mit vorhandenen und funktionstüchtigen und richtigen Zählern übergibt?
3 Antworten
Schadensersatz kannst du zunächst nur vom Nachbarmieter verlangen, wenn du nachweisen kannst, dass du mehr bezahlt als du verbraucht hast. Da das Verjährungsprinzip greift, wäre der Zeitraum von 3 Jahren zu untersuchen. Der Vermieter ist nicht der Verursacher aber eventuell ein Beteiligter. Die E-Firma als Vertauscher der Zähler ist auch raus, weil deren Gewährleistung ebenfalls verjährt ist.
Ich kann dem nicht ganz folgen...
Mieter neben mir hatte sich zwar vor Jahren schon mal beim Vermieter beschwert, warum er in seiner 1-Zi-Whg. so viel Strom fällig wird
und:
Der neue Mieter nebenan, der als Außendienstler auch fast nie daheim ist, ist das dann auch aufgefallen
Wenn die Nachbarwohnung eine Einraumwohnung war und der zweite Mieter fast nie daheim gewesen ist, wie soll dann bei dir ein unberechtigter Mehrverbrauch entstanden sein?
Ansonsten müsste der Stromversorger in dem Fall dann die tatsächlichen Verbräuche zurückrechnen. Wurde dieser denn schon kontaktiert und das Problem geschildert?
Dann wäre zu klären, wann der Mieter verstorben ist. Stichwort: Verjährung.
Ansonsten halt einfach mal den Stromlieferanten kontaktieren.
kann ich jetzt vom Vermieter "Schadenersatz" rückwirkend verlangen?
Nein. Auf die Erstattung der Überzahlungen wurde ausdrücklich verzichtet. Und hierüber ist regelm. Verjährung n. § 199 I BGB drei Jahre nach Erbringen der Leistung eingetreten.
Mein Mehrverbrauch resultiert vom verstorbenen ersten Mieter, der immer daheim und ich arbeitsbedingt eben nicht. Bei seinem Nachmieter ist es erst aufgefallen, da dieser noch weniger als.ich daheim ist.