Meine Freundin will raus Aus dem Mutter KInd Heim

7 Antworten

Ich würde da mal zu einem Anwalt gehen. Oder mit dem Jugendamt reden, das sich vermutlich noch für sie zuständig fühlt. (Das zuerst zu machen wäre wohl sinnvoller). Vielleicht kann man da eine Abmachung treffen, dass sie samt Kind zu dir ziehen darf, das Jugendamt im Gegenzug dafür (evtl. sogar unangekündigt) bei euch aufkreuzen darf, um nach dem REchten zu sehen, bzw. sie sich auch samt Kind zu festen Terminen beim Jugendamt meldet, um zu zeigen, dass sie sich "an Zeiten halten kann". Vermutlich hat das Jugendamt einfach Angst, dass sie mit dem Kleinen nicht zurechtkommt und will die beiden daher nicht ausziehen lassen. Wenn sie aber jederzeit nach dem Rechten sehen dürfen und da dann alles ok ist, lassen sie sie vielleicht auch ohne Anwalt, Richter und Co ausziehen und geben irgendwann auch komplett Ruhe, wenn sie sehen, dass bei eurer kleinen Familie alles rund läuft.

Ich denke mal, dass ihr beide, du und deine Freundin, die Situation mit dem Kind gar nicht richtig einschätzen könnt. Und mit deinem Auftritt, der zum Hausverbot geführt hat, hast du auch nicht grade Voraussetzung für eine Entlassung aus dem Mutter/Kind-Heim gegeben. Es geht hier um das Wohl des Kindes. Auch wenn deine Freundin 18 J. alt ist, muss sie der Verantwortung dem Kind gegenüber nicht unbedingt gewachsen sein. Es war sicher eine gute Entscheidung, dass sie freiwillig dorthin gegangen ist.

casala  12.01.2015, 17:29

hallo.... ich hätte von dir mal gerne gewußt auf welcher rechtsbasis da gehandelt wird. hilfeeinrichtungen mit spendenaufrufen haben nichts mit verfügungen zu tun.

JasonBournet26 
Beitragsersteller
 12.01.2015, 17:39
@casala

frag mich nicht die jenige erzieherin fühlt sich angepisst oder wer weis was sie will ihre macht ausüben die drohen ja sogar schon meiner freundin das kind wegzunehmen wenn das nicht klappt das sie sich da an die regeln hält die in mein augen völlig abstözig und Menschenrechts verletztend sind und sie hat ja sogar angst sich ein Anwalt zu nehemn weil sie denkt denn könnten die Erzieher dagegen anschiesen und ein dummen bericht zum jugendamt schreiben und adran das dumme ist diese eine besondere erzieherin die ich schon erwähnt ist der einzigste kontakt zum jugendamt direkt und die scheinen ihr alles zu glauben

casala  12.01.2015, 17:48
@JasonBournet26

ich hatte eigendlich nicht dich gefragt, sondern Blaukissen.

aber durch deinen kommi kommen wir schon etwas näher an die sachlage und läßt zweifel an der absoluten freiwilligkeit deiner freundin zu. klingt fast so, als wäre sie einer empfehlung des jugendamtes gefolgt um einschneidendere maßnahmen zu vermeiden.

JasonBournet26 
Beitragsersteller
 12.01.2015, 17:53
@casala

sie hat ne nicht zuverlässige mutter also gluck gluck und ja halt so damals war meine wohnung noch ne einraum wohnung bin erst vor kurzem umgezogen sprich sie haben ihr gesagt entweder du ziehst da ein oder wir nehemn sie dir weg nur weil die mutter von ihr trinken tut was schwachsinn in meine augen ist und zu mir konnte sie nicht weil die wohnug zu klein war

casala  12.01.2015, 18:04
@JasonBournet26

na dann ist doch jetzt eigendlich alles in trockenen tüchern. sie ist volljährig und kann jetzt frei verfügen. dein wigwam ist groß genug und sie kann/muß jetzt selbstverantwortung tragen. hat das amt noch irgendwelche befürchtungen (obwohl du rechtl. sauber) bist, müssen die das belegen. das kind jetzt wegnehmen, wenn ihr zusammenzieht, dürfte dem jugendamt schwer fallen.

Also, die Leute im MuKi wollen euch ja nichts böses. Das Heim ist dafür gedacht, jungen Müttern einen guten Einstieg ins Leben it ihren Kindern zu geben. Ich gehe mal davon aus, dass die Erzieherin schon ihre Gründe haben wird, warum sie es für vorteilhafter hält, dass deine Freundin mit eurer Tochter da drin bleibt. Genau so wird auch niemandem grundlos Hausverbot erteilt. Vielleicht hast du in einer oder zwei Situationen ein bisschen überreagiert und deshalb halten es die Erzieher dort einfach nicht für gut, dass ihr zu dritt zusammen zieht.

Nur, weil deine Freundin achtzehn ist heißt das noch lange nicht, dass sie so reif ist, ihre Tochter alleine groß zu ziehen. Volljähtigkeit ist ja nur eine Grenze. Ich bin selber achtzehn und fände es echt schwierig, jetzt alleine mit meinem Freund ein Kind großzuzihen. Nehmt doch die Hilfe an solange ihr sie bekommen habt.

casala  12.01.2015, 17:16

das erklärt aber nicht, auf welcher rechtsbasis der auszug verboten sein soll.

Schadenfreude  12.01.2015, 17:55
@casala

Kindeswohlgefährdung?

casala  12.01.2015, 18:06
@Schadenfreude

weshalb? sie ist doch weg von ihrer vers...fenen mutter und will zu ihm ziehen.

Ich denke auch, dass hier wesentliche Sachen fehlen: warum ist deine Freundin in dem Wohnheim? Du sagst, sie darf das Wohnheim nicht verlassen. Wer sagt das? Welche Konsequenzen drohen?

Da scheinen ein paar grundsätzliche Infos zu fehlen...

Wenn sie freiwillig! da drin ist, dann kann sie natürlich jederzeit ohne Angabe von Gründen da auch ausziehen... Ein Hausverbot wirst Du sicherlich nicht nur wegen einer "Diskussion" bekommen haben...

casala  12.01.2015, 17:14

satz 1 ist absolut richtig. satz 2 würde ich nicht unterschreiben - kläffen schreckt unwissende und verängstigte ab - und ich kenne durchaus kläffende mitarbeiter von einrichtungen, die die sach/rechtslage nicht überblicken.

JasonBournet26 
Beitragsersteller
 12.01.2015, 17:07

naja verbale auseinander setzung eher aber es ging darum das sie nur besuchzeiten im heim regeln und nicht wenn sie einkaufen ist , sprich wenn wir uns beim einkaufen treffen können sie uns nicht verbieten uns zu treffen oder wie