Vermögensauskunft was erwartet mich?
Ich habe Post vom Gerichtsvollzieher bekommen .
Ea geht darum das wenn ich eine Zahlung bis zu Tag X nicht zahlen kann .
soll ich zum im Brief genannten Termin erscheinen und eine vermögensauskunft abgeben .
was für fragen werden in einem solchen Termin gestellt ?
wie läuft das ab ?
wird es sehr schlimm ?
und durchsucht er bei mir danach auch noch alles ?
mir ist das alles Mega unangenehm und ich habe sehr große Angst
wäre super wenn man mir helfen könnte
7 Antworten
Der Termin selber ist nicht schlimm. Dort wird halt gefragt was du für ein Barvermögen hast, ob du irgendwelches anderes Vermögen hast und ob du bestimmte Wertsachen hast.
Wichtig ist nur das du da wirklich wahrheitsgemäß antwortest. Solltest du da etwas verschweigen und das kommt im Nachhinein raus wird das sehr unangenehm für dich. Das könnte dann mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden.
Blöder sind nur die weiteren Folgen so einer Vermögensauskunft. Das bedeutet das du zum Beispiel keine Kreditverträge mehr bekommst, keine Handyverträge bekommst usw.
Es geht bei einer Vermögensauskunft darum, ob du Werte besitzt- also Sparbuch, Schmuck, Immobilien, teure Elektronik.
Da musst du absolut ehrlich sein - solltest du da lügen, endet es vor dem Richter.
was für fragen werden in einem solchen Termin gestellt ?
Alle möglichen Fragen zu Deinem oder Deinen Einkommen, Deinen Vermögenswerten, etwaigen Ansprüchen, in der Vergangenheit getätigten Schenkungen und so weiter und so fort.
wie läuft das ab ?
Du mußt zum Termin erscheinen, mußt Dich ausweisen und meines Wissens nach wird der GV mit Dir dann das Formular der Vermögensauskunft durchgehen und Dich alles fragen, was drin steht. Die Antworten trägt er ein und am Ende mußt Du die Verögensauskunft an Eidesstatt unterschreiben.
Falsche Angaben in der Vermögensauskunft können mit bis zu meines Wissens nach 2 Jahren Haft geahndet werden.
wird es sehr schlimm ?
Unangenehm sicherlich und die Abgabe der Vermögensauskunft wird in die Schufa eingetragen = Deine Bonität sinkt erheblich. Die Vermögensauskunft wird dem Gläubiger übermittelt und der schaut sich dann an, ob es irgendwie an sein Geld oder zumindest an einen Teil davon von Dir gelangen kann.
und durchsucht er bei mir danach auch noch alles ?
Wenn der Gläubiger das beauftragt bzw. mit einem richterlichen Beschluß ist das möglich.
Im Allgemeinen kannst Du im Vorfeld um eine Ratenzahlung bitten.
Ich denke die Vermögensauskunft geht darum, ob Du ne Yacht oder ein Haus auf Malle hast oder andere pfändbare Vermögen (Erbe oder ähnliches)
Danke, aber "oder andere pfändbare Vermögen hast" sollte Dein 'sämtliche' mit einbeziehen.
Es geht nicht nur um vorhandenes Vermögen, sondern auch um z.B. pfändbare Ansprüche oder um Schenkungen, die der Schulder in der jüngeren Vergangenheit getätigt hat. Die kann ein Gläubiger m.W.n. rückwirkend anfechten.
Die in der Vermögensauskunft zu machenden Angaben sind schon recht rumfangreich.
kann ein Gläubiger m.W.n. rückwirkend anfechten.
Schenkungen glaube ich bis 2 oder 5 Jahren ;)
So ähnlich deucht mir auch.
Bei der Abgabe der Vermögensauskunft (§§ 802 c,f ZPO) mußt Du alle Fragen zu Deinem Positivvermögen beantworten. Das beinhaltet auch die Angabe der Sozialversicherungsnummer, Kontoverbindung, Kindergeld usw.. Natürlich kannst Du vor Ort noch Deine Schulden begleichen oder eine Ratenvereinbarung treffen (falls diese den Anforderungen des § 802 b ZPO genügt). Aus den Angaben kann der Gläubiger dann erkennen, was er pfänden kann. Teilweise ist der Auftrag zur Abnahme der VAK mit einer sofortigen Pfändung verbunden. Eine Durchsuchung der Wohnung ist in der Regel damit nicht verbunden. Soweit sich aus der VAK keine vollumfängliche Befriedigung des Gläubigers ableiten läßt (das ist in den allermeisten Fällen so), wirst Du, falls Du nicht auf Dein Widerspruchsrecht verzichtest, nach 2 Wochen in das Schuldnerverzeichnis beim zuständigen Vollstreckungsgericht eingetragen. Daraus kann auf Antrag jeder ersehen, daß ein vollstreckbarer Titel gegen Dich vorliegt und Du die VAK abgegeben hast.
Am Ende der Abnahme erhältst Du eine Rechtsbelehrung mit Leistung der Versicherung an Eides statt. Fahrlässige oder gar vorsätzliche Verstöße ( = falsche eidesstattliche Versicherung) können sogar mit Freiheitsentzug geahndet werden.
Erscheinst Du zu dem Termin nicht und hat der Gläubiger für diesen Fall einen Haftbefehl beantragt, so kann Dich der Gerichtsvollzieher bis zur Abgabe der VAK in Erzwingungshaft nehmen (§ 802 g ZPO).
Es geht darin nicht nur um Yacht oder Haus, sondern um sämtliche Vermögenswerte inkl. Ansprüchen und um Einiges mehr.