Vermittlungsvorschlag trotz Umschulung?
Hi,
ich bin mittlerweile 1 Monat arbeitslos und habe über das Arbeitsamt eine Umschulung als Lokführer bewilligt bekommen " Bildungsgutschein ". Den Test habe ich soweit bei der Bahn mit sehr gut bestanden und nun bekomme ich heute einen Vermittlungsvorschlag vom Arbeitsamt * anderer Sachbearbeiter * dass ich mich als Betriebsschlosser bei der Firma XY bewerben soll und wenn ich dieses nicht mache, droht mir eine Sperre von 12 Wochen.
Meine Umschulung beginnt am 04.09.2017 und auf der Frage bei der Hotline, was ich machen soll, da ich ja eine Umschulung beginne, war die Antwort.... Sie müssen sich trotzdem bewerben. Sollte ich dieses nicht machen, droht mir eine Sperre, denn sie müssen bei Eignung die Arbeit annehmen.
Ich habe mich im letzten Monat 34 x beworben und habe 32 Zusagen bekommen, jedoch wollte ich nicht als Facharbeiter " Schlosser / Schweißer " für 8,91 Euro - 10,21 Euro brutto arbeiten gehen und auch nicht mehr in diesem Beruf arbeiten und deshalb habe ich mich um eine Fortbildung / Umschulung als Lokführer bemüht.
Ich habe auch gleich eine unbefristete Einstellungszusage von der Bahn (schriftlich) bekommen.
Ich bin nun irgendwie unsicher.... Frau XY vom AA nebst der Teamleiterin haben mir die Umschulung bewilligt und die Kostenübernahme habe ich auch schon und Herr XY hat mir nun einen Vermittlungsvorschlag gesendet mit dem Zusatz, dass ich mich bewerben muss und wenn das Unternehmen mich für geeignet befindet, dass ich die Arbeit annehmen muss....
Kann mir da einer irgendwie einen Rat geben ?
4 Antworten
Es kommt drauf an, was vereinbart ist. Die Aufgabe der Arbeitsagentur ist es, Dich in einen Job zu bekommen.
Wie das genau bei einer Umschulung ist, weiß ich nicht, da ich "nur" eine Weiterbildung gemacht habe, die ich bei einer möglichen Anstellung aber auch hätte abbrechen müssen.
Zwei Dinge könntest Du tun, zum Einem einfach mal mit Deiner Sachbearbeiterin sprechen, welche Dir die Umschulung bewilligt hat.
Im Endeffekt wäre sie schon in der Lage, den Vermittlungsvorschlag nach AblageP zu schieben, ohne das daraus eine Sperre für Dich resultiert.
Zum Anderem könntest Du dich bewerben und nun ja ein wenig schlampig dabei arbeiten, sollte halt nicht so dermaßen auffallen, das es zu offensichtlich ist, das Du dich nur proforma beworben hast. Nicht ganz ungefährlich.
Der erste Weg, einfach die Sachbearbeiterin drauf anzusprechen, ist sicherlich der bessere Weg.
hast Du keine Kontaktdaten Deiner Sachbearbeiterin?
Ich kann meine direkt übers Portal anschreiben. Das geht schneller, als lange auf einen Termin zu warten, was eventuell ja schon Sanktionen mit sich bringt.
Wen eine Umschulung schon genehmigt ist und du sogar schon eine zusage von der bahn hast kann Person x das nicht widerrufen.,Erkläre ihm das du schon eine umschulungs zusage hast
Eine Ausbildung geht einem Job als wichtiger voraus auch wen das eine Umschulung ist.!Du kannst auch bis zu 3 Bewerbungsvorschläge ablehne wen du das nicht gemacht hast teile mit da du am eine Umschulung anfängst lehnst du diesen vorschlag ab! das kannst du sogar mit einem Artikel aus dem Sozialgesetzbuch begründen!
Rede mit deinem sb der das bewilligt hat und auch mit Person x den du hast eine genehmigte Umschulung und nicht nur das sondern auch eine zusage für eine Einstellung nach der Umschulung!Damit kann das Amt dich nicht wo anders hin zwingen den die bahn feuert auch nicht Dauernt Leute also hättest du auch einen sicheren Arbeitsplatz und selbst wen du da nicht dauerhaft wärst gebe es ja auch noch die privaten Betreiber zb auch im Nahverkehr!!
Ode bewirb dich auf die Adresse und verlange mehr als dass was sie bezahlen wollen!Mindestlohn als fach kraft ist eine Frechheit!
Etwas ungewöhnlich, dass du eine Umschulung bewilligt bekommen hast, nur weil dir der Lohn zu wenig ist. Was du mal verdienen wirst, war dir doch sicher schon vor der Ausbildung klar. Darüber kann man sich schließlich informieren. Und wenn dir das Geld nicht reicht, musst du dahin gehen, wo mehr gezahlt wird.
Andere Arbeitssuchende haben ganz andere Hemmnisse und bekommen keine Umschulung.
Wenn du eine abgeschlossene Ausbildung hast und dafür ein Arbeitsangebot vorliegen hast, hast du dich daraufhin auch zu bewerben. Umschulungen sind eigentlich für die gedacht, die aus wirklich wichtigen Gründen in ihrem erlernten Beruf nicht mehr arbeiten können.
Ich denke schon, dass du dich da bewerben musst, da die Chance besteht, dass du die Stelle bekommst.
Eine Umschulung heißt ja noch lange nicht, dass du danach auch in dem Beruf arbeiten kannst. Außerdem spart sich das Amt durch eine eventuelle Zusage ja auch die Kosten für die Umschulung.
Also die Kosten der Umschulung wurden schon vom Amt übernommen und nach der Ausbildung als Lokführer habe ich einen Vertrag mit einer unbefristeten Festanstellung bekommen " schriftlich ". Von daher ist doch eigentlich alles in Sack und Tüten oder ?
Das ging aus deiner Frage nicht hervor. Ich nehme mal an, da weiß A nicht, was B tut. Das einfachste wird sein, den Sachverhalt nochmal mit beiden Bearbeitern zu besprechen.
Habe mal die Hotlinge angerufen und um einen Termin bei meiner Sachbearbeiterin gebeten. Letztendlich habe ich ja auch schon einen Arbeitsvertrag " unbefristet " vom Unternehmen bekommen, wo ich nun die Umschulung mache.