Vermittlungsvorschlag trotz Umschulung?

4 Antworten

Es kommt drauf an, was vereinbart ist. Die Aufgabe der Arbeitsagentur ist es, Dich in einen Job zu bekommen.

Wie das genau bei einer Umschulung ist, weiß ich nicht, da ich "nur" eine Weiterbildung gemacht habe, die ich bei einer möglichen Anstellung aber auch hätte abbrechen müssen.

Zwei Dinge könntest Du tun, zum Einem einfach mal mit Deiner Sachbearbeiterin sprechen, welche Dir die Umschulung bewilligt hat.
Im Endeffekt wäre sie schon in der Lage, den Vermittlungsvorschlag nach AblageP zu schieben, ohne das daraus eine Sperre für Dich resultiert.

Zum Anderem könntest Du dich bewerben und nun ja ein wenig schlampig dabei arbeiten, sollte halt nicht so dermaßen auffallen, das es zu offensichtlich ist, das Du dich nur proforma beworben hast. Nicht ganz ungefährlich.

Der erste Weg, einfach die Sachbearbeiterin drauf anzusprechen, ist sicherlich der bessere Weg.

RaVenXP 
Beitragsersteller
 11.08.2017, 11:42

Habe mal die Hotlinge angerufen und um einen Termin bei meiner Sachbearbeiterin gebeten. Letztendlich habe ich ja auch schon einen Arbeitsvertrag " unbefristet " vom Unternehmen bekommen, wo ich nun die Umschulung mache.

verreisterNutzer  11.08.2017, 12:58
@RaVenXP

hast Du keine Kontaktdaten Deiner Sachbearbeiterin?

Ich kann meine direkt übers Portal anschreiben. Das geht schneller, als lange auf einen Termin zu warten, was eventuell ja schon Sanktionen mit sich bringt.

Wen eine Umschulung schon genehmigt ist und du  sogar schon eine zusage  von der bahn hast   kann   Person  x das nicht  widerrufen.,Erkläre ihm das du  schon eine umschulungs zusage hast

Eine Ausbildung geht einem Job  als wichtiger voraus auch wen das eine Umschulung ist.!Du  kannst auch bis zu 3  Bewerbungsvorschläge  ablehne wen du das nicht gemacht hast  teile mit   da du am eine Umschulung anfängst  lehnst du diesen  vorschlag ab! das  kannst du sogar  mit einem Artikel aus dem Sozialgesetzbuch   begründen!

Rede mit deinem sb der das bewilligt hat und  auch mit    Person x den du hast  eine  genehmigte Umschulung und nicht nur das sondern auch eine  zusage  für eine Einstellung nach der Umschulung!Damit kann das Amt dich nicht wo anders hin zwingen den  die bahn  feuert  auch nicht Dauernt Leute also  hättest du auch einen sicheren Arbeitsplatz und selbst wen du   da nicht  dauerhaft wärst  gebe es ja auch noch die privaten Betreiber  zb auch im Nahverkehr!!

Ode bewirb dich auf die Adresse und verlange mehr als dass was sie bezahlen wollen!Mindestlohn als  fach kraft ist eine  Frechheit!

Etwas ungewöhnlich, dass du eine Umschulung bewilligt bekommen hast, nur weil dir der Lohn zu wenig ist. Was du mal verdienen wirst, war dir doch sicher schon vor der Ausbildung klar. Darüber kann man sich schließlich informieren. Und wenn dir das Geld nicht reicht, musst du dahin gehen, wo mehr gezahlt wird.

Andere Arbeitssuchende haben ganz andere Hemmnisse und bekommen keine Umschulung.

Wenn du eine abgeschlossene Ausbildung hast und dafür ein Arbeitsangebot vorliegen hast, hast du dich daraufhin auch zu bewerben. Umschulungen sind eigentlich für die gedacht, die aus wirklich wichtigen Gründen in ihrem erlernten Beruf nicht mehr arbeiten können.

Ich denke schon, dass du dich da bewerben musst, da die Chance besteht, dass du die Stelle bekommst.

Eine Umschulung heißt ja noch lange nicht, dass du danach auch in dem Beruf arbeiten kannst. Außerdem spart sich das Amt durch eine eventuelle Zusage ja auch die Kosten für die Umschulung.

RaVenXP 
Beitragsersteller
 11.08.2017, 11:33

Also die Kosten der Umschulung wurden schon vom Amt übernommen und nach der Ausbildung als Lokführer habe ich einen Vertrag mit einer unbefristeten Festanstellung bekommen " schriftlich ". Von daher ist doch eigentlich alles in Sack und Tüten oder ?

Frangge  11.08.2017, 11:40
@RaVenXP

Das ging aus deiner Frage nicht hervor. Ich nehme mal an, da weiß A nicht, was B tut. Das einfachste wird sein, den Sachverhalt nochmal mit beiden Bearbeitern zu besprechen.