Habe Vermittlungsvorschlag von AfA bekommen ich verstehe diesen aber nicht ganz?

9 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn Du Arbeitslosengeld beziehst, dann ist der Erhalt solcher Vermittlungsvorschläge normal, und grundsätzlich mußt Du Dich bewerben.

Ablehnen kannst Du einen solchen Stellenvorschlag grundsätzlich nur aus sog. wichtigem Grund.

Enthält der Stellenvorschlag eine Rechtsbehelfsbelehrung?

Marlonium 
Beitragsersteller
 16.04.2022, 08:41

Ähm..ich bin nicht arbeitslos da ich noch in die schule gehe...

Will auch dieses Jahr ne Ausbildung anfangen aber ich weiß nicht ob das der richtige Beruf ist.

DasOrakel  16.04.2022, 10:11
@Marlonium
da ich noch in die schule gehe

Diese Information gehört in die Fragebeschreibung.

Bist Du bei der Agentur für Arbeit ausbildungs- oder arbeitssuchend gemeldet?

Marlonium 
Beitragsersteller
 16.04.2022, 10:26
@DasOrakel

Ausbildungssuchend.

DasOrakel  16.04.2022, 11:12
@Marlonium

Dann ist es natürlich normal, daß Du Ausbildungsvorschläge bekommst, falls es sich um solche handelt.

Was ist denn jetzt der Grund Deiner Frage bzw. was genau willst Du wissen?

Marlonium 
Beitragsersteller
 16.04.2022, 11:27
@DasOrakel

Ob ich mich jetzt bewerben muss und was ich denen sagen soll?

Ich muss ja irgendeinen Grund angeben warum ich nicht mich bewerben tue beziehungsweise warum ich noch abwarte

DasOrakel  16.04.2022, 11:36
@Marlonium

Ob Du Dich auf diese Vermittlungsvorschläge hin nun bewirbst oder ob nicht, mußt Du selbst entscheiden. Bzw., falls Du noch minderjährig sein solltest, (mit) Deine(n) Erziehungsberechtigten.

Wenn Du einen oder mehrere Vermittlungsvorschläge zurückweist, mußt Du damit rechnen, daß die Agentur für Arbeit nicht mehr als ausbildungssuchend führt.

Wenn im Angebt eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten ist, dann muss man sich darauf auch bewerben, es sei denn, man hat einen wichtigen Grund dies nicht zu machen, der dann auch von der Agentur für Arbeit als solcher anerkannt würde.

Sonst kannst Du mit einer Sperrzeit nach Paragraf 159 SGB - lll von 3 Wochen rechnen.

Kannst dir auch einmal den Paragraf 140 SGB - lll suchen, dieser regelt die Zumutbaren Beschäftigungen.

Man möchte dich ja schnell wieder in Beschäftigung bringen, deshalb auch Angebote von der Agentur für Arbeit.

Marlonium 
Beitragsersteller
 18.04.2022, 14:42

Wieder in Beschäftigung?

Ich bin Schüler und qar nie beschäftigt

Ohne Rechtsfolgebelehrung.

isomatte  18.04.2022, 16:19
@Marlonium

Dann sollten solche relevanten Informationen auch gleich in der Frage erscheinen uns nicht erst im Nachhinein in irgendeinem Kommentar auftauchen !

Wenn Du noch Schüler bist, keine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten war und gar kein ALG - 1 bezogen wird, dann kann es auch keine Sperre geben, außerdem wäre das ein wichtiger Grund für eine nicht Bewerbung.

Marlonium 
Beitragsersteller
 18.04.2022, 16:55
@isomatte

Entschuldigung und danke

Jetzt frage ich mich aber ob ich mich jetzt bei dem Betrieb der mir vorgeschlagen wird,bewerben MUSS oder ich das ganze auch ablehnen kann.

Wieso solltest du den Vorschlag ablehnen. Du suchst doch einen Job, oder etwa nicht? Natürlich muss man sich bewerben, wenn man ernsthaft und mit aller Kraft nach einem Arbeitsplatz sucht.

Ich verstehe auch nicht,warum man das überhaupt bekommt, denn ich kann mich doch eigenständig bewerben und brauche doch dafür keine Vermittlung?

Angenommen deine Aussage wäre so richtig. Warum hast du dann eingentlich noch keinen Job, sondern das Arbeitsamt muss die Vorschläge zusenden?

Ich denke du solltest einmal ganz gründlich an deiner Einstellung zum Theam "Jobsuche" arbeiten. Schon im Interesse der Allgemeinheit, die nicht nur die Zuwendungen für dich, sondern auch noch die Arbeit des Arbeitsamtes bezahlen muss.

Marlonium 
Beitragsersteller
 16.04.2022, 08:44

Warum ich den Job ablehnen sollte?

Weil ich nicht weiß ob er überhaupt zu mir passt.

Und warum ich noch keinen Job habe?

Weil ich dieses jahr die schule abbrechen tue und erstmal paar Praktika mache.

frodobeutlin100  16.04.2022, 08:50
@Marlonium

Generation Praktikum ....

zu deutsch nichts auf die Beine bekommen ...

Marlonium 
Beitragsersteller
 16.04.2022, 08:59
@frodobeutlin100

Was ist dein problem?

peraspastra  16.04.2022, 09:01
@frodobeutlin100

'Generation Praktikum' hat doch eine vollkommen andere Bedeutung. Hast du dir das ausgedacht, weil du gern irgendwie eine Generation schlechtreden willst? Zumal gerade für 'Generation Praktikum' maßgeblich Leute die Verantwortung tragen, die was "auf die Beine bekommen" haben.

peraspastra  16.04.2022, 09:03
@Marlonium

Indem frodo von "nichts auf die Beine bekommen" spricht, deutet er an, dass dein Leben ja jetzt im Prinzip schon vorbei wäre :D – "Früa hedds dass nid geben"

Marlonium 
Beitragsersteller
 16.04.2022, 09:15
@peraspastra

Nun,wenn mein Leben jetzt schon vorbei ist, kann ich mich ja umbringen...

peraspastra  16.04.2022, 09:24
@Marlonium

Das ist nicht nötig. Was du davon mitnehmen solltest, ist nur, dass du selbstverständlich "selbst schuld" an deiner "Situation" bist. Schuldgefühle sind immer gut. Schüler, der nach Beendigung in die Ausbildung starten und zur Orientierung Praktika machen möchte – wie kann man nur? Ü

peraspastra  16.04.2022, 09:28
@Marlonium

Und wie kann es bloß sein, dass du noch nichts auf die Beine bekommen hast? Bis jetzt war zwar dein ganzes Leben praktisch fremdbestimmt … aber ist ja egal :D

Zuerstmal: ich bin überhaupt kein Befürworter der Arbeitsmarktpolitik. Allein schon die Umbenennung von Arbeitsamt zu Jobcenter oder Arbeitsagentur finde ich zu tiefst beschämend.

Doch. Du kannst Dich natürlich überall hin selbst bewerben. Und zur Not nimmst Du halt die erstbeste Stelle an und kündigst sofort wieder, sobald Du was Besseres gefunden hast.

Ich wünsch Dir viel Glück.

Marlonium 
Beitragsersteller
 16.04.2022, 10:23

Also...muss ich mich auf den Vorschlag nicht bewerben?

Krieg ich dann trotzdem eine sperre beziehungsweise Sanktionen?

peraspastra  16.04.2022, 10:27
@Marlonium

Von was könntest du denn gesperrt werden? Wie könnte denn eine Sanktion aussehen?

Marlonium 
Beitragsersteller
 16.04.2022, 10:32
@peraspastra

Eine Vermittlungsperre kann ich bekommen.

Aber das ist nur bei denen mit Rechtsfolgebelehrung.

Woran erkennt man diese?

peraspastra  16.04.2022, 10:39
@Marlonium

Woran man diese erkennt? Wenn du sagst, "das ist nur bei denen mit Rechtsfolgebelehrung", dann musst du sie doch schon erkannt haben?

Davon abgesehen erkennst du sie daran, dass sie über die Rechtsfolgen belehren und in der Regel auch eine entsprechende Überschrift tragen.

Du hast inzwischen auch woanders erst jetzt geschrieben, dass du ausbildungssuchend bist. Also "willst" du ja doch noch was von denen; danach habe ich ja unter anderem gefragt. Das ist schon relevant.

Wie gesagt, soweit du umfassend im Unklaren über deine Lage zu sein scheinst, ist es am einfachsten, du wendest dich an deinen Bearbeiter und besprichst Zweifel mit deinen Eltern. Die wissen im Zweifel noch ein bisschen besser darüber Bescheid, welche Leistungen für dich fließen, zum Beispiel Kindergeld, und inwieweit das relevant sein könnte.

Du musst Dich bewerben - es steht Dir natürlich auch frei selbst eine Arbeit zu suchen ...

Ablehnen kannst Du die Bewerbung im Übrigen nicht, weil Du dann als nicht der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehend eingestuft wirst = Leistungen weg

Marlonium 
Beitragsersteller
 16.04.2022, 08:58

Aber wie soll das denn gehen?

Ich kann mich doch nicht frei suchen wenn ich mich jetzt bewerben muss.