Vermietungsgemeinschaft - wie funktioniert das mit der Steuer?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Bei uns erstellt der Steuerberater eine gemeinsame Anlage Vermietung und Verpachtung, in der dann die Anteile der einzelnen Eigentümer ausgewiesen werden. Jeder fügt diese Anlage seiner persönlichen Steuererklärung bei.

bwhoch2  01.06.2021, 08:56

Danke für die Auszeichnung.

petraspinat 
Beitragsersteller
 21.05.2021, 13:26

Vielen Dank! Genau darauf zielte meine Frage ab (Minimierung von Papierkram & Arbeit) ;-) Ist es denn sehr kompliziert, eine solche "Anlage Vermietung" zu erstellen bzw. ist die sehr umfangreich? Bekommt man das selbst hin, oder ist ein Steuerberater wärmstens zu empfehlen?

Die Komplexität des Hauses hält sich bisher in Grenzen

  • Übersicht jährliche Kosten liegt vor (alle Belege werden aufgehoben). Für Laien herrscht natürlich Unsicherheit, ob man hier weitere Kosten angeben kann...
  • Übersicht jährliche Einnahmen liegt ebenfalls vor (samt Belegen etc.)
  • die jeweiligen Anteile am Haus sind ebenfalls klar

Vermietung erfolgt erstmalig ab 1.9.

Danke im Voraus für deinen Rat!

bwhoch2  21.05.2021, 13:50
@petraspinat

Geht es einfach nur darum, ein abbezahltes Haus ohne größere Investitionen zu "betreiben", ist es keine große Sache.

Als Einnahmen gelten alle Einnahmen, auch die Mietervorauszahlungen.

Und als Ausgaben werden eben alle Ausgaben dagegen gestellt, die irgendwie angefallen sind. Dabei durchaus auch an Fahrkosten etc. denken, die nach Kilometern abgerechnet werden können.

Interessant wird es wenn größere Sanierungen vorgenommen werden, denn dann geht es darum, über welchen Zeitraum diese abgeschrieben werden können. Es geht also nicht, z. B. ein Bad für 10000 € zu sanieren und das in einem Betrag schon im Jahr der Sanierung komplett abzusetzen. Wer sich damit nicht auskennt, zieht einen Steuerberater hinzu. Auch die Frage, ob den generell noch was abgeschrieben werden kann (2 % des Gebäudewerts pro Jahr über 50 Jahre).

Mein Vorschlag, auch um alle Miteigentümer ausreichend und genau informieren zu können: Im ersten Jahr einen Steuerberater einschalten und dann nur noch, wenn es Besonderheiten gibt.

petraspinat 
Beitragsersteller
 21.05.2021, 14:50
@bwhoch2

Das Haus war abbezahlt, es wurde aber ein neues Darlehen für Renovierungen aufgenommen (u.a. das angesprochene Beispiel "Bad"). Baujahr des Hauses liegt irgendwann in den 1970ern, die 2% über 50 Jahre erübrigen sich also bald (falls nicht schon geschehen).

Dann ist ein Steuerberater im ersten Jahr aber tatsächlich sinnvoll. Vielen Dank für den guten Rat!

Ihr seid als Erbengeinschaft tätig.

Gebt eine einheitlich und gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen mit einer Anlage V + Anlage FB + Anlage FE ab.

Dort könnt ihr eure gemeinsamen Einnahmen, all eure Werbungskosten angeben und dann die entsprechende Aufteilung auf die Beteiligten vornehmen.

Eine GbR werdet ihr qua Tätigkeit. Da muss nichts gegründet, beantragt o.ä. werden. Eine GmbH-Gründung ist aufwendig und teuer und für solche Mietsachen nicht notwendig.

Jeder muss seinen Anteil in seiner Steuererklärung angeben und entsprechend versteuern. Das ist nicht sonderlich kompliziert.

Jeder bringt seine Kosten und Lasten in seine Steuererklärung, wie sonst hat er etwas davon?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung