Einberufung Erbengemeinschaft Versammlung.

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Es gibt keine Formvorschriften, wie die Beschlüsse der Erbengemeinschaft gefasst werden. Es muss also keine Versammlung stattfinden. Wenn Du einlädst, kann das zweckmäßig sein. Wenn die anderen nicht kommen, hast Du Pecht.

In einer Erbengemeinschaft müssen zwar alle gemeinsam entscheiden, aber einer sollte das Heft des Handelns in die Hand nehmen.

Nachlassverzeichnis erstellen, Wunsch der Erben an bestimmten Gegenständen erfragen, Schuldenermittlung, Reinnachlass, Verträge (Mietwohnung!) des Erblassers kündigen, Versicherungen anschreiben, Konten/Depots/Sparguthaben ermitteln und später kündigen - dass ist reichlich Arbeit, die, in jedem Einzelfall abgestimmt und genehmigt, andernfalls Jahre dauern würde und zwanzig Versammlungen bedeutet :-O

Für das Amt kann man sich selbst vorschlagen und wählen lassen oder Beschluss auf Einsetzung eines neutralen, kostenpflichtigen Testamentsvollstreckers stellen.

Der hätte alles aufzubereiten, schriftlich Auskunft zu erteilen, Vorschläge zu machen, wer was bekommt und wie die anderen wertmäßig ausgeglichen werden und nur im Ergebnis oder bei wichtigen Fragen Zustimmung einzuhohlen.

G imager761

Delta120 
Beitragsersteller
 08.10.2011, 11:35

Mir geht es eigentlich um den ersten praktischen Schritt, also die "verbindliche" Einladung "zur Mitgliederversammlung" zur Wahl des Verwalters.

die kannst einladen mit tagesordnung,fragt sich nur ob sie einverstanden sind,haben die gleichen rechte.am besten ihr einigt euch da offizieller verwalter nur euer geld kostet