Einkommensteuererklärung als GbR-Gesellschafter
Ich bin Gesellschafter einer GbR . Meine Anteil des Gewinns liegt weit unter des Grundfreibetrags für die EInkommensteuer und sonst habe ich auch kein weiteres Einkommen. Somit müsste ich ja eigentlich keine Einkommensteuererklärung abgeben. Ist dies aber trotzdem erforderlich, da wir als GbR ja offiziell eine Steuererklärung abgegeben haben?
3 Antworten
da wir als GbR ja offiziell eine Steuererklärung abgegeben haben?
Aber keine, die die Besteuerung des Einkommens betrifft, sondern nur eine Feststellungserklärung.
Meine Anteil des Gewinns liegt weit unter des Grundfreibetrags für die EInkommensteuer und sonst habe ich auch kein weiteres Einkommen.
Du musst nicht, es sei denn, du wirst dazu aufgefordert.
Aufgrund deiner gewerblichen Einkünfte, auch wenn diese aus einer GbR stammen und unter dem Grundfreibetrag liegen, bist du zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. Vermutlich liegen die Einkünfte aus der Beteiligung zwar unter dem Grundfreibetrag, aber über 410 €. Mit steuerfreien Einkünften über 410 € bist du verpflichtet eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Das Betriebstättenfinanzamt der GbR teilt mittels einheitlicher und gesonderter Festellung die Ergebnisse der GbR deinem Wohnsitzfinanzamt mit. Spätestens von diesem wirst du Post erhalten, mit der Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung. Deine Steuernummer hast du ja bereits in der Steuererklärung der GbR angegeben. Keiner wird vergessen. :-)
Oftmals fordert das Finanzamt dennoch eine Steuererklärung. Setze Dich also bitte mit dem Finanzamt (oder alternativ einem Steuerberater) in Verbindung.