Vermietung und der Putzbröckelt von den Wänden / wer muß es richten?
ICh habe gerade meine Wohnung gewechselt, die Wohnung über mir wurde auch frei und eine Junge Frau ist eingezogen / ist gerade dabei. Beim fachgerechten Entfernen der Uralttapeten fällte der Putz in großen Stücken von der Wand. Nich so ein Bischen sondern so richtig grob. Die wand sollte eigentlich von einem Gipser richtig und neu hochgezogen werden, da dies zu viel ist für einen Mieter. Dazu kommt noch das das Dach mal undicht war und die Wände dadurch an manchen stellen Sichtbar gelitten haben.
Ich die Reperaturm das verputzen der Wand Sache des Vermieters oder des Mieters ?
17 Antworten
diese art von arbeiten fällt sicher nicht mehr unter den oberbegriff schönheitsreparaturen. alle anderen reparaturen können vom vermieter aber nur unter bestimmten vorraussetzungen (fahrlässigkeit oder vorsatz) auf den mieter abgewälzt werden. einfach mal beim mieterverein nachfragen.
Ich würde nicht in die Wohnung einziehen, bis die soweit SANIERT wurde bis man unbedenklich mit Hab und Gut einziehen kann. Der Putz kommt beim entfernen der Tapete entgengen, weil die Wand mal nass war. Es müsst also der ganze Putz entfernt werden und neu gemacht oder anschliesend Rigips aufstellen. Dann kann man wieder tapezieren. Befor das nicht geklärt ist, würde ich da vorsichtig sein. Die eigene Möbel könnten auch in mitleidenschaft gezogen werden. Der Vermieter ist da Verantwortlich.
Dabei handelt es sich um einen baulichen Mangel. Dieser muss grundsätzlich durch den Vermieter gerichtet werden!
Das ist alleinige Sache des Vermieters.
Was sind Schönheitsreparaturen? Hierzu zählen nur: Das Anstreichen, Kalken und Tapezieren der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden, der Heizkörper einschließlich der Heizungsrohre, der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen (BGH RE WM 87,306). Mit anderen Worten: Zu den Schönheitsreparaturen zählt alles, was sich bei normalen Wohnen abgenutzt hat und i.d.R. "mit Farbe, Tapete und etwas Gips" erneuert werden kann. Schäden, die der Mieter nicht selbst verschuldet hat (Risse in der Decke oder Wänden), zählen nicht zu den Schönheitsreparaturen.
Aus dem Bauch raus, würde ich mal sagen, dass es Sache des Vermieters ist. Der soll sich das mal angucken kommen.