Für was in der Wohnung, bin ich als Mieter genau verantwortlich?

5 Antworten

Laut BGB § 535 Absatz 2 die vereinbarte Miete zu zahlen.

Alles andere müßte explizit vertraglich vereinbart sein.

Moped85 
Beitragsersteller
 25.04.2021, 14:03
Laut BGB § 535 Absatz 2 die vereinbarte Miete zu zahlen.

Sehr gut, danke :D.

In meinem vertrag steht, das ich Decken und Türen streichen soll.

Die sind aber aus Holz. Und nun? DIe altern ja auch und speziell meine Badezimmer Decke gilbt fröhlich vor sich hin. Wohne hier auch schon einige Zeit.

ist das dann Verahndlungssache, was mit der Decke passieren soll und wer es zahlt? Oder gibt es dazu Regeln?

anitari  25.04.2021, 14:09
@Moped85

Was genau steht zu Schönheitsreparaturen im Vertrag? Der genaue Wortlaut ist entscheidend on die Vereinbarung wirksam ist oder nicht.

Decken, Innentüren, Wohnungstür von innen, Fensterrahmen von innen und Heizkörper streichen gehören zu Schönheitsreparaturen zu denen der Mieter per Vertrag verpflichtet werden kann.

Moped85 
Beitragsersteller
 25.04.2021, 12:55

Und ab wann gilt nun ein Laminatboden als verschlissen?

Und wieweit betrifft es bereits von anfang an, verpfuschte Decken und Fliesen?

Es ist ein weit verbreiteter Irrglaube, dass Mietwohnungen aussehen müssen wie aus einem Hochglanz-Einrichtungsmagazin entsprungen...

Für "nicht fachmännisch ausgeführte" Arbeiten gibt es das Übergabeprotokoll.

Optische Mängel, die du beim Einzug so akzeptiert hast, muss keiner beseitigen.

Und du kannst auch keinen Laminatbodenwechsel beantragen, nur weil der vorhandene ein gewisses Alter erreicht hat...

Moped85 
Beitragsersteller
 25.04.2021, 13:48

In einem Link, den ein anderer gepostet hat, steht das normal verschlissene Teppiche ersetzt werden müssen. Nur habe ich ja Laminat.

Bodenbeläge müsste ich, laut Vertrag, selber wechseln.

Blöderweise steht da auch, das ich Decken und Türen streichen muss. Die die aus Holz sind, kann das so nicht richtig sein.

Auch ist speziell die Holzdecke im badezimmer ziemich vergilbt, mit der Zeit. Ich wohne hier fast 10 Jahre und das sah schon von Anfang an nicht frisch aus. Demnach die Frage: Muss ich das individuell aushandeln, oder gibt es da Richtinien oder Gesetze?

Ist halt auch die Frage, ab wann sowas als verschlissen gilt.

DODOsBACK  25.04.2021, 14:12
@Moped85

Viele Klauseln aus älteren Mietverträgen sind heute nicht mehr gültig, und der Vermieter schaut in die Röhre. Was bei deinem Vertrag gilt, musst du im Zweifel prüfen lassen.

Wenn Boden, Decke und Türen nach langer Mietdauer wirklich abgewohnt sind, kannst du den Vermieter auch einfach mal darauf ansprechen, statt ihm gleich mit Paragraphen zu kommen...

Moped85 
Beitragsersteller
 25.04.2021, 14:15
@DODOsBACK

ja natürlich, würde ich das normal ansprechen.

Hatte nur Angst, das er sich gleich drauf berufen kann zu sagen: "tjahahah nee, das ist ihr Ding." Und dann meine Kosten explodieren.

Überhaupt bin ich noch nciht sicher, ob sich eine altzu umfangreiche Renovierung lohnt. Ich müsste dafür ne Firma anheuern und der Kosten wegen noch mindestens drei Jahre hier wohnen.

Muss ich mal in mich gehen.

DODOsBACK  25.04.2021, 14:21
@Moped85

Wenn er "Tjahahah nee" sagt, kannst du immer noch überlegen. Wenn er aber sagt "Mensch ja, das wird wohl langsam mal Zeit", hast du vielleicht schon bald eine schönere Wohnung...

Das ist im Mietvertrag normalerweise festgelegt.

Wenn in der Wohnung einiges NICHT fachgerecht ist, solltest du das dokumentieren und von einer dritten Person gegen zeichnen lassen.

Und ein Malerbetrieb wird natürlich nicht einfach einen schlampigen Untergrund akzeptieren, weil er dann nicht für SEINE Leistung garantieren kann.

Moped85 
Beitragsersteller
 25.04.2021, 13:11

Bin mir nicht sicher, ob fachgerecht das richtige Wort ist. Man sieht nur halt, das schief geschnitten wurde etc. Wirkt vom Eindruck her, als ob da jemand null Bock drauf hatte.

Zum Austausch der Bodenbeläge, steht tatsächlich was.

AUch zum steichen der Decken. Die sind nun aber mit Holz verkleidet und so wäre ein austausch der verkleidung bzw. Vertäfelung sinvoller. Vllt. auch ein abreißen, falls dadrunter eine gewöhnliche weiße Decke versteckt ist.

Es ist im Vertrag auch vom Anstrich der Türen die Rede. Diese siind ebenfalls aus Holz.

Wenn ich mich recht erinnere, glaube ich sogar, das meine Vermieterin meinte, sie hätte einfach einen standart Mietvertrag genommen.

DerHans  25.04.2021, 13:25
@Moped85

Die baulichen Gegebenheiten (Holzdecke) darfst du natürlich nicht verändern Auch nicht weiß streichen. Das müsstest du dann beim Auszug wieder rückgängig machen.

Moped85 
Beitragsersteller
 25.04.2021, 13:42
@DerHans

Naja... steht ja, wenn mans genau nimmt, so im Vertrag, mit dem streichen.
Deshalb jetzt die Frage: Muss ich mit der schlecht gemachten Decke leben, oder muss meine Vermieterin für eine neue aufkommen?

DerHans  25.04.2021, 14:42
@Moped85

Die Decke war doch sicher vorhanden, als du die Wohnung besichtigt hast. Das hättest du dann sofort monieren müssen.

Moped85 
Beitragsersteller
 25.04.2021, 15:11
@DerHans

Ja das glaub ich mittlerweile auch.

Bei genauerer Betrachtung, würde ich wohl auch nicht nochmal hier einziehen.

Exakt für die in Ihrem Mietvertrag, den hier niemand kennt, dazu getroffenen Vereinbarungen!

Moped85 
Beitragsersteller
 25.04.2021, 13:43

Nachdem ich nachgesehen habe, steht da tatsächlich das der Austausch der Bodenbeläge, meine Sache ist.

Leider steht da auch, das ich Decken und Türen streichen muss. Die sind aber aus Holz. Wie seiht es in deisem Fall aus?

schelm1  25.04.2021, 13:45
@Moped85

Bei Holzdecken (Lasur oder deckend) sollten Sie das Vorgehen mit dem Vermieter abstimmen.