Vermietung ausdrücklich an Einzelperson, doch Einzug erfolgt zu zweit

7 Antworten

Das ist gewiss so nicht zulässig. Vielmehr liegt eine unerlaubte Gebrauchsüberlassung vor. Mahne die Mieterin ab und stelle eine Frist von zwei Wochen. Reagiert sie nicht oder nicht positiv, darfst du fristlos kündigen.Drohe ihr auch damit.

Scaver  20.05.2012, 22:17

Eine Gebrauchsüberlassung ist es aber nur, wenn es eben überlassen wird. Das beinhaltet, dass die Mieterin die Wohnung selber nicht nutzt!

Nutzten beide die Wohnung, ist es entweder eine genehmigungspflichtige Untervermietung, ein Besuch oder der Lebenspartner.

Gegen die beiden letzteren kann ein Vermieter leider nichts machen, außer beim letzten den Mietvertrag ordentlich kündigen (d.h. mit Kündigungsfrist etc).

albatros  21.05.2012, 22:48
@Scaver

Nach dem Buchstaben des Gesetzes ist diese Definition auch zutreffend, wenn eine weitere Person ohne Zustimmung des V. mit- oder nachzieht.

Dagegen ist praktisch nichts zu machen. Denn der spätere Zuzug eines Lenbenspartners eines Lebenspartner müsste geduldet werden. Da wäre auch eine Mieterhöhung nicht zulässig, allerdings die Anpassung der NK.-Vorauszahlung.

Ich bin kein Jurist, aber juristisch betrachtet, wäre die Mieterin solo eingezogen und der Freund eine Woche später, was dann ? Die Mieterin hätte den MV voll erfüllt. Oder aber könnte es denn sein dass der Freund nur vorübergehend als Gast bei der Mieterin wohnt, auch dann wäre der MV voll erfüllt.

albatros  10.03.2012, 17:20

Der Freund ist kein Lebenspartner. Vielmehr liegt hier eine unerlaubte Gebrauchsüberlassung vor. Die kann zur fristlosen Kündigung der Mieterin führen.

Scaver  20.05.2012, 22:16
@albatros

Woher weißt Du, dass es nicht der feste Freund/Lebenspartner ist? Steht nichts von im Text!

Aber ich gebe Recht, eine Untervermietung oder Gebrauchsüberlassung ist nicht erlaubt.

ja das ist zulässig solange 2 Personen nicht zu viel sind. Z.b bei einer 25 m² Wohnung. Man kann selbst vertraglich niemandem verbieten seinen Partner in seiner Wohnung aufzunehmen oder Kinder zu bekommen.... Eine Einschränkung gibt es nur durch die Wohnungsgröße. So wäre es unzumutbar für den Vermieter in eine 2 Zimmerwohnung 10 Personen aufzunehmen

Ist es im Mietvertrag vermerkt, dass ausschließllich an eine Einzelperson vermietet wird? Ist der Freund tatsächlich mit eingezogen und auch dort gemeldet oder nur zu Besuch? (Besuch darf durchgehend bis zu 6 Wochen dort bleiben). Wenn die Wohnung auch noch groß genug ist füt 2 Personen, wirst du kaum etwas machen können, denke ich. Hast du allerdings schriftlich, dass sie alleine einzieht und der Freund ist dort gemeldet, fällt das für mich unter arglistige Täuschung, wenn der Freund sofort zu Mietbeginn mit eingezogen ist. Das alles aber nachzuweisen dürfte schwierig werden.

Du kannst versuchen deiner Mieterin fristgerecht zu kündigen, mit der Begründung, dass das Mietverhältnis durch eben diese Täuschung nachhaltig gestört ist, allerding zweifele ich im mieterfreundlichen Deutschland an, dass diese Begründung ausreichend ist.

Handelt es sich um ein Mehrfamilienhaus oder ein von dir selbst bewohntes Zweifamilienhaus?

Blume71 
Beitragsersteller
 11.03.2012, 10:30

Hallo! Danke für Deine Antwort. Es handelt sich um ein von mir selbt bewohntes Zweifamilienhaus, wieso? LG

StupidGirl  11.03.2012, 10:34
@Blume71

Weil du in diesem Falle deiner Mieterin grundlos kündigen kannst. Die Kündigungsfrist verlängert sich allerdings dabei um 3 Monate.

Wenn das ganze vertraglich geregelt ist kannst du rechtliche Schritte gegen deine Mieterin einleiten ,solltest sie aber vorher mal auf das ganze ansprechen.

jockl  10.03.2012, 11:26

Aufgrund welcher Rechtsbasis erfolgt dese Antwort ?

scope  10.03.2012, 11:32
@jockl

Überwiegende Zahl gängiger Rechtsprechung

GabrielaOliwia  10.03.2012, 11:40
@scope

Die Klausel wäre rechtswirksam lieber Mismid.

Mismid  10.03.2012, 11:22

nein, auch nicht wenn es vertraglich so geregelt wäre, da solche Klauseln rechtsunwirksam sind.