Mietvertrag Unterschrieben aber Mieter Möchte nicht Einziehen!
Ich habe einen Wohnung vermietet,Mietvertrag wurde bereits Unterschrieben,Jetzt aber möchte die Mieter nicht einziehen,jedoch habe ich einen Mietvertrag für Dezember von der Mieter.Jetzt meine Frage kann ich den Mietvertrag geltend machen,oder wenn die Mieterin dennoch nicht einziehen möchte wie kann ich Rechtlich voran gehen, Ich wäre schon Kullant wenn wir sommer hätten,da suchen ja wie üblich sehr viele Miethäuser aber im Winter ein Mieter zu finden ist sehr schwer. auserdem habe ich den Haus nach Wunsch Renoviert,da sind mir auch kosten entstanden.
Bitte um eure Hilfen.
8 Antworten
hey. also du kannst auf jeden fall auf erfüllung bestehen. Der Mieter muss dir ansonsten ne kündigung schreiben und die Kündigungsfrist ist in der Regel auf 3 Monate festgelegt. So lange steht dir die Miete zu. Ich würde per Einschreiben die Erfüllung des Vertrages verlangen, und wenn er sich nicht meldet definitiv einen Anwalt einschalten. Evtl. rät dieser dir auch den Mietvertrag zu annulieren und dafür einen Schadensersatz vom Mieter zu erhalten. Gruß Dome
ja richtig meinte ich ja... mir ist das wort nicht eingefallen. bevor man einen langwierigen rechtsstreit eingeht würde ich mich auch mit 2 monatsmieten zufrieden geben. aber das muss dann jeder für sich selbst wissen.
Wende Dich an einen Vermieter-Verein wie z.B. Haus und Grund. Dort hast Du dann einen Anwalt, der hilft sicher! Würde nichts machen ohne Anwalt!!!
völlig überflüssig
vielleicht mal beim Anwalt beraten lassen, ich denke das wäre das Beste
muss alles und jeder zum anwalt? was soll der unfug
du hast einen gültigen vertrag egal ob der mieter einzieht oder nicht. und wenn die erste miete nicht kommt sofort mahnen kurze frist setzen und dann mahnbescheid.
Absolut richtig. Ein Anwalt wäre hier genauso unsinnig wie in diesem Fall: http://www.gutefrage.net/frage/wann-kann-mich-mein-vermieter-anzeigen
aber auf jeden fall einen festen zeitpunkt für die frist setzen, also mit datum oder zumindest zwei wochen nach erhalt der mahnung.
Pacta sunt servant! An diesm Leitsatz ändert sich durch den Unwillen oder das Unvermögen des Vertragspartners nichts. Will der aus dem Vertrag raus, so steht ihm dafür die vom Gesetzgeber vorgesehene Kündigungsfrist von drei Monaten frei zur Verfügung. Eine Ausnahme wäre dann gegeben, wenn dem Mieter vor der Unterzeichnung alrlistig Mängel verschwiegen wurden und dadurch der Vertrag von vorne herein anfechtbar wäre.
Einen Vertrag anullieren? Richtig muss es wohl heißen, den Vertrag im gegenseitigen Einvernehmen aufzuheben! In diesem Fall aber nur bei Zahlung der Mieter von einer 3-monatigen Nettomiete an dich als Vorschlag zu einer "Abstandszahlung" in barer Form bei Vertragsauflösung.