Mietwohnung - Sanierung nach Brand, was ist zumutbar?

3 Antworten

Zunächst sollten einmal die Fakten sortiert werden!

Du schreibst:

Nach einem, durch eine andere Mietpartei verursachten, Brand ist meine Wohnung durch Rauch und Ruß unbewohnbar.

Die Rechtslage:

Durch den Mietvertrag ist der Vermieter verpflichtet die Wohnung in einen Zustand zum üblichen Gebrauch zu versetzen. Das heißt, der Vermieter muss die Wohnung renovieren.

Du schreibst:

Ich habe keine Hausratversicherung, bezahle aber anteilig über die Nebenkosten die Gebäudeversicherung.

Die Rechtslage:

Nach dem Verursacherprinzip muss derjenige für den Schaden aufkommen, der ihn verursacht hat. Das heißt, der Vermieter muss deine Wohnung renovieren und sich ggf. die Kosten vom Verursacher zurückholen.

Für Gegenstände (z.B. Möbel) die aufgrund des Brandes unbrauchbar geworden sind, kannst du Schadenersatz gegenüber des Verursachers geltend machen.

Du schreibst:

Nun ist das Verhältnis zur privaten Vermietung angespannt und diese möchte mich, nach sieben Jahren Miete als alleinstehender Mann um die 20, gerne loswerden.

Die Rechtslage:

Hierbei handelt es sich um die Kündigung der Wohnung. Diese hat jedoch mit dem durch dich beschriebenen Sachverhalt überhaupt nichts zu tun!

Du schreibst:

Sie verlangte von mir die Räumung der Wohnung, der ich, mit Hinweis auf die Pflicht zur Schadensminderung, nachgekommen bin und die ich ihr gegenüber geltend machen werde.
Das habe ich vorher mit rechtlichem Beistand geprüft, wobei die Kommunikation nur noch über den Anwalt der Vermietung erfolgt.

Nachgefragt:

Wenn ich dich richtig verstanden habe, hast du in dieser Sache bereits einen Rechtsanwalt hinzugezogen. Dieser sollte dir eigentlich deine Fragen längst beantwortet haben. Wie bewertet dein Anwalt den Sachverhalt?

Du schreibst:

Seitdem werden immer irgendwelche Kleinigkeiten gefunden, die ich, unter Setzung einer Frist, bitte beheben soll, sonst könne nicht saniert werden.

Gut zu wissen:

Hier wäre es wichtig konkrete Angaben zu machen! Die Aussage: "Immer wieder Kleinigkeiten" ist zu pauschal. Zudem sollte geklärt werden, weshalb die "Kleinigkeiten" die es zu beheben gilt nicht in einer Aufforderung genannt werden konnten.

Du schreibst:

Mir gegenüber hat die Vermietung so aggressiv, dass die Polizei kommen musste, klargemacht, dass sie mich sofort kündigen möchte usw usf.

Gut zu wissen:

Auch hier wäre eine detaillierte Beschreibung der Umstände von Vorteil. Wie hat die Polizei vor Ort reagiert. Und was sagt dein Anwalt zu diesem Vorfall?

Du schreibst:

Mir reicht es langsam gewaltig und die Wohnung ist definitiv seit einiger Zeit sanierbar. Zwecks Zutritt zu der Wohnung (ich habe lediglich einen Schlüssel übergeben) soll ich mich doch an die Firma der Brandsanierung wenden. Dieser wurde jedoch von Seiten der Vermietung ein Maulkorb mir gegenüber erteilt.

Die Rechtslage:

Dein Vertragspartner ist dein Vermieter - nicht die beauftragte Firma zur Brandsanierung!

Dein Vermieter ist verpflichtet dir Auskunft zu erteilen, wann die Wohnung voraussichtlich wieder bezogen werden kann. Auch dies hätte dein Anwalt längst in Erfahrung bringen können.

Du schreibst:

Ich werde noch die letzten Sachen, die schon vor Einzug dort waren und die Sanierung lt. Firma nicht verhindern, nun entfernen, aber dann reicht es.

Nachgefragt:

Um welche Art von Sachen handelt es sich hier?

Mein persönliche Meinung ist:

Verständlich, dass in so einem Fall die Emotionen dafür sorgen, alles Erlebte in einen Topf zu werfen.

Für eine realistische Bewertung ist es jedoch erforderlich die Fakten zu trennen.

Das angespannte Verhältnis zum Vermieter und dessen Wunsch dir zu kündigen, besteht zudem ganz sicher auch nicht erst seit dem Wohnungsbrand - oder?

Tipp: Solltest du keinen Rechtsanwalt haben, kann ich dir nur empfehlen dir einen zu suchen oder dich wenigstens rechtlich kompetent beraten zu lassen. Zum Beispiel durch Juristen des Deutschen Mietervereins.

VIEL ERFOLG!
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

das muss die Versicherung (Pflichtversicherung) des Hauses bezahlen, sie können dann beim Verursacher das Geld eintreiben.

Warum du keine Hausratversicherung hast, ist mir unerklärlich und rächt sich nun für dich. Sie hätte sofort bezahlt und sich das Geld beim Brandverursacher wieder geholt.
Dein Streit mit deinem Vermieter darfst du nicht mit dem Brand in Verbindung bringen; die Wohnung muss nach der Sanierung so renoviert sein, wie sie vor dem Brand war. Du brauchst weder etwas zu unternehmen, noch zu organisieren, noch irgendetwas abzuklären.

Welche Sachen möchtest du denn dort holen? Deine privaten Gegenstände?

Ndsmieter 
Beitragsersteller
 18.03.2021, 16:06

Den Streit bringe ich ja nicht in Verbindung, sondern die Vermietung.