Schimmel nach Hauskauf

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Nach so kurzer Zeit gehe ich davon aus, dass du mit deiner Vermutung Recht hast.

Also wäre es ein verschwiegener Mangel und damit arglistige Täuschung. Welche Ansprüche man daraus theoretisch hätte, kann man auch einfach nachlesen.

Die Schwierigkeit ist jetzt aber wie man damit umgeht. Auf hoher See und deutschen Gerichten ist man ja in Gottes Hand. Ein Rechtsstreit kann je nach Schadenshöhe mit Anwälten, Gutacher, Gericht schnell 10.000 € kosten und der Ausgang ist ungewiss.

Kennst du den Vormieter der Wohnung, der vielleicht aussagen könnte ?

Für eine Entscheidung über die Vorgehensweise sollte man die Ursache und damit die Kosten kennen. Wenn dir niemand kostengünstig hilft und du für teures Geld einen Gutachter brauchst, stehst du schon mit einem Fuß im Rechtsstreit. Es ist halt blöd wenn man für 3000 € -4000 € für Anwalt und Gutachten zum Schluss kommt, dass der Vormieter nicht richtig gelüftet hat und die Beseitigung nur 500 € kostet.

Dann beantragst du lieber gleich ein selbständiges Beweisverfahren beim Amtsgericht anstatt ein Privatgutachten zu beauftragen.

Wie sieht denn der Schimmel aus? Weiß und flusig oder schon stark schwarz pigmentiert? Den Schimmel hinter dem Bett kannst du evt. durch einen größeren Abstand des Bettes von der wand verhindern. Doch vorher steht noch die Entfernung.

Da Schimmelbildung hier immer wieder ein Thema ist, habe ich hierzu mal einen Tipp verfasst. http://www.gutefrage.net/tipp/schimmel-vorbeugen-und-beseitigen Dort findest du auch einen Link mit hilfreichen Ratschlägen vom Umweltbundesamt. Danach kannst du abwägen, was es am Verhalten zu verbessern gibt/gab und ob evtl. auch ein Baumangel/-schaden ursächlich ist.

Auch wenn es vielleicht nach Lüftungsverhalten aussehen sollte, geh mit deinen Mietern nicht zu sehr ins Gericht; versucht gemeinsam eine Lösung zu finden.

Das Problem hier ist, dass Sie beweisen müssen, dass Ihnen der Verkäufer absichtlich den Schimmel verheimlicht hat, dass er also davon gewußt hat. Das zu beweisen ist ziemlich schwierig.

Zuerst müsstest du beweisen, dass er von dem Schimmelbefall gewusst hat bzw. gewusst haben musste. Hierzu zählt auch, die Ursache für den Schimmelbefall zu ermitteln.

Es läuft auf ein Gutachten hinaus, dessen Kosten du vorstrecken müsstest.

Wenn dann feststeht, dass der VK vom Schimmelbefall wusste bzw. die Mängel zu vertreten hat, kannst du zivilrechtliche Schritte einleiten (strafrechtliche nur bei einer Straftat wie Betrug etc.)

Einfach so auf Verdacht und ohne Beweis kannst du zwar die Rechnung an den VK schicken, aber was soll das bringen? ;)

Wie willst du denn nachweisen, dass er den Schimmel nur überstrichen hat? Vielleicht war da vorher garkein Schimmel. Vielleicht hat auch die neue Mieterin den Schimmel verursacht. Ich schätze, es scheitert am Nachweis, der vermutlich nicht gelingt.