Ist das eine tragende Wand? Wenn nicht, kann ich die einfach raus hauen?
Hallo,
ich habe mir vor 2 Jahren eine Wohnun gekauft, welche vermietet ist. Wie es aussieht wird die Mieterin im nächsten Jahr ausziehen und deshalb mache ich mir jetzt schon gedanken über den Einzug. Ich würde gerne die Wand zwischen Küche und Esszimmer entfernen. Ich als laie denke das diese Wand keine tragende ist, da diese einfach zu dünn dafür ist. Es handelt sich um ein Mehrfamilienhaus mit 4 parteien rechts und 4 links also insgesamt 4 etagen. Was mich unsicher macht ist das auf jeder etage die wände an der selben stelle sind. Anbei ein Bild wo ich die Wand markiert habe.
5 Antworten
Hallo Hasan,
grundsätzlich können auch schlanke Wände tragend ausgeführt sein.
Als Schnelltest bei Steinhäusern mit Betondecken kann man auch oben zur Decke eine kleine Stelle vom Putz von der Wand entfernen und wenn dann eine gemauerte Wand zum Vorschein kommt die eine Mörtelschicht zur Decke aufweist, ist es ein Indiz dafür, daß die Wand unter eine fertige Decke gemauert wurde, was bedeutet, sie ist nicht tragend. Ist die obere Fuge eine Einheit mit der Decke aus Beton, so ist die Wand sehr wahrscheinlich tragend.
Aber: es handelt sich um eine Wohnung innerhalb eines Hauses, so daß Sie hier auf eine Eingentümergemeinschaft treffen. ein solcher Eingriff in die Substanz muss definitiv von der Gemeinschaft genehmigt werden. Keine Angst: sie darf die Genehmigung nicht verweigern, wenn die Standsicherheit des Gebäudes dadurch nicht gefährdet ist.
Ein einfacher Nachweis, daß die Wand statisch nicht relevant ist, lässt sich in den Unterlagen beim Bauamt finden. Die Statik (Berechnungen) ist Teil der Unterlagen - ist in diesen Aufzeichnungen die betreffende Wand nicht(!) rechnerisch berücksichtigt, spielt sie für die Tragfähigkeit nachweislich keine Rolle.
Wenn Sie diese Unterlagen nicht haben, haben Sie als Eigentümer der Wohnung ein Recht, beim Bauamt Einsicht in diese Unterlagen zu beantragen. Dort können Sie meist die betreffenden Seiten markieren und diese markierten Seiten werden Ihnen dann kostenpflichtig kopiert und überlassen.
Ganz sicher geht man natürlich, wenn man diese statischen Unterlagen (und dazugehörige Zeichnungen) einem Statiker zur Prüfung gibt. Läuft es nur auf einen Zweizeiler hinaus, daß die Wand nicht tragend ist und rückgebaut werden darf ist das nur eine Honorarleistung von ca. 1 Std., ansonsten (wovon ich nicht ausgehe), wird noch eine Berechnung fällig und eine Empfehlung für den Einbau eines Unterzuges, was ca. 3-4 Std. Honorar bedeutet. Also ein kleiner Preis für die Gewissheit und eine rechtliche Sicherheit gegenüber der Eigentümergemeinschaft.
Denn auch wenn die Wand nicht tragend ist - wenn nur irgend etwas passiert, zB. eine kleine Rissbildung in der Wand der Wohnung darüber oder daneben, dann wird es Ihnen zur Last gelegt werden dürfen, daß Sie eine Wand ohne Zustimmung der Gemeinschaft und ohne Standsicherheitsnachweis entfernt haben. Und das auch, wenn diese Veränderung nichts mit dem eigentlichen Schaden zu tun hat. Schlimmstenfalls wird das Gebäude unbewohnbar und der Schaden beträgt ein paar Mio. €.
da wirst du hier kein Glück haben; man suche sich einen Statiker und lässt rechnen. Ist machbar aber die Möglichkeit einen Unterzug einzubauen sind enorm hoch. Sofern Sie tragend belastet ist. Sieht aber nicht danach aus.
Nichttragende Wände sind einfach zu entfernen, da sie keine lastabtragende Funktion besitzen. Allein die Wanddicke ist hierfür jedoch kein hinreichendes Kriterium. Holzbalkendecken tragen Lasten anders ab, als Betondecken.
In jedem Fall einen Statiker konsultieren!
Man sollte einen Fachmann beauftragen und der beurteilen kann ob das eine tragende Wand ist.
Man kann nicht grundsätzlich darauf schließen, dass eine dünne Wand nicht tragend ist.