Bei Partner einziehen trotz EV?

4 Antworten

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Solange dein Freun nicht mit als Hauptmieter in den Mietvertrag aufgenommen werden soll - braucht er keine Selbstauskunft an den Vm zu geben. Das geht den VM nämlich gar nichts an. Er kann dir auch den Einzug deines Freundes nicht verbieten, wenn die Wohnung dafür groß genug ist und nicht "übermäßig genutzt" wird. Dazu gibt es Urteile.

Er kann also einziehen. Du hast deine Pflicht auch erfüllt und das angegeben, damit die Betriebskosten angepasst werden können und mehr ist nicht nötig.

showlove 
Beitragsersteller
 16.03.2013, 09:52

Vielen Dank für die Antwort.

Aber was sag ich denn da dem Vermieter? "Das geht Sie nichts an" kommt doch sehr unhöflich, ich habe keine Lust auf Streitereien mit dem Vermieter, habe total Angst dass man mich hier irgendwie rauswerfen kann.

Und irgendwo hat der Vermieter doch sicher auch ein Recht darauf, zu erfahren, wer in seinen Wohnungen wohnt?

angy2001  16.03.2013, 10:09
@showlove

Wenn du immer deine Miete zahlst und deine anderen Verpflichtungen aus dem Mietvertrag erfüllst, dann kann dich kein VM in Deutschland auf die Strasse setzen. Du bist geschützt.

Ruf deinen Vermieter an und frage ihn, warum er denn die Auskunft überhaupt benötigt. Du hättest nicht die Absicht, den Mietvertrag zu ändern und ihn als Hauptmieter aufnehmen zu lassen - von daher sei eine solche Auskunft ja für den VM gar nicht erforderlich. Alle finanziellen Verpflichtungen aus dem Vertrag würdest du erfüllen und mit dir hätten sie doch gute Erfahrungen - oder nicht?

Möglicherweise ist es nur ein Irrtum von seiten des VM, weil sie dachten, dass dein Freund mit in den Vertrag soll - Für den VM wäre das auch günstig, da er dann 2 Personen hätte, an die sie ihre Forderungen richten könnten.

Aber nötig ist das nicht.

showlove 
Beitragsersteller
 16.03.2013, 10:19
@angy2001

Gut, ich denke ich werde heute ebenfalls per Mail antworten, da wir schriftlichen Kontakt haben - bzw. den habe ich mit seiner Sekretärin.

Miete musste ich zwar bisher erst 2x bezahlen, aber diese kam pünktlich und der Vermieter hat ja auch noch die Absicherung durch meine Mutter, die für mich bürgt.

Noch eine Frage: Was kann ich denn machen, wenn trotzdem auf die Selbstauskunft bestanden wird? Oder wenn darauf gepocht wird, einen neuen Mietvertrag aufzusetzen und er anderen Falls nicht einziehen darf?

Das ist meine erste eigene Wohnung, ich hab noch keine Ahnung wie man sich verhält..

angy2001  16.03.2013, 18:16
@showlove

Erstens: Es gibt keinen Grund auf die Selbstauskunft zu bestehen, weil dein Freund nicht in den Mietvertrag aufgenommen werden soll. Falls sie das weiterhin verlangem einfach weiter ablehnen.

Zweitens: Sie können nicht auf einen neuen Vertrag bestehen, dafür haben sie rechtlich keine Handhabe. Du hast einen Vertrag, den der Vermieter und du unterschrieben habt. Wie sollen sie denn verhindern, dass dein Freund einzieht? Du hast du Schlüssel, du gibst ihm einen Schlüssel und fertig ist der Lack.

Hauptsache, ihr seid euch beide einig, wie ihr untereinander die Miet- und Nebenkostenzahlungen aufteilt - das hat deinen Vermieter überhaupt nicht zu interessieren.

Mein Rat hier: Macht beide untereinander einen Vertrag, wie ihr die Kosten aufteilt. Dann kann er seinen Teil auf dein Konto überweisen und du jeden Monat pünktlich die Miete an den Vermieter überweisen.

Ich weiß nur einfach nicht wie ich reagieren soll, ich wüsste sehr gerne ob es irgendwelche Paragraphen, Urteile o.ä. gibt, mit denen ich argumentieren kann, denn ich finde es schon seltsam dass ich, obwohl ICH alleinige Mieterin bleibe, einen Bogen meines Freundes dort abgeben soll. Darf nicht bei mir einziehen wer will? Ist doch meine Sache...

Beim Zuzug des Lebenspartners in die Wohnung muß der Vermieter lediglich darüber informiert werden, sein Einverständnis ist dazu aber nicht nötig.

http://www.urteile-mietrecht.net/Miete53.html

Meiner Meinung nach spricht aber nix dagegen doch mit offenen Karten zu spielen, sag Deinem Vermieter, daß Dein Ex zwar Mietschulden hat, aber er nicht in den Mietvertrag mitaufgenommen werden will, d.h. daß nur Du und Deine Mutter als Bürgin - also wie bisher - für die Mietzahlungen usw. verantwortlich bist.

showlove 
Beitragsersteller
 16.03.2013, 10:21

Dankeschön!!

Und du bist sicher, dass man uns daraus keinen Strick drehen kann? "Jemand mit EV und/oder Mietschulden kommt hier nicht rein", oder so?

Nemisis2010  16.03.2013, 10:31
@showlove

nein, das ist kein Ablehnungsgrund - wie z.B. Überbelegung.

Du kannst es Dir ja noch überlegen - aber ich als Vermieterin würde das Vertrauensverhältnis als gestört betrachten, wenn es später doch herauskommen würde.

Da hilft nur eine Verschleierungstaktik,denn sonst kann er nicht bei Dir einziehen.Das Schlimmste sind seine Mietschulden,denn er braucht ja auch die Bestätigung,das er keine Mietschulden hat.Könnt ihr nicht sagen,das er bei den Eltern wohnte?Und die Ev sollte den Vermieter nicht interessieren.Klar ist es blöd,zu lügen,aber was wollt ihr sonst machen?Dein Freund bekommt dadurch die Chance auf ein neues schuldenfreies Leben.Und Du bist wohl stark genug,ihm dabei zu helfen.

Gerhart  16.03.2013, 09:46

Das neue schuldenfreie Leben - ein bisschen weit hergeholt. und obendrein orakelhaft. Hier muss schlicht nichts bekannt gegeben werden. Der Vermieter ist von der Fragestellerin vollständig bedient worden.

showlove 
Beitragsersteller
 16.03.2013, 10:04
@Gerhart

Ich bin eben nicht stark genug ihm dabei zu helfen, ich mache vieles, aber ich werde nicht lügen und dabei riskieren, dass wir beide die Wohnung verlieren sobald das auffliegt.

Ich weiß nur einfach nicht wie ich reagieren soll, ich wüsste sehr gerne ob es irgendwelche Paragraphen, Urteile o.ä. gibt, mit denen ich argumentieren kann, denn ich finde es schon seltsam dass ich, obwohl ICH alleinige Mieterin bleibe, einen Bogen meines Freundes dort abgeben soll. Darf nicht bei mir einziehen wer will? Ist doch meine Sache...

Vorallem: würde jetzt ein Krimineller oder was es nicht alles für schlimme Menschen gibt bei mir einziehen, würde das niemanden kratzen, da man sowas durch die Selbstauskunft nicht erfährt, aber wehe man hat Mist gebaut und ist einmal in seinen jungen Jahren finanziell nicht zurecht gekommen - dann landet man auf der Straße, oder was?

Lügen können wir nicht. Vorallem weil unten auf der Selbstauskunft steht, dass wir einverstanden sind, dass Informationen eingeholt werden dürfen, sprich Schufa usw - spätestens dann würden wir auffliegen.

Man, es kann doch nicht sein, dass mein Freund nun auf der Straße landet oder wir die nächsten drei Jahre keine Chance auf eine gemeinsame Wohnung haben .. :(

Felixie1  17.03.2013, 00:35
@showlove

Wenn Du das eine willst,musst Du das andere wollen.Wichtig ist doch nur,das Du die Mieterin bist und Deine Angaben über Dich sollten dem Vermieter reichen.

Füllt miteinander die Selbstauskunft aus und gebt sie dem Vermieter. Damit spielst Du mit offenen Karten. Gleichzeitig aber in einem Begleitbrief noch eimal schriftlich erklären, dass Dein Freund nicht als Mieter in den Mietvertrag aufgenommen werden soll und somit auch kein Schuldverhältnis zwischen Vermieter und Deinem Freund entsteht. Für alle vertraglichen Zahlungen (Miete, Nebenkosten) haftest weiterhin Du allein mit Mutter als Bürgin. Ebenso für evt. Schäden an der Mietsache, die während der Mietdauer entstehen könnten. Den Brief unterschreibst Du und Deine Mutter. Sollte nun der Vermieter meinen, er könnte den Einzug verhindern, verweist du auf die geltende Rechtslage und dann sollte das Thema eigentlich durch sein, solange die Miete immer pünktlich gezahlt wird und die Hausordnung zuverlässig eingehalten wird.