Vermieterin kann den auszug verbieten?
Guten Tag, wie sich heraus gestellt hat haben wir tatsächlich Schimmel in der Wohnung und wegen meiner Gesundheit kann ich hier eigentlichen nicht wohnen.
Mein Freund meinte sie könnte uns das verbauen in dem sie sagt sie wüsste nix davon und schickt uns jemanden der das weg macht ? Würde sie damit den auszug vermeiden?
Ich glaube nämlich das der Schimmel tatsächlich weiter ins Gemäuer gezogen ist also Schimmel den man nicht sieht.
Das zieht sich durchs ganze Badezimmer.
Und sind die Bilder gehung Beweis Material? Ich habe mehrere Fotos gemacht. Ich kenne mich damit leider nicht so gut aus weswegen ich hier um Rat frage
13 Antworten
Und sind die Bilder gehung Beweis Material?
Bilder sind als Beweismaterial niemals ausreichend. Für einen Beweis müßte ein Sachverständiger Messungen machen.
Ich glaube nämlich das der Schimmel tatsächlich weiter ins Gemäuer gezogen ist also Schimmel den man nicht sieht.
Beim Schimmel ist es nicht wie bei einem Eisberg, wo das meiste unter der Oberfläche verborgen ist. Beim Schimmel ist es so, dass wenn der tief im Mauerwerk sitzt, dann ist er gleichzeitig auch sehr viel deutlicher an der Wand zu sehen als auf den Bildern. Deine Bilder deuten daher eher darauf hin, dass der Schimmel oberflächlich ist.
Das zieht sich durchs ganze Badezimmer.
Auch das ist ein Indiz für oberflächlichen Schimmel. Wenn der Schimmel durch einen baulichen Mangel entstehen würde, wofür der Vermieter verantwortlich wäre, dann ist das in der Regel nur an einer Wand, z.b. durch einen Defekt in der Dämmung oder einen Wasserschaden.
wegen meiner Gesundheit kann ich hier eigentlichen nicht wohnen
Wenn du nicht gerade starke Allergikerin bist, kann ich mir das nicht vorstellen. Der Schimmel ist so minimal, dass er im Normalfall nicht auf die Gesundheit gehen kann. Ich streite deine gesundheitlichen Probleme natürlich nicht ab, ich sage nur, dass diese sich mit dem Schimmel wahrscheinlich nicht erklären lassen.
Ich empfehle dir, im Baumarkt ein Schimmelspray zu kaufen. Damit den Schimmel einsprühen, das alle Stunde wiederholen so 3-4 mal. So sind die Schimmelsporen abgetötet. Anschließend kannst du den verbleibenden Schmutz bedenkenlos mit einem Schwamm wegwischen.
Künftig achtet ihr darauf, speziell nach dem Duchen oder Baden für viel Lüftung zu sorgen. Wenn das nicht möglich ist, wischt ihr mit einem Handtuch jedes mal über die Fliesen, sodass keine Feuchtigkeit stehen bleibt. So sollte dann das Problem nicht mehr auftreten.
Vermieterin kann den auszug verbieten?
Nein, natürlich nicht. Soll sie euch einsperren? Den Mietvertrag berührt das aber nicht. Und eine Möglichkeit zur außerordentlichen Kündigung sehe ich hier auch nicht. Das reicht vermutlich nichtmal zur Minderung.
Hallo
Ihr müsst der Vermieterin erst erlauben, das zu beseitigen. Das geht auf ihre Kosten, wenn ihr den Schimmel nicht verschuldet habt.
Wenn sie das nicht tut, könnt ihr die Miete reduzieren oder kündigen.
Ausziehen könnt ihr auch jetzt sofort, aber ihr müsst dann die Miete bis Kündigung zahlen.
Was willst du eigentlich? Ausziehen kannst du jederzeit. Und zum vertraglich fühstmöglichen Termin ordentlich kündigen ebenso; also mit gesetzl. Dreimonatsfrist, sofern dem kein Kündigungsverzicht entgegenstünde.
Fristlos Mietvertrag beenden hingegen nicht: Hier liegt keine Unbewohnbarkeit vor, sondern ein Mietmangel, den die VM in angemessener Frist zu beseitigren hätte.
Übrigens: Der Schimmel am Spülkasten ist aufgr. Kondeswasserniederschlag durch kaltes Wasser wg. fehlender Isolierung des Metallkastens geschuldet; eine Styroporplatte darin an der Wandseite eingelegt verhindert den künftig.
Und der in den Fugen scheint eher auf mangelndes Lüften, Heizen und Reinigen hinzudeuten, das hat die Vermieterin nicht zu verantworten.
das muss dem Vermieter gemeldet werden und der muss das von einer Firma auf seine Kosten in Ordnung bringen lassen.
Das stimmt so nicht ganz. Der Verursacher des Schimmelbefalls muss für die Beseitigungskosten aufkommen. Das muss nicht der Vermieter sein. In diesem Fall (zumindest was die Bilder aussagen) ist er es sicher nicht, da es sich um Reinigungsmängel handelt. Wenn die Mieter nicht putzen können oder wollen, muss der Vermieter nicht für die Beseitigung solcher Verunreinigungen aufkommen.