Online Shop in der Mietwohnung möglich?
Hallo Leute,
folgende Situation. Ich lebe seit 8 Jahren in einer Mietwohnung und betreibe von hier aus einen kleinen Online Shop. Neben meinen Beruf, also nix großes.
Ich lagere kleine Waren im Büro meiner 65qm 3-Zimmerwohnung. Diese werden auf ebay und amazon angeboten und bei Verkauf von mir verschickt. Meine alte Vermieterin war sehr locker drauf, hatte da nie was gegen, die fand das sogar toll und hat ab und zu sogar was gekauft :-)
Es gab kürzlich einen Eigentümerwechsel und mein neuer Vermieter versucht mir seitdem das Gewerbe strittig zu machen. Er hat jetzt gedroht, es ganz zu verbieten, er ist so ein bißchen "alte Schule" und überkorrekt, er verweist auf das Bauamt und die Flächennutzung, dass es deswegen problematisch sei.
Meiner Meinung nach handelt es sich aber um ein stilles Gewerbe. Warenanlieferungen lasse ich extra an eine andere Adresse liefern. So werden Nachbarn nicht belästigt, Ware für mich anzunehmen. Retouren gehen zur Adresse meiner Eltern. Kundenbesuche gibt es nicht, die Ware wird ausschließlich von mir per Post versendet. Man sieht an diesen Maßnahmen ja schon, dass ich schon sehr bemüht bin, das Gewerbe so still wie möglich zu halten.
Unumgänglich ist jedoch, dass die Adresse der Mietwohnung im Impressum bei amazon und ebay steht. An der Adresse ist ja auch mein Gewerbe angemeldet.
Meine Frage ist, wie ich mich versuchen kann zu wehren. Kann es der Vermieter tatsächlich einfach verbieten? Ich finde das Schikane und Willkür. Es wäre wirklich sehr schade, extra umziehen deswegen möchte ich eigentlich auch nicht.
3 Antworten
Auf welches Gesetz willst du dich denn berufen. Gewerbe im Wohngebiet ist verboten.
Also willst du mir sagen, jeder kleine ebay Händler mietet extra ein Büro an??
https://www.mietrecht.org/mietvertrag/gewerbe-mietwohnung/
Lies das mal. Ich lege das für deinen Fall so aus, dass du eine Genehmigung vom Vermieter benötigst (wegen der Geschäftsadresse), die dir aber nicht verweigert werden kann.
Was ich jetzt tun würde, wenn mir das Gewerbe am Herzen liegt: einen Anwalt anrufen, um zu fragen, ob es Sinn macht, die Genehmigung einzuklagen. Im Recht scheinst du ja zu sein...
Ich würde in etwa folgendes Schreiben vorlegen:
Sehr geehrter Vermieter,
Ihnen ist bekannt, dass ich in meiner Wohnung einen kleinen Online-Shop betreibe. Zu diesem Zweck ist die Adresse meiner Wohnung auch als Geschäftsadresse eingetragen und veröffentlicht.
Zur Wohnung werden weder Waren von Dritten angeliefert, noch kommen Kunden direkt ins Haus. Lediglich ich selbst bringe von Zeit zu Zeit Waren in geringem Umfang in die Wohnung, um sie zu prüfen, zu verpacken und zu versenden.
Es wird kein Warenlager betrieben und auch sonst gehen keinerlei Gefahren, Behinderungen oder Belästigungen von dem Gewerbe aus. In all den Jahren, in denen ich das Gewerbe jetzt betreibe, gab es noch nie Beschwerden seitens der Mitbewohner, der früheren Eigentümerin und auch nicht von Behörden.
Der Umfang des Gewerbes innerhalb der Wohnung ist dem Wohnzweck deutlich untergeordnet.
Mir ist mittlerweile bekannt, dass ich für die Ausübung des Gewerbes in der Wohnung Ihre Genehmigung brauche, jedoch können Sie diese nicht ohne einen ganz konkreten Grund versagen. Daher bitte ich Sie höflich erneut um eine schriftliche Genehmigung. Gerne lade ich Sie auch kurzfristig ein, um Ihnen im Rahmen einer Besichtigung den Umfang innerhalb der Wohnung darzustellen und Ihnen auch ein wenig Einblick in den Umfang der Versendungen, die von dem Shop ausgehen, zu geben.
Falls Sie mir die Genehmigung weiterhin nicht geben wollen, bitte ich Sie um eine konkrete Angabe eines triftigen Grundes für die Versagung. Bis dahin gehe ich davon aus, dass ich das Gewerbe, wie bisher hier weiter ausüben darf.
Falls er Dir die Genehmigung versagt, frage Deine Eltern, ob Du deren Adresse als Geschäftsadresse angeben darfst und ansonsten machst Du weiter, wie bisher, denn dann gibt es keinen Grund mehr, Dir Dein Gewerbe zu versagen, wenn es weiterhin nicht nach aussen in Erscheinung tritt.
Klingt sehr gut. Liest sicher auch der FS, ich bin's nicht... :-)
Ja, das @DaKaBo ... das war nur der Automat...!
Kannst du das Gewerbe nicht einfach auf die Adresse deiner Eltern anmelden? Dann ist das Thema doch erledigt und in der Praxis ändert sich nichts.
Das will das Gewerbeamt dann wieder nicht. Die wollen den Ort im Gewerbeschein stehen haben, wo das Gewerbe auch tatsächlich ausgeführt wird
Danke. Eine Genehmigung habe ich schon angefragt, verweigert er aber