Online Shop in der Mietwohnung möglich?

3 Antworten

Auf welches Gesetz willst du dich denn berufen. Gewerbe im Wohngebiet ist verboten.

Jefferson85 
Beitragsersteller
 08.09.2020, 10:43

Also willst du mir sagen, jeder kleine ebay Händler mietet extra ein Büro an??

https://www.mietrecht.org/mietvertrag/gewerbe-mietwohnung/

Lies das mal. Ich lege das für deinen Fall so aus, dass du eine Genehmigung vom Vermieter benötigst (wegen der Geschäftsadresse), die dir aber nicht verweigert werden kann.

Jefferson85 
Beitragsersteller
 08.09.2020, 10:39

Danke. Eine Genehmigung habe ich schon angefragt, verweigert er aber

DaKaBo  08.09.2020, 10:57
@Jefferson85

Was ich jetzt tun würde, wenn mir das Gewerbe am Herzen liegt: einen Anwalt anrufen, um zu fragen, ob es Sinn macht, die Genehmigung einzuklagen. Im Recht scheinst du ja zu sein...

bwhoch2  08.09.2020, 18:24
@DaKaBo

Ich würde in etwa folgendes Schreiben vorlegen:

Sehr geehrter Vermieter,

Ihnen ist bekannt, dass ich in meiner Wohnung einen kleinen Online-Shop betreibe. Zu diesem Zweck ist die Adresse meiner Wohnung auch als Geschäftsadresse eingetragen und veröffentlicht.

Zur Wohnung werden weder Waren von Dritten angeliefert, noch kommen Kunden direkt ins Haus. Lediglich ich selbst bringe von Zeit zu Zeit Waren in geringem Umfang in die Wohnung, um sie zu prüfen, zu verpacken und zu versenden.

Es wird kein Warenlager betrieben und auch sonst gehen keinerlei Gefahren, Behinderungen oder Belästigungen von dem Gewerbe aus. In all den Jahren, in denen ich das Gewerbe jetzt betreibe, gab es noch nie Beschwerden seitens der Mitbewohner, der früheren Eigentümerin und auch nicht von Behörden.

Der Umfang des Gewerbes innerhalb der Wohnung ist dem Wohnzweck deutlich untergeordnet.

Mir ist mittlerweile bekannt, dass ich für die Ausübung des Gewerbes in der Wohnung Ihre Genehmigung brauche, jedoch können Sie diese nicht ohne einen ganz konkreten Grund versagen. Daher bitte ich Sie höflich erneut um eine schriftliche Genehmigung. Gerne lade ich Sie auch kurzfristig ein, um Ihnen im Rahmen einer Besichtigung den Umfang innerhalb der Wohnung darzustellen und Ihnen auch ein wenig Einblick in den Umfang der Versendungen, die von dem Shop ausgehen, zu geben.

Falls Sie mir die Genehmigung weiterhin nicht geben wollen, bitte ich Sie um eine konkrete Angabe eines triftigen Grundes für die Versagung. Bis dahin gehe ich davon aus, dass ich das Gewerbe, wie bisher hier weiter ausüben darf.

Falls er Dir die Genehmigung versagt, frage Deine Eltern, ob Du deren Adresse als Geschäftsadresse angeben darfst und ansonsten machst Du weiter, wie bisher, denn dann gibt es keinen Grund mehr, Dir Dein Gewerbe zu versagen, wenn es weiterhin nicht nach aussen in Erscheinung tritt.

DaKaBo  08.09.2020, 20:25
@bwhoch2

Klingt sehr gut. Liest sicher auch der FS, ich bin's nicht... :-)

bwhoch2  08.09.2020, 22:29
@DaKaBo

Ja, das @DaKaBo ... das war nur der Automat...!

Kannst du das Gewerbe nicht einfach auf die Adresse deiner Eltern anmelden? Dann ist das Thema doch erledigt und in der Praxis ändert sich nichts.

Jefferson85 
Beitragsersteller
 08.09.2020, 10:41

Das will das Gewerbeamt dann wieder nicht. Die wollen den Ort im Gewerbeschein stehen haben, wo das Gewerbe auch tatsächlich ausgeführt wird