Vermieter/Hausverwaltung reagiert nicht auf Schäden/Mängel . Was tun?

10 Antworten

Anrufe in solchen Angelegenheiten bringen nichts. Du musst schriftlich (Einwurfeinschreiben) die Mängel mit Fristsetzung anzeigen und bei Verzug selbst den Handwerker mit der Abstellung beauftragen. Das kündigst du so gleich mit an und dazu auch, dass du seine Kosten ab übernächsten Monat mit der Miete aufrechnen wirst.

Adressat deines Schreibens ist der im Mietvertrag näher bezeichnete Vermieter.

Steht dort seltsamerweise keine Adresse (was ich mir schlecht vorstellen kann) bekommst du diese auch vom Meldeamt bei Vorlage des Mietvertrages zum Nachweis des berechtigten Interesses. Möglicherweise findest du sie auch im Netz.

Diese eine Nummer "Hausverwaltung Zentrale" kannst du nochmal fragen und Dir die Adresse geben lassen, an die Du Deinen Beschwerdebrief richten kannst. Dann machst Du alles schriftlich mit Fristsetzung und Ankündigung der Mietminderung.

Gerhart  01.04.2020, 09:27

Ich vermute, der FS hat diese Mängel schon bei Mietbeginn festgestellt. Daher wäre ein Mietmndrung zweifelbehaftet.

bwhoch2  01.04.2020, 09:31
@Gerhart

Aber ein funktionierender TV-Anschluss kann in der Regel nicht bei der Abnahme festgestellt werden. Man geht höchstens davon aus.

Und dass FS einen Klempner braucht, muss nicht unbedingt was mit einem Mangel zu tun haben. Waschmaschinen- oder Geschirrspüleranschluss bspw.

Gerhart  01.04.2020, 09:34
@bwhoch2

Inzwischen hat der FS bekannt, dass der Vermieter den Besuch eines Monteurs HS bei Einzug schon verlangt hat, allerdings ohne Fristsetzung..... und die Mietzahlung nicht unter Vorbehalt gestellt hat.

Ich überlege keine Miete zu überweisen , die heute fällig wäre damit sich vielleicht endlich mal jemand gezwungen sieht mich zu kontaktieren.

Keine gute Idee ..... auch in Zeiten von Corona kann das zur fristlosen Kündigung führen.

Eine Mietminderung hingegen kannst Du ankündigen und auch maßvoll ! umsetzen.

Apfelblume21 
Beitragsersteller
 01.04.2020, 07:01

Und wie soll ich diese Ankündigung wenn ich niemanden erreiche und es außer einer Telefonnummer keine Kontaktdaten gibt

wilees  01.04.2020, 07:15
@Apfelblume21

In Deinem Mietvertrag dürfte die Adresse der Verwaltung oder des Vermieters zu finden sein.

Apfelblume21 
Beitragsersteller
 01.04.2020, 07:16
@wilees

Nein dort steht nur der Name des Vermieters .

wilees  01.04.2020, 07:20
@Apfelblume21

wie zahlst Du Deine Miete via Dauerauftrag? / Einzelüberweisung / Lastschrift?

Einzelüberweisung ...... dann im Verwendungszweck angeben ..... X Prozent Mietminderung wegen bekannter Mängel

Apfelblume21 
Beitragsersteller
 01.04.2020, 11:22
@wilees

Einzelüberweisung ja

Am einfachsten wäre es bei der Nummer wo sie dir nur Sachen versprechen mit einem Anwalt zu drohen. Dann gibt es schnell antworten. Dadurch kann es aber auch passieren dass es mehr Stress zwischen euch gibt.

Apfelblume21 
Beitragsersteller
 01.04.2020, 07:09

Ich denke so mache ich es , anders komme ich hier nicht weiter. Und ds ich selbiges schon von anderen Nachbarn gehört habe dass es hier nur Probleme gibt,wäre aich eine Kündigung wohl kein allzu großes Übel ,da es eh nicht besser werden wird in Zukunft

Der Abschluss eines Mietvertrages ohne Adressangabe des Vermieter oder der Hausverwaltung ist schon ein sehr obskurer Akt. Über die Tel-Nr. und Rückwärtssuche kannst du die Adresse der HV ermitteln und/oder deine Nachbarn fragen. Alles weitere im im Schriftverkehr per Einwurfeinschreiben mit der Post.

Vielleicht verrät dir auch die HV-Zentrale die Adresse des Firmensitzes?

Mängel , dieseit Mietbeginn bestehen und im Protokoll gelistet wurden, können nicht über Mietminderungen reguliert werden, oder nur, wenn der Vermieter sich zur Instandsetzung unter Fristsetung verpflichet hat. >>> Gemietet wie Gesehen!

Weiterhinhin hast du versäumt, Die Mietzahlung unter Vorbehalt zustellen, weil die Mietsache Mänelbehaftet war.

Die Instandsetzung des TV-Anschlusses kannst du unter Frstsetzung anmahnen und gleichzeitig eine Ersatzvornahme ankündigen, deren Kosten du im übernächsten Monat gegen die Gesamtmiete aufrechnen darfst.