Nicht ordnungsgemäße Stromleitung angebohrt: Vermieter verantwortlich?
Kurzfassung: Wer haftet, wenn bei kleineren Arbeiten in einer Altbauwohnung ein Stromkabel getroffen wird, welches nicht nach aktuellen Normen verlegt ist?
Bei kleineren Anbauarbeiten sind wir in unserer Wohnung auf eine Stromleitung gestoßen. Unser Haus wurde in den 1920ern errichtet - der Leitungskorridor verläuft im Badezimmer diagonal über die Wand und folgt definitiv nicht aktuelleren Verordnungen.
Wir hatten nur den metallenen Leitungsmantel angebohrt und beim Metallgeruch sofort aufgehört - die eigentlichen Stromleitungen haben wir gar nicht erwischt. (Wir waren uns erst auch gar nicht sicher, ob das eine Stromleitung sein sollte!) Daraufhin haben wir die Vermietungsgesellschaft informiert; ein Handwerker (eigtl. ein Klempner) kam und fuhrwerkte mit einem Phasenprüfer so lange herum, bis die Sicherung rausflog. Derselbe Herr sagte uns, das müsse nun aufgemacht und geflickt werden, meinte aber auch, dass er dort selber ohne Bedenken gebohrt hätte.
Das Badezimmer war vor ein paar Jahren (vor unserem Einzug) renoviert worden, inkl. der Stromleitungen. Man hat damals die Leitungen nicht nach geltenden Normen neu verlegt (wäre sicher auch etwas zu viel verlangt), allerdings hat man uns beim Einzug auch nicht aufgeklärt.
Der Vermieter hat nun die Rechnung der Handwerker (ca. 270 EUR) an uns weitergeleitet mit dem Hinweis, der Reparatureinsatz sei nicht durch vom Vermieter zu vertretende technische Mängel notwendig gewesen.
Frage: Sind wir tatsächlich haftbar oder fällt dies eigtl. dem Vermieter zu?
8 Antworten
Die Sache ist doch ganz einfach: Meldet das Eurer Privathaftpflichtversicherung. Entweder sie zahlt, weil sie Eure Haftpflicht anerkennt oder sie zahlt nicht und hat dann als weitere Aufgabe die Pflicht, die unberechtigte Forderung abzuwehren. Wo ist das Problem?
ein Handwerker (eigtl. ein Klempner) kam und fuhrwerkte mit einem Phasenprüfer so lange herum, bis die Sicherung rausflog. Derselbe Herr sagte uns, das müsse nun aufgemacht und geflickt werden, meinte aber auch, dass er dort selber ohne Bedenken gebohrt hätte.
Ein Handwerker aber nicht vom Fach.
Eigentlich sollte man wissen, das man nicht so ohne Weiteres bohren sollte.
allerdings hat man uns beim Einzug auch nicht aufgeklärt.
Muss man auch nicht, Du musst Dicvh vergewissern ob und wo Stromleitungen liegen, wenn Du bohrst.
MfG
johnny
da ist doch wohl jede selbst für Verantwortlich >Frage: Sind wir tatsächlich haftbar oder fällt dies eigtl. dem Vermieter zu?< hat der Vermieter gebohrt, oder du ? man kann nicht andere für deine "Tüffelliegkeit" verantwortlich machen ??
Ich sehe hier einzig die Möglichkeit einer Regulierung über deine private Haftpflichtversicherung. Wenn die Leitung nicht diagonal sondern horizontal bzw. vertikal installiert wäre, hättest du sie vermutlich auch angebohrt. Allerdings halte ich für diese kleine Reparatur den Betrag von 270 Euro für erheblich überhöht.
Hallo.
Also ich bin Elektriker gebiet Energie & gebäudetechnick und ich kann dir dort nur sagen das der vermieterbzw. der Haus besitzer schuld ist den er hattein vertrag abgeschlossen wo er das haus it allen elektrischen anlagen übernimmt bedeutet also er haftet für die pfusch arbeit und je nach dem was in deinem mietvertrag steht muss du es nur bei eigen verschulden zahlen.
TIPP: Lies dir dein miet-vertrag durch und spreche mit deinem anwalt und einen elektriekr in deiner nähe.
lg
Ist es denn schon "Pfusch", wenn beim Verlegen neuer Leitungen die alten Leitungsrohre wieder benutzt werden? Ich stelle es mir sehr schwierig vor, in bröckeligen Altbauwänden jede aktuelle Norm umzusetzen. (Wäre natürlich gut für uns, wenn wirklich der Vermieter die Verantwortung trägt.)