Vermieter will mir eine Tür in Rechnung stellen?

16 Antworten

Ob die Tochter in Vertretung der "richtigen" Vermieterin etwas entscheiden darf, sein einmal dahingestellt. Ich denke, da wird die Mutter schnell eine Vollmacht ausstellen können.

Ansonsten bleibt es dem Eigentümer vorbehalten, wie sie die Türe reparieren lassen. Dass müssen sie nicht Dir überlassen. Und warum sollte das "überteuert" sein. Es wird einfach fachgerecht gemacht. In dem Punkt bist Du auch selbst schuld, wenn Du das nicht einfach hast machen lassen. Warum rufst Du da die Vermieter an?

Die anderen Dinge haben damit nichts zu tun. Hast Du die Vermieter mal darauf angesprochen?

Du musst nur Kontakt mit Deiner Vermieterin haben. Die Tochter hat Dir nichts zu sagen - mit ihr hast Du keinen Vertrag. Also muss Dich auch die Abmahung nicht interessieren.

Du brauchst gewiß keine neue Tür, es muss nur die Scheibe ersetzt werden. Das ist nicht wirklich teuer - ich hab mal etwa 70 Euro bezahlt. Hat man eine Haftpflichtversicherung, werden diese Kosten ersetzt.

Im Übrigen sollte Deine Vermieterin (nicht die Tochter) einen Handwerker mit der Reparatur beauftragen, nicht Du.

1. Hat man eine Glasversicherung, wenn teurere Glastüren in der Wohnung sind.

2. Kann die Tochter durchaus bevollmächtigt sein, also sehr wohl die Vermieterin vertreten. Wenn die Tochter keine Vollmachten hat, ist eine Abmahnung durch sie sowieso ungültig.

3. In einigen Bundesländern muß erst bis zum 31.12.2020 Rauchmelder verbaut werden.

Ob Schuld oder nicht, ist hier vollkommen irrelevant.

Selbst wenn Du versehentlich in die Tür gefallen bist, trägst Du diese Kosten der Reparatur.

Im Normalfall sollte das deine Haftpflichtversicherung übernehmen.

Ansonsten kann die Tochter nicht abmahnen, solange sie nicht von der Vermieterin bevollmächtigt wurde.

Diese Abmahnung ist nichts wert.

Habe dann der Vermieterin (Ehefrau des Vermieters) bescheid gesagt

 

Ist diese Vermieterin denn überhaupt im Vertrag als Vermieter benannt?

 

Vermieter ist derjenige der im Mietvertrag steht, alles andere interessiert erst mal nicht.

Grundsätzlich gilt, dass wer etwas kaputt macht, muss es ersetzen.

Der Vermieter hat jedoch Anspruch darauf, dass der Ersatz gleichwertig ist und zur übrigen Wohnungsausstattung passt.