Vermieter will mir eine Tür in Rechnung stellen?
Hallo erstmal,
Ansich ist an der Frage nichts schlimmes. Ich bin in meine Zimmertür gestürzt und dabei ist das Glas gebrochen. Habe dann der Vermieterin (Ehefrau des Vermieters) bescheid gesagt und gesagt ich kümmer mich drum ab nächsten Monat wenn das Geld dazu da ist. Dann kam vor einem Tag die Tochter der Vermieterin und meinte sie wäre auch Vermieterin und unterstellt mir Ich habe die Tür mit absicht zerschlagen als sie in meine Wohnung geguckt hatte. Dann bekam Ich eine schriftliche Abmahnung von der Tochter der Vermieter von wegen die Tür wird auf meine Kosten instand gesetzt. Ich hatte ja eigentlich schon eine mündliche Abmachung mit der Richtigen Vermieterin das Ich mich darum kümmer. Ich habe keine Lust das die Tür überteuert auf meine Kosten instandsetzt wird obwohl Ich mit der rechtmäßigen Vermieterin eine Abmachung hatte. Aber die Tochter von den Interessiert das nicht. Die meint sowieso Ich wäre assozial. Jedenfalls wäre meine Frage kann Ich mich dagegen wehren. Ich hatte ja eigentlich schon eine Abmachung. Ich meine kein einziges Zimmer besitzt einen Rauchmelder und im Badezimmer habe Ich einen Heizlüfter mit Angekokeltem Stecker. Da sollten die sich mal eher drum kümmern. Ist ja schon länger Pflicht.
Danke im Voraus für die Hilfe.
16 Antworten
Ob die Tochter in Vertretung der "richtigen" Vermieterin etwas entscheiden darf, sein einmal dahingestellt. Ich denke, da wird die Mutter schnell eine Vollmacht ausstellen können.
Ansonsten bleibt es dem Eigentümer vorbehalten, wie sie die Türe reparieren lassen. Dass müssen sie nicht Dir überlassen. Und warum sollte das "überteuert" sein. Es wird einfach fachgerecht gemacht. In dem Punkt bist Du auch selbst schuld, wenn Du das nicht einfach hast machen lassen. Warum rufst Du da die Vermieter an?
Die anderen Dinge haben damit nichts zu tun. Hast Du die Vermieter mal darauf angesprochen?
Du musst nur Kontakt mit Deiner Vermieterin haben. Die Tochter hat Dir nichts zu sagen - mit ihr hast Du keinen Vertrag. Also muss Dich auch die Abmahung nicht interessieren.
Du brauchst gewiß keine neue Tür, es muss nur die Scheibe ersetzt werden. Das ist nicht wirklich teuer - ich hab mal etwa 70 Euro bezahlt. Hat man eine Haftpflichtversicherung, werden diese Kosten ersetzt.
Im Übrigen sollte Deine Vermieterin (nicht die Tochter) einen Handwerker mit der Reparatur beauftragen, nicht Du.
Nein, die braucht man nicht. Ich habe auch keine und der Schaden wurde übernommen.
Mein Vermieter wollte mir das auch einreden. Hab mich natürlich bei der Versicherung kundig gemacht und diese bestätigte mir, dass das nicht nötig ist.
Türen sind Bestandteil der Mietsache.
Türen... aber nicht Glas!
Das Glas ist aber IN der Tür.
Das Glas ist aber IN der Tür.
selbst wenn Tür und Glas beschädigt sind, wird der Schaden an der Tür nicht über die PHV gedeckt.
Nur wenn das Glas heile geblieben ist und das Holz an der Glastür ersetzt werden muss, wird der komplette Schaden am Holz durch das Risiko Mietsachschäden übernommen.
Wenn dann in dem Zusammenhang, zb. beider Montage oder Demontage das Glas zerspringt.... erst dann ist es als Mietsachschaden versichert... Aber eben nicht als Glas sondern als Montagekosten
Nur komisch, dass es mir von der Haftpflicht ersetzt wurde ...
Nein, die braucht man nicht. Ich habe auch keine und der Schaden wurde übernommen.
Dann unterstelle ich mal eine kulante Regelung
Mein Vermieter wollte mir das auch einreden. Hab mich natürlich bei der Versicherung kundig gemacht und diese bestätigte mir, dass das nicht nötig ist.
Das sehe ich auch so, ausser man trägt das Risiko an sehr Teuren Kunstverglasungen oder Wintergärten die durch Hagelschlag beschädigt werden können. Normale Glasschäden sind meist nicht so teuer, als dass die nun unbedingt versichert werden sollten.
Türen sind Bestandteil der Mietsache.
Richtig.... Das Glas darin ebenso
Das ändert aber nichts daran, dass Glas welches der Mieter selbst versichern könnte, aus der Gefahr "Mietsachschäden" grundsätzlich ausgeschlossen ist.
Um das hier mal klar zu stellen, ein Auszug aus den Musterbingungen des GDV:
A1
-6.6
Schäden an gemieteten Sachen (
Mietsachschäden)
Mietsachschäden sind Schäden an fremden, vom Versicherungsnehmer
oder von seine
n Bevol
l-
mächtigten oder Beauftragten gemieteten Sachen und alle sich daraus ergebenden Vermögens-
schäden.
A1
-6.6.1
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen
Mietsachschäden aus-
schließlich an Wohnräumen und sonstigen zu priv
aten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden.
Variante für getrennte Versicherungssummen:
Die Versicherungssumme für
Mietsachschäden an Räumen beträgt je Versicherungsfall EUR ....
Die Höchster
satzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt EUR ....
Es erfolgt eine Anrechnung auf die Sachschaden-Versicherungssumme je Versicherungsfall sowie
auf die Jah
reshöchstersatzleistung.
Variante für pauschale Versicherungssummen:
Die Versicherungssumme für
Mietsachschäden an Räumen beträgt je
Versicherungsfall EUR ....
Die Höchster
satzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt EUR ....
Es erfolgt eine Anrechnung auf die Pauschal
-Versicherungssumme je Versicherungsfall sowie auf
die Jahre
shöchstersatzleistung.
A1
-6.6.2
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen−
Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung,
−
Schäden an Heizungs
-, Maschinen-, Kessel
- und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an
Elektro
- und Gasgeräten und allen sich daraus
ergebenden Vermögensschäden,
−
Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann,−
Schäden infolge von Schimmelbildung.
1. Hat man eine Glasversicherung, wenn teurere Glastüren in der Wohnung sind.
2. Kann die Tochter durchaus bevollmächtigt sein, also sehr wohl die Vermieterin vertreten. Wenn die Tochter keine Vollmachten hat, ist eine Abmahnung durch sie sowieso ungültig.
3. In einigen Bundesländern muß erst bis zum 31.12.2020 Rauchmelder verbaut werden.
Ob Schuld oder nicht, ist hier vollkommen irrelevant.
Selbst wenn Du versehentlich in die Tür gefallen bist, trägst Du diese Kosten der Reparatur.
Im Normalfall sollte das deine Haftpflichtversicherung übernehmen.
Ansonsten kann die Tochter nicht abmahnen, solange sie nicht von der Vermieterin bevollmächtigt wurde.
Diese Abmahnung ist nichts wert.
Habe dann der Vermieterin (Ehefrau des Vermieters) bescheid gesagt
Ist diese Vermieterin denn überhaupt im Vertrag als Vermieter benannt?
Dem Mieter ging es hier eher darum, ob er die Tür selbst ersetzen darf oder er einen Reparaturauftrag des Vermeiters dulden muss. DAS er für den Schaden aufkommen muss, weiss er ja bereits was aus seiner Frage hervorgeht.
Ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich denke schon, daß der Mieter zunächst selbst den Ursprungszustand herstellen darf. Nur wenn dies in angemessener Frist scheitert, darf der Vermieter selbst eine Firma beauftragen.
Die Frage ist 3 Jahre alt....Ich bin mir recht sicher, dass sich der Sachverhalt erledigt hat ;-)
Und? Worin liegt jetzt der Schaden für die Communiti? DIESER Sachverhalt ist sicherlich erledigt. Es gibt doch aber immer wieder gleichartige Fälle. Was ist schlecht daran, daß jetzt auch andere gf-Mitglieder von meiner Antwort profitieren?
Vermieter ist derjenige der im Mietvertrag steht, alles andere interessiert erst mal nicht.
Grundsätzlich gilt, dass wer etwas kaputt macht, muss es ersetzen.
Der Vermieter hat jedoch Anspruch darauf, dass der Ersatz gleichwertig ist und zur übrigen Wohnungsausstattung passt.
Man benötigt eine Glasversicherung