Dielen, Fensterbänke und Türen - Mieter oder Vermieter?
Ich wohne im August 11 Jahre in meiner Mietwohnung. Inzwischen haben die Türen, die gestrichenen Fensterbänke und die Holzdielen entsprechende Spuren, die ich gern beheben (lassen) würde.
Ist das Sache des Vermieters oder muss ich mich darum kümmern? Und wer hat die Kosten zu tragen?
4 Antworten
Ruf deinen Vermieter an und rede mit dem. Für den Vermieter sind es Kosten, die seinen zu versteuernden Gewinn reduzieren und den Wert der Mietwohnung erhöhen.
Vielleicht will er gleich neue Türen einbauen oder die Dielen gegen Laminat austauschen.
Vielleicht sagt er auch:"da reicht ein bisschen Farbe", dann wäre es eine Schönheitsreparatur.
Wer die Kosten einer Schönheitsreparatur übernimmt, steht in deinem Mietvertrag.
Schau deinen Mietvertrag an. Hier sind solche Regelungen oftmals getroffen. Kommt dann auch genau auf den Wortlaut drauf an, ob das dann auch wirksame Klauseln sind.
Hier scheints ja wirklich um sog. Schönheitsreparaturen zu gehen. Was das sind kann man sich beim § 28 Abs. 4 Satz 3 II. BV (Verordnung über wohnungswirtschaftliche Berechnungen nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz) ansehen.
Schönheitsreparaturen sind alle 2,4,6 und 8 Jahre (je nachdem was gemacht werden muss) Aufgabe des Mieters. So muss z.b. das Bas öfters wegen Schimmel Gefahr gestrichen werden als die Heizkörper.
Gruß
PS schau Mal in deinen Mietvertrag. Da sind die genauen Zeiten aufgelistet. Diese können natürlich anders sein wie hier von mir beschrieben.
schön dass du es nochmal wiederholst. hätte aber auch gereicht wenn man meins durchliest. steht ja schon da.
schön dass du es nochmal wiederholst. hätte aber auch gereicht wenn man meins durchliest. steht ja schon da.
Er wiederholt es nicht sondern gibt den Hinweis das was Du geschrieben hast:
Schönheitsreparaturen sind alle 2,4,6 und 8 Jahre (je nachdem was gemacht werden muss) Aufgabe des Mieters.
eine unwirksame Klausel wäre.
Es müsste dort stehen:
Im Allgemeinen sind...
Der Einwand war berechtigt.
les mal "ps" durch. da habe ich geschrieben da es anders sein kann.
Sofern eine wirksame Vereinbarung zu Schönheitsreparaturen durch den Mieter vereinbart ist, wäre das schon längstens Ihre Pflicht als Mieter gewesen!
Es geht nicht um Schönheitsreparaturen, sondern Verschleiß. Ich habe nichts beschädigt und mir ist natürlich klar, dass ich für 'kleinere Dinge' wie zB renovieren zuständig bin. Meine Wohnung ist grundsätzlich in einem guten Zustand.
Mir geht es um das Schleifen und lackieren/ versiegeln der Holztüren und -fensterbänke und des Dielenbodens.
Gerade die Fensterbänke haben während des Umbaus der Wohnung über mir einige Risse bekommen (Vermietertochter hat zwei Wohnungen verbunden) und sind nicht mehr besonders ansehnlich, leider.
Unabhängig davon haben wir einen Standardmietvertrag aus 2006.
Unter "Schönheitsreparaturen" versteht man genau das - Spuren von Verschleiß wieder "schön" machen.
Wenn Schäden durch Bauarbeiten in anderen Wohnungen entstanden sind, solltest Du dies (zeitnah!) dem Vermieter melden und um Behebung bitten.
Klingt alles nach 'Auslegungssache' und irgendwie nicht fundiert, hm. Ist kein Vorwurf, nur mein Eindruck.
Ich habe gelesen, dass Vermieter zB für den Austausch von verschlissenen Teppichen verantwortlich sind - zählt das auch für Holzdielenböden, Fensterbänke und Türen?
Wenn dort starre Zeiten stehen ist die Klausel unwirksam.