Wohnungstür Glasscheibe kaputt, Mietrecht?
Hallo zusammen,
gestern ist mir etwas blödes passiert. Wollte Zeitschriften in die Wohnung reinbringen und raus gehen. Tür auf gelassen, rein gegangen, durch einen Windzug Wohnungstür zugeschlagen und Türscheibe zerschlagen da das Glas auch sehr dünn ist.
Nun die Frage: Muss ich das bezahlen ? oder muss das der Vermieter bzw. die Kreiswohngesellschaft bezahlen? Denn soweit ich weiß sind diese Türen nicht mehr erlaubt. Kann mir jemand helfen? Wer kennt sich mit Mietrecht aus ?
8 Antworten
Zu 1. Ja, natürlich. Wer denn auch sonst? Genau aus diesen Gründen leisten sich eben viele Mieter eine Glasversicherung für. rd . 25 EUR/Jahr. Denn auch die Duschtrennwand kann ja mal zerböselt werden. Zu 2. Nein, natürlich nicht. Die haben das Ding ja auch nicht zerbrochen. Zu 3. Wo bitte steht denn, daß so eine Tür nicht mehr erlaubt ist? In tausenden Hütten sind sie verbaut und immer noch heile. Zu 4. Ich fürchte aufgrund der Frage: Keiner. Zu 5. Jeder Mieter, viele Anwälte, sehr viele User hier und manchmal, sehr selten jedoch, auch die Mitarbeiter von Mietervereinen. Viel Glück.
Du hast den Schaden verursacht, du (oder deine Haftpflicht) zahlst dann auch. Warum sollte der Vermieter dafür aufkommen?
Hast Du eine Haftpflichtversicherung?
Wenn ja, melde dort den Schaden. Wenn nicht selbst zahlen.
Das solche Türen evtl. nicht mehr erlaubt sind ist völlig egal bzw. würde das nur bei Neubau gelten.
Wenn Du einen Schaden verursachst, musst Du den natürlich auch bezahlen.
Sicher hast Du doch eine Haftpflichtversicherung, oder?
tja.. leider nicht versichert
Nun die Frage: Muss ich das bezahlen ? oder muss das der Vermieter bzw. die Kreiswohngesellschaft bezahlen? Denn soweit ich weiß sind diese Türen nicht mehr erlaubt. Kann mir jemand helfen?
Das sollte Ihre Haftpflichversicherung zahlen wenn Sie eine haben.
Asonsten gilt, wer den Schaden verursacht hat, muss auch zahlen.
Wer kennt sich mit Mietrecht aus ?
Ein paar Leute hier und z.B. der Mieterbund.