Muss mein Vermieter diese Kosten übernehmen?

4 Antworten

Wenn du das beauftragst, darfst du das auch bezahlen. Richtig: Mangel schftl. anzeigen, Frist setzen (terminieren) und ankündigen, dass du bei Verzug selbst beauftragen und die Kosten ab übernächstem Monat mit der Miete aufrechnen wirst.

Eine sog. Kleinrep. zu lasten des Mieters sehe ich hier nicht als gegeben.

Putzen musst Du schon selbst - dafür ist der Vermieter nicht zuständig.

Entweder Du ziehst die Dichtungen ab und säuberst sie, oder Du besorgst Dir neue und bringst sie an.

Kosten gehen zu Deinen Lasten.

Es gibt in deinem Mietvertrag vermutlich eine Klein-/Bagatellreparaturklausel. Solche Dichtungen kosten nicht viel und fallen darunter.

Ich würde vorher beim Vermieter anfragen. Wenn Du selbst beauftragst/einbaust, muss er die Rechnung nicht übernehmen.

Solche Profile fallen nicht unter eine Kleinstreparaturklausel, kann aber dennoch auf deine Kosten gehen, wenn diese nicht pfleglich behandelt worden sind.