Muss mein Vermieter diese Kosten übernehmen?
Die beiden Wasserabweisprofile unter der Tür meiner Runddusche sehen ganz dreckig und schimmlig aus. Ich habe auch gemerkt, dass eine gewisse Menge an Wasser aus der Duschen nach außen durch die Profile abfliest.
Als ich vor 2 Jahre in der Wohnung eingezogen bin, waren die Profile schmutzig aber immer noch funktionsfähig.
Ich würde dann neue Profile selber kaufen und einbauen. Sollte ich dann diese Rechnung meinem Vermieter übergeben? Muss der Vermieter diese Kosten übernehmen?
4 Antworten
Wenn du das beauftragst, darfst du das auch bezahlen. Richtig: Mangel schftl. anzeigen, Frist setzen (terminieren) und ankündigen, dass du bei Verzug selbst beauftragen und die Kosten ab übernächstem Monat mit der Miete aufrechnen wirst.
Eine sog. Kleinrep. zu lasten des Mieters sehe ich hier nicht als gegeben.
Putzen musst Du schon selbst - dafür ist der Vermieter nicht zuständig.
Entweder Du ziehst die Dichtungen ab und säuberst sie, oder Du besorgst Dir neue und bringst sie an.
Kosten gehen zu Deinen Lasten.
Es gibt in deinem Mietvertrag vermutlich eine Klein-/Bagatellreparaturklausel. Solche Dichtungen kosten nicht viel und fallen darunter.
Ich nicht ...
Nee, fallen nicht drunter...
Eine sehr qualifizierte Aussage. Solche Dichtungen sind sozusagen Verbrauchsmaterial und fallen unter die Klein-/Bagatellreparaturklausel.
Das sind heutzutage übrigens meistens Standarddichtungen, die man als Meterware kaufen kann.
Nicht jede kleine Reparatur ist eine Kleinreparatur im Sinne des Gesetzes (wie Steckdosen, Türgriffe etc.). Deine Einordnung ist deshalb unzutreffend.
Außerdem ist fraglich, ob überhaupt eine wirksame Kleinreparaturklausel vereinbart ist.
albatros widerspricht prinzipiell
https://www.test.de/Mietrecht-Mieter-muessen-nur-Kleinreparaturen-selbst-bezahlen-4655061-0/
Dann gehe damit mal vor Gericht. Solche Dichtungen könnte man schon als Verbrauchsmaterial bezeichnen und nciht als fester Bestrandteil eienr Wohnung wofür der Vermieter zuständig ist.
Wie schnell und wie stark die Dinger verschimeln hängt auch sehr von der Pflege ab und die ist nunmal Aufgabe des Mieter.
Das Thema Verkalkung bezieht sich übrigens nicht auf grundledgendere Probleme wie eine simple Verkalkung des Duschkopfes, welche durch falsch Pflege entsteht.
Für die Pflege der Dusche ist der Mieter zuständig, auch für die Pflege der Dichtungen und deren Austausch.
offenbar verstehst du mich miss. Oder es galt wem andren
Ja stimmt, das "Übel" sitzt einen Betrag höher, sorry ;-) Hab da wohl aus 2 Beiträgen sozusagen einen gemacht ;-)
Ich würde vorher beim Vermieter anfragen. Wenn Du selbst beauftragst/einbaust, muss er die Rechnung nicht übernehmen.
Solche Profile fallen nicht unter eine Kleinstreparaturklausel, kann aber dennoch auf deine Kosten gehen, wenn diese nicht pfleglich behandelt worden sind.
Dieser Meinung schließe ich mich vollinhaltlich an.